Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 6, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Der am 23.09.2010 beschlossene Antrag DS-Nr. 149/10 wird wie folgt geändert:

 

Punkt 1 des Beschlusses bleibt unverändert bestehen.

 

Punkt 2 des Beschlusses „2. Die Absicht zur Teileinziehung dieses Straßenabschnittes für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, ausgenommen Anlieger (StVO Zeichen 253, Zz. 1020-30.“ sowie der Zusatz: „Der Bürgermeister wird beauftragt, die beschlossene Absicht der Teileinziehung gemäß den Vorschriften des Brandenburgischen Straßengesetzes bekanntzumachen.“ entfällt.

 

Neu:

Punkt 3: Zum Zwecke der Abstimmung und Information im Zusammenhang mit der Einrichtung der Einbahnstraße mit gegenläufigem Radverkehr und den damit verbundenen Neuregelungen zum Parken und Halten ist eine Einwohnerversammlung einzuberufen. 

 

Anlagen

Antrag DS-Nr. 149/10 mit seinen Anlagen


An der Aussprache zur DS-Nr. 159/11 beteiligen sich:

-          Herr Musiol

-          Frau Sahlmann


         Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich    keine Empfehlung   ausgesprochen, die DS-Nr. 159/11 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 15. 12. 2011 zu setzen.