Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) - BauGB - i. V. m. § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) v. 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl. I/21, [Nr. 21]), wird die in der Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich „Gebiet östlich OdF-Platz“ beschlossen.

Die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen. Sie tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Anlage

·       Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich „Gebiet östlich OdF-Platz“
(Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“)
mit anliegender Karte zur Abgrenzung des Geltungsbereichs

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 023/22 beteiligen sich.

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 023/22:

Die DS-Nr. 023/22 wird einstimmig beschlossen.