Beschlussvorschlag:

1.      Der Bebauungsplan KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“ soll geändert werden (vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches). Mit der Änderung sollen

-      im Baugebiet GE 2 (Gewerbegebiet Nr. 2) durch Änderung von zeichnerischen und textlichen Festsetzungen (überbaubare Grundstücksflächen, Zahl der Vollgeschosse; textliche Festsetzung Nr. 3.8 zu oberirdischen Stellplätzen und Garagen) die Zulassung eines Gebäudes mit Parkhaus-/ Büronutzung und

-      im Baugebiet MI (Mischgebiet) durch Änderung der Art der Nutzung eine ausschließliche Wohnnutzung

ermöglicht werden. Mit der Bündelung der Stellplatz-Bedarfe der Baugebiete GE 2, MI und WA in einem Parkhaus soll zugleich die Zulässigkeit von Tiefgaragen unterhalb der Geländeoberfläche aufgehoben und die damit verbundene Bodenversiegelung begrenzt werden (textliche Festsetzungen Nr. 3.4 und 3.6).

2.      Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne frühzeitige Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden/ sonstigen Trägern öffentlicher Belange, durchgeführt.

3.      Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

4.      Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

Maßgabe des Hauptausschusses:

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Antragsteller, zugleich Eigentümer der Flächen, einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen. Mit diesem Vertrag ist sicherzustellen, dass die Gemeinde innerhalb des bisherigen Mischgebietes (MI) die Belegungsrechte für mindestens 600 m² Wohnfläche erhält, die den Vorgaben der sozialen Wohnraumförderung entsprechen.

→ Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmen der Maßgabe einstimmig zu.

An der Aussprache zur DS-Nr. 116/24 beteiligen sich:

- Herr Krause

- Herr Ernsting


Der Gemeindevertretung wird einstimmig unter Beachtung der beschlossenen Maßgabe empfohlen, die DS-Nr. 116/24 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 12.12.2024 zu setzen.