Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

1.    Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet ent­sprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetz­buches i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) – BauGB – den Bebauungsplan KLM-BP-042 „Uferweg Kiebitzberge“, bestehend aus

Teil A: zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung), Maßstab im Original: 1 : 1.000 und
Teil B: textliche Festsetzungen

2.    (vgl. Anlage 2) als Satzung.

3.    Die entsprechend dem Abwägungsergebnis ergänzte Begründung wird gebilligt.

4.    Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Anlagen

1.    Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-042 „Uferweg Kiebitzberge“

2.    Bebauungsplan KLM-BP-042 „Kiebitzberge“ (Planzeichnung mit textlicher Festsetzung, Stand 07.01.2013)

3.    Begründung

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 202/12 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 202/12:

Die DS-Nr. 202/12 wird einstimmig beschlossen.