Beschluss: einstimmig abgelehnt ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der am 23.09.2010 beschlossene Antrag DS-Nr. 149/10 wird wie folgt geändert:

 

Punkt 1 des Beschlusses bleibt unverändert bestehen.

 

Punkt 2 des Beschlusses „2. Die Absicht zur Teileinziehung dieses Straßenabschnittes für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, ausgenommen Anlieger (StVO Zeichen 253, Zz. 1020-30.“ sowie der Zusatz: „Der Bürgermeister wird beauftragt, die beschlossene Absicht der Teileinziehung gemäß den Vorschriften des Brandenburgischen Straßengesetzes bekanntzumachen.“ entfällt.

 

Neu:

Punkt 3: Zum Zwecke der Abstimmung und Information im Zusammenhang mit der Einrichtung der Einbahnstraße mit gegenläufigem Radverkehr und den damit verbundenen Neuregelungen zum Parken und Halten ist eine Einwohnerversammlung einzuberufen. 

 

Anlagen

Antrag DS-Nr. 149/10 mit seinen Anlagen

 

Herr Malcher, Anwohner Uhlenhorst, nahm sein Rederecht wahr.

Frau Neidel erläutert die Beschlussvorlage.

 

Herr Tauscher erläutert, die jetzt vorgelegte Beschlussvorlage wird der Gefahrenlage nicht gerecht und plädiert, die Vorlage abzulehnen.

 

Herr Lippoldt: „Wir lehnen die Drucksache 159/11 in diesem Punkt zwei kategorisch ab. Die Gemeindevertretung hat den Bürgermeister beauftragt, die Teileinziehung im Amtsblatt bekannt zu machen. Dies ist keine Maßnahme, zu der die Untere Verkehrsbehörde (UVB) sich überhaupt zu äußern braucht. Die alleinige Zuständigkeit der Gemeinde Kleinmachnow nach dem Straßengesetz Brandenburg Teileinziehungen vorzunehmen, das kann sie in allen anderen Punkten, dort wo Fahrradstraßen angeordnet werden sollen, auch tun. Und dann würde nämlich die UVB auch sämtliche Fahrradstraßen genehmigen, wenn eine Teileinziehung erfolgt ist. Nur hilft es uns nicht weiter, wenn der Bürgermeister sagt, dieses werde ich nicht tun. Das hat er wiederholt vor Anliegern so gesagt.

Frau Neidel, auch Ihre Ausführungen zu den Gesprächen mit der UVB, decken sich nicht mit dem, was der Bürgermeister uns in der Sitzung am 16. Juni auf vier schriftliche Fragen der FDP-Fraktion geantwortet hat, und zwar im Mai. Ich will das jetzt hier nur noch einmal in Erinnerung rufen. Wir haben gefragt: Ist die Absicht der Teileinziehung im Amtsblatt der Gemeinde bekanntgemacht worden? Wenn nicht, warum nicht? Da hat der Bürgermeister schriftlich geantwortet: Die Absicht der Teileinziehung ist im Amtsblatt nicht bekanntgemacht worden. Vorgespräche mit der UVB haben ergeben, dass die UVB eine solche Teileinziehung nicht für erforderlich hält. Dann gibt es eine vierte Frage nach dem Stand der Teileinziehung. Da hat der Bürgermeister geantwortet, in derselben Beantwortung unserer Fragen: Der Stand Verfahren Straßenverkehrsrechtliche Anordnung habe ich beschrieben. Nicht im Antrag vom 21.04. enthalten ist ein Durchfahrtsverbot für Lkw über 3,5 t. D. h., das ist mit der UVB überhaupt nicht diskutiert worden. Für diese Beschränkung ist eine Teileinziehung erforderlich. Also, völlig klar, dass für den Ausschluss von Lkw über 3,5 t in dieser Straße eine Teileinziehung erforderlich ist. Und die ist beauftragt und dies muss gemacht werden. Und das, was hier von Ihnen beantragt wird, lehnen wir mit Nachdruck ab. „

 

Frau Sahlmann: „Insofern kann ich mich den Vorrednern anschließen. Wir als Bündnis 90/Grüne lehnen diesen Antrag auch ab, mit der Begründung, dass wir uns damals viel Mühe gemacht haben, wir alle zusammen. Herr Tauscher hat auch viel Vorbereitungsarbeit reingesteckt und wir haben überfraktionell diesen Antrag beschlossen und das ist eine gute Arbeitsgrundlage gewesen für die Verwaltung. Ich wundere mich nur, dass Sie da noch nicht ausreichend tätig geworden sind. Wir wollen, dass dieser alte Antrag durchgeführt wird.“

 

Herr Dr. Klocksin sieht keinen Anlass, die geltende Beschlusslage aufzuheben.

 

Abstimmung DS-Nr. 159/11:

0 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen = einstimmig abgelehnt

 

An der Diskussion beteiligten sich:

Herr Tauscher, Herr Lippoldt, Frau Sahlmann, Herr Dr. Klocksin, Herr Musiol