Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag

1)         Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) – BauGB – den Bebauungsplan KLM-BP-042 „Uferweg Kiebitzberge“, bestehend aus

– Teil A: Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung), Maßstab im Original: 1 : 1.000 und – Teil B: Textliche Festsetzungen

(vgl. Anlage 2) als Satzung.

2)         Die entsprechend dem Abwägungsergebnis ergänzte Begründung wird gebilligt.

3)         Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.


An der Aussprache zur DS-Nr. 202/12 beteiligen sich:

-          Herr Musiol

 

 

- Herr Dr. Klocksin verlässt die Sitzung – 9 Hauptausschussmitglieder sind anwesend. -


         Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 202/12 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 21.02.2013 zu setzen.