Sitzung: 21.02.2013 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 202/12
1.
Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet
entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des
Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl.
1 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011
(BGBl. I S. 1509) – BauGB – den Bebauungsplan KLM-BP-042 „Uferweg Kiebitzberge“,
bestehend aus
Teil A: zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung), Maßstab im
Original: 1 : 1.000 und
Teil B: textliche Festsetzungen
2.
(vgl.
Anlage 2) als Satzung.
3.
Die entsprechend
dem Abwägungsergebnis ergänzte Begründung wird gebilligt.
4.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an
welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf
Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann,
ortsüblich bekanntzumachen.
Anlagen
1.
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-042 „Uferweg Kiebitzberge“
2.
Bebauungsplan
KLM-BP-042 „Kiebitzberge“ (Planzeichnung mit textlicher Festsetzung, Stand 07.01.2013)
3.
Begründung
An der Aussprache zur DS-Nr.
202/12 beteiligen sich:
Es findet keine Aussprache statt.
Abstimmung zur DS-Nr. 202/12:
Die DS-Nr. 202/12 wird einstimmig beschlossen.