Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1)         Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung (vgl. Anlagen 2 und 3) gebilligt.

 

2)         Der 2. Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vor­liegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Bau­gesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

 

3)         Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.


Herr Grubert erläutert die vorliegende Drucksache.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 199/12 beteiligen sich:

-          Frau Sahlmann

-          Frau Eiternick

-          Frau Dr. Kimpfel

-          Herr Templin

-          Herr Warnick

-          Herr Musiol

-          Herr Dr. Klocksin

 

 

Frau Dr. Kimpfel zu Protokoll:

- Ist das ein Textbebauungsplan oder ein qualifizierter Bebauungsplan? Wer trägt die Kosten? Dieser Bebauungsplan ist ja nicht billig.

- Auf der anderen Seite des Zehlendorfer Dammes, außerhalb des B-Planes, befinden sich noch 2 Häuser. Vor diesen Häusern befindet sich Waldbereich. Was bedeutet das zukünftig für diese Anwohner?

- Im WA5-Gebiet befindet sich ein Weg. Die Frage ist, wie sollen die Häuser sowie der Weg im WA5-Gebiet erschlossen werden? Zurzeit findet die Erschließung ja wohl über einen anderen Weg statt.

- In diesem B-Plan befinden sich ein reines Wohngebiet sowie ein allgemeines Wohngebiet, insbesondere in der –Allee am Forsthaus-, ist das rechtens?

- Warum geben wir in diesem B-Plan die Anzahl der Stellplätze vor? Warum kann nicht die Stellplatzsatzung gelten? Die geforderten Stellplätze –Zehlendorfer Damm 200- zu den Stellplätzen für die geplante Kirche stehen in einem Missverhältnis, wenn man mal von der Größe der Gebäude und der Nutzung ausgeht.

- Des Weiteren ist eine Einfriedung als Mauer von max. 2 m Höhe erlaubt. Keiner hat die Erlaubnis, eine 2 m hohe Mauer um sein Grundstück zu bauen. Hier handelt es sich um eine Kirche, die ja wohl ein Ort der Begegnung ist. Was soll das?

         Zur Gemeindevertretersitzung am 21.02.2013 werden die Fragen schriftlich beantwortet.


         Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 199/12 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 21.02.2013 zu setzen.