Sitzung: 21.01.2013 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 2, Enthaltungen: 5, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 154/12
- Herr Templin erläutert als Einreicher die vorliegende
Beschlussvorlage.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt,
1. mit der BBIS (Berlin-Brandenburg International School) die Vereinbarungen zum B-Plan KLM-BP-025 zur Straßenfläche "Schopfheimer Allee" (sogenannte B-Straße) sowie zur sogenannten A-Straße, inklusive Anbindungen Karl-Marx-Straße sowie Adolf-Grimme-Ring Ost und Adolf-Grimme-Ring West, dahingehend zu verhandeln, dass die vorgenannten Straßenflächen auf dem Flurstück 301 im derzeitigen Eigentum der BBIS verbleiben und nicht öffentlich gewidmete Straßen sind,
2. das B-Plan-Verfahren zur Änderung des B-Planes KLM-BP-025 entsprechend zu veranlassen,
3.
die
Zuwegung der Waldorf-Schule sowie des Waldorf-Kindergartens und der 3. Grundschule
(bis 06/2015) mit der BBIS grundbuchrechtlich zu sichern.
An der Aussprache zur DS-Nr. 154/12
beteiligen sich:
-
Herr
Templin
-
Herr
Warnick
-
Herr Dr.
Klocksin
-
Frau
Sahlmann
-
Frau Dr.
Kimpfel
Auf Wunsch von Herr Grubert wird folgende
Auffassung von Herrn Templin zu Protokoll genommen:
Herr Templin geht bei seinem Antrag davon aus, dass die vollständigen
Kosten für den Bau der Straße von der Internationalen Schule getragen werden.
Herr Templin bestätigt das.
→ Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 154/12 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
21.02.2013 zu setzen.