Beschluss: in Fachausschuss verwiesen ohne Maßgabe

Die Straße Erlenweg zwischen Heinrich-Mann-Straße und Kiefernweg soll erstmalig hergestellt werden. Das Bauprogramm umfasst folgende Parameter:

 

1.         Fahrbahn

1 a.       Abschnitt zwischen Kiefernweg und Käthe-Kollwitz-Straße

-           Befestigung mit Asphalt,

-           Breite 5,00 m.

 

1 b.       Abschnitt zwischen Käthe-Kollwitz-Straße und Heinrich-Mann-Straße

-           Befestigung mit Granitkleinsteinpflaster,

-           Breite 5,00 m,

-           Reduzierung der vorhandenen Fahrbahnfläche im Bereich Einmündung Käthe-Kollwitz-Straße/Erlenweg auf das in der Anlage dargestellte Maß.

 

2.         Gehweg

-           Breite 1,20 m in Granitmosaikpflaster, eingefasst mit Tiefborden,

-           zwischen Kiefernweg und Käthe-Kollwitz-Straße einseitig,

-           auf der nordwestlichen Seite im Abschnitt zwischen Käthe-Kollwitz-Straße und Heinrich-Mann-Straße beidseitig.

 

3.         Grundstückszufahrten

-           Herstellung in Granitkleinsteinpflaster – vollgebundene Bauweise

 

4.         Straßenbeleuchtung

-           einseitig, Bauart gleich wie Heinrich-Mann-Straße, Typ ARC 80

 

5.         Verlängerung der vorhandenen Regenwasserentwässerung um eine Haltung in Richtung Heinrich-Mann-Straße

 

6.         Baumpflanzung zur Herstellung einer geschlossenen Allee, mit Ausnahme nordwestlicher Gehwegbereich zwischen Kiefernweg und Käthe-Kollwitz-Straße

 

 

Anlagen

1.    Entwurfsplanung Ausbau Erlenweg, Blatt 1 und 2 vom 07.09.2012

Zur Information:

2.    Foto Lampentyp Heinrich-Mann-Straße

 

 

Maßgabe des Hauptausschusses

Der Hauptausschuss empfiehlt, die Fahrbahn zwischen Kiefernweg und Käthe-Kollwitz-Straße statt mit Asphalt mit Granitkleinsteinpflaster/-kleinsteinpflaster zu befestigen.

 

 

Ø       Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.

 

 

Antrag von Herrn Dr. Mueller – Abstimmung der Drucksache ohne die Maßgabe.

 

 

Geschäftsordnungsantrag von Herrn Tauscher – Verweisung in den Bauausschuss

 

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:

Der Geschäftsordnungsantrag wird mehrheitlich angenommen.

 

 

Die DS-Nr. 155/12 wird in den Bauausschuss verwiesen.