Der Beschluss DS-Nr. 158/00 vom 14.09.2000 zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-002-i „Eigenherdsiedlung Mitte“ (vgl. Anl. 5) wird wie folgt fortgeschrieben:

1.   Für die zwischen Meiereifeld und Jägerstieg gelegene Fläche mit den Grundstücken der ehem. Auferstehungskirche, der ev. Kita „Arche“, der Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow und des Zweckverbandes Bauhof TKS sowie einem Teil des Bannwaldes wird ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-002-i „Eigenherdsiedlung Mitte“ aufgestellt (vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches).

2.   Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.   Mit dem Bebauungsplan sollen insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung und Erweiterung des Feuerwehrstandortes und für die Umnutzung des ehemaligen Kirchengebäudes Jägerstieg 2 zu einem Museum geschaffen werden. Dabei ist die besondere Lage des Bebauungsplan-Gebietes zwischen Wohnbauflächen und dem innerörtlichen Grünzug Bannwald zu beachten.

4.   Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen. Anschließend wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen sein.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-002-i

·       Abgrenzung Geltungsbereich mit Luftbild 2019

·       Auszug aus dem Flächennutzungsplan

Nur zu Information:

·       DS-Nr. 267/91 vom 07.11.1991, Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-002 (Eigenherdsiedlung, Mitte)

·       DS-Nr. 158/00 vom 14.09.2000, Präzisierung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Eigenherdsiedlung Mitte“ DS-Nr. 267/91 vom 07.11.1991 / Gliederung in Teilbereiche, Auszug

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 015/22 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 015/22:

Die DS-Nr. 015/22 wird einstimmig beschlossen.