Sitzung: 19.05.2022 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: DS-Nr. 023/22
Aufgrund der §§ 14 und 16 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 9 des
Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147)
- BauGB - i. V. m. § 3 der Kommunalverfassung des
Landes Brandenburg (BbgKVerf) v. 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07,
[Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl. I/21,
[Nr. 21]), wird die in der Anlage beigefügte Satzung über die
Veränderungssperre für den Bereich „Gebiet östlich OdF-Platz“ beschlossen.
Die Veränderungssperre ist ortsüblich
bekannt zu machen. Sie tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlage
·
Satzung über die Veränderungssperre für den
Bereich „Gebiet östlich OdF-Platz“
(Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“)
mit anliegender Karte zur Abgrenzung des Geltungsbereichs
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage
durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.
An der
Aussprache zur DS-Nr. 023/22 beteiligen sich.
Eine
Aussprache findet nicht statt.
Abstimmung
zur DS-Nr. 023/22:
Die
DS-Nr. 023/22 wird einstimmig beschlossen.