Sitzung: 21.01.2013 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 202/12
Beschlussvorschlag
1)
Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet
entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des
Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. 1 S.
2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S.
1509) – BauGB – den Bebauungsplan KLM-BP-042 „Uferweg Kiebitzberge“, bestehend
aus
– Teil A: Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung), Maßstab im
Original: 1 : 1.000 und – Teil
B: Textliche Festsetzungen
(vgl.
Anlage 2) als Satzung.
2)
Die entsprechend
dem Abwägungsergebnis ergänzte Begründung wird gebilligt.
3)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an
welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf
Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann,
ortsüblich bekannt zu machen.
An der Aussprache zur DS-Nr. 202/12
beteiligen sich:
-
Herr
Musiol
- Herr Dr. Klocksin
verlässt die Sitzung – 9 Hauptausschussmitglieder sind anwesend. -
→ Der Gemeindevertretung wird einstimmig
empfohlen, die DS-Nr. 202/12 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 21.02.2013
zu setzen.