Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 1, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, im Stellenplan 2023 zwei Stellen für Gemeindeschwestern/Gemeindepfleger zu schaffen.

Die Arbeit der Gemeindeschwestern/der Gemeindepfleger soll darüber hinaus durch geeignete Büroräume, die auch als Anlaufstelle dienen und eine Bürofachkraft (mind. 50% Stelle) unterstützt werden.

 

 


Frau Pichl erläutert die vorliegende Drucksache als Einreicherin.

Sie macht darauf aufmerksam, dass nur Kommunen förderfähig sind.

 

Ø  Herr Krüger nimmt ab 18:37 Uhr an dieser Sitzung teil.

Somit sind 6 Gemeindevertreter anwesend.

 

Herr Templin berichtet, dass somit zwei neue Stellen im Stellenplan aufgenommen werden müssen und zusätzlich wird eine 50 %ige Bürokraft dafür benötigt. Wäre das dann eine dritte Stelle im Stellenplan oder würde diese Stelle hausintern besetzt.

Sind alle Stellen ohne Befristung zu besetzen?

Aus seiner Sicht ist das Anliegen gut, aber die Drucksache muss konkreter formuliert werden.

Frau Schwarzkopf informiert, dass diese Drucksache auch im KUSO-Ausschuss beraten wurde. Dort hat man sich geeinigt, dass in der Gemeindevertretersitzung ein Änderungsantrag formuliert werden soll. Sie selbst hält diese Drucksache für sehr sinnvoll und bittet um Zustimmung.

 

Ø  Frau Richel nimmt ab 18:44 Uhr an dieser Sitzung teil.

Somit sind 7 Gemeindevertreter anwesend.

 

Laut Frau Pichl muss eine Evaluation aufgenommen werden. 

Frau Richel ist der Meinung, dass vielleicht erst einmal mit einer Stelle begonnen werden kann. Sie möchte wissen, ob auch die Bürostelle förderfähig ist.

Dies wird Frau Pichl prüfen.

Herr Templin macht deutlich, dass die Fördermöglichkeit lediglich ein Zubrot wäre. Das Personal wird aber für diese Sache eingestellt. Wenn die Förderung ausläuft, bleibt das Personal. Was passiert dann mit dem vorhandenen Personal? Dies alles muss vorab mit der Verwaltung besprochen werden.  Aus seiner Sicht sollte aber nicht erst mit einer Stelle begonnen werden. Wenn, dann sollten wir das richtigmachen und das mit zwei Stellen.

Frau Richel findet die Idee sehr schön, wird aber dennoch die Drucksache ablehnen. Aus ihrer Sicht ist die Verbindung der Schwester Agnes mit der Drucksache nicht sehr glücklich. Weiterhin ist sie der Meinung, dass wir in Sachen „Pflege“ relativ gut aufgestellt sind.

Im KUSO-Ausschuss gab es aus der Verwaltung den Vorschlag, die Idee der Schwester Agnes        z. B. in die Akademie 2. Lebenshälfte zu geben. Soziale Träger können das aus ihrer Sicht sehr gut.

Herr Gutheins fragt nach dem Personalschlüssel. Gibt es aus anderen Kommunen Vergleichszahlen?

Frau Pichl informiert dazu, dass Sie leider noch keine Vergleichszahlen gefunden hat. Weiterhin erläutert Sie, dass nur Kommunen förderfähig sind, deshalb geht das nicht über die Akademie       2. Lebenshälfte.

Die Formulierung „Schwester Agnes“ ist sehr unglücklich gewählt, laut Frau Pichl.

Herr Dr. Vosseler stellt klar, dass die Förderung nur für ein Jahr gilt. Was danach kommt, ist noch unklar. Wenn es andere Träger gibt, sollte geprüft werden, ob das umsetzbar ist, auch wenn es nicht förderfähig ist. Abschließend möchte er noch wissen, woher der Schlüssel mit zweieinhalb Stellen kommt. 

Herr Warnick berichtet, dass diese Druckse sehr ausgiebig in seiner Fraktion diskutiert wurde. Er wird die Drucksache heute ablehnen. Diese Aufgabe ist Bund/Länder Sache, eventuell noch Kreisaufgabe, aber auf keinen Fall Aufgabe einer Kommune. Die Aufgabe ist sehr wichtig, ohne Frage.

Frau Schwarzkopf macht deutlich, dass der Bedarf in Kleinmachnow groß und vorhanden ist.

Auch Herr Templin ist der Meinung, dass diese Idee nicht an einer Förderung festgemacht werden sollte. Aufsuchende Sozialarbeit für Jugendliche haben wir schon. Aufsuchende Sozialarbeit für Senioren ist ebenfalls wichtig.

Herr Schellberg stellt klar, dass der Bedarf vorhanden ist und das ist unumstritten. Leider hat das Land diese Aufgabe an die Kommunen übergeben. Es muss geprüft werden, ob die Stellen befristet oder unbefristet sind.

Frau Pichl berichtet, dass die Förderung nicht abhängig von der Haushaltssituation der Kommunen ist.

 

 

Frau Richel gibt zu Protokoll:

Ich bitte das die Verwaltung nochmals prüft, aufsuchende Sozialarbeit für Senioren, incl. pflegebedürftige Senioren, ob das in der Förderung mit drin ist. Wenn wir so den Titel haben der Beschlussvorlage und bitte zu prüfen, ob eine Stelle auch mit der Förderung und der Befristung, was Sie sagten Herr Schellberg, in einem Jahr oder zwei Jahren, mit dem Fristauslauf ob das miteinander passt, ob das konvergent ist. 

 

Frau Pichl merkt abschließend an, dass eine Bürokraft sehr wichtig ist. Sie ist davon ausgegangen, dass pro Tag 2-3 Gespräche geführt werden können. Mehr geht aus ihrer Sicht nicht. Mit einer Stelle könnte auch angefangen werden, aber zwei Stellen sind aus ihrer Sicht effektiver. Mehr Informationen wird Sie zur Gemeindevertretersitzung geben können.

 

 

 


Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 052/22 zur Abstimmung.

 

Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 052/22 erfolgt mit 2 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und          4 Enthaltungen.

 

An der Diskussion beteiligten sich:

Herr Templin, Frau Schwarzkopf, Frau Pichl, Frau Richel, Herr Gutheins, Herr Dr. Vosseler,               Herr Warnick und Herr Schellberg.