Sitzung: 25.11.2024 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen mit Maßgabe
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 116/24
1.
Der
Bebauungsplan KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“ soll geändert werden
(vgl. Anlage 1, Abgrenzung
des Geltungsbereiches). Mit der Änderung sollen
-
im
Baugebiet GE 2 (Gewerbegebiet Nr. 2) durch Änderung von
zeichnerischen und textlichen Festsetzungen (überbaubare Grundstücksflächen,
Zahl der Vollgeschosse; textliche Festsetzung Nr. 3.8 zu oberirdischen
Stellplätzen und Garagen) die Zulassung eines Gebäudes mit Parkhaus-/
Büronutzung und
-
im
Baugebiet MI (Mischgebiet) durch Änderung der Art der Nutzung eine
ausschließliche Wohnnutzung
ermöglicht werden. Mit der Bündelung
der Stellplatz-Bedarfe der Baugebiete GE 2, MI und WA in einem Parkhaus
soll zugleich die Zulässigkeit von Tiefgaragen unterhalb der Geländeoberfläche
aufgehoben und die damit verbundene Bodenversiegelung begrenzt werden
(textliche Festsetzungen Nr. 3.4 und 3.6).
2.
Die
Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB,
ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne
frühzeitige Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden/ sonstigen Trägern
öffentlicher Belange, durchgeführt.
3.
Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
4.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen
der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Herr Ernsting, Fachbereichsleiter
Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
Maßgabe des Hauptausschusses:
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit
dem Antragsteller, zugleich Eigentümer der Flächen, einen städtebaulichen
Vertrag abzuschließen. Mit diesem Vertrag ist sicherzustellen, dass die
Gemeinde innerhalb des bisherigen Mischgebietes (MI) die Belegungsrechte für
mindestens 600 m² Wohnfläche erhält, die den Vorgaben der sozialen
Wohnraumförderung entsprechen.
→ Die Mitglieder des
Hauptausschusses stimmen der Maßgabe einstimmig zu.
An der Aussprache zur DS-Nr. 116/24
beteiligen sich:
- Herr Krause
- Herr Ernsting
Der Gemeindevertretung wird einstimmig unter
Beachtung der beschlossenen Maßgabe empfohlen, die DS-Nr. 116/24 auf die
Tagesordnung ihrer Sitzung am 12.12.2024 zu setzen.
