Sitzung: 12.12.2024 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Änderungsantrag
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 2, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 116/24
-
im
Baugebiet GE 2 (Gewerbegebiet Nr. 2) durch Änderung von
zeichnerischen und textlichen Festsetzungen (überbaubare Grundstücksflächen,
Zahl der Vollgeschosse; textliche Festsetzung Nr. 3.8 zu oberirdischen
Stellplätzen und Garagen) die Zulassung eines Gebäudes mit Parkhaus-/
Büronutzung und
-
im
Baugebiet MI (Mischgebiet) durch Änderung der Art der Nutzung eine
ausschließliche Wohnnutzung
ermöglicht
werden. Mit der Bündelung der Stellplatz-Bedarfe der Baugebiete GE 2, MI
und WA in einem Parkhaus soll zugleich die Zulässigkeit von Tiefgaragen
unterhalb der Geländeoberfläche aufgehoben und die damit verbundene
Bodenversiegelung begrenzt werden (textliche Festsetzungen Nr. 3.4 und
3.6).
2.
Die
Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB,
ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne
frühzeitige Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden/sonstigen Trägern
öffentlicher Belange, durchgeführt.
3.
Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt
zu machen.
4.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen
der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Änderung des Hauptausschusses
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit
dem Antragsteller, zugleich Eigentümer der Flächen, einen städtebaulichen
Vertrag abzuschließen. Mit diesem Vertrag ist sicherzustellen, dass die
Gemeinde innerhalb des bisherigen Mischgebietes (MI) die Belegungsrechte für
mindestens 600 m² Wohnfläche erhält, die den Vorgaben der sozialen
Wohnraumförderung entsprechen.
Anlagen
· Abgrenzung
des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-e „Nördlich
Stahnsdorfer Damm“ für die Baugebiete GE 2, MI und WA
· Antrag auf
Änderung des Bebauungsplanes vom 21.10.2024
· Auszug aus dem
rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-006-e
Ø
Erläuterungen
zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.
An der Aussprache zur DS-Nr. 116/24 und
zur Änderung beteiligen sich:
Frau Scheib
Herr Dr. Braun
Herr Dr. Hahn
Herr Ernsting, FBL B/W
Abstimmung zur DS-Nr. 116/24 und zur
Änderung:
Die geänderte DS-Nr. 116/24 wird mehrheitlich
beschlossen.
