Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Für die abschließende Rekultivierung – 3. BA – der ehemaligen Deponie (Stolper Berg) beschließt die Gemeinde „Variante A – Grundvariante“ (Minimalvariante) mit dem Ausbauumfang Wegeerschließung, Schutzpflanzungen und Rodelbahn sowie den voraussichtlichen Kosten in Höhe von 225.000,00 € brutto (Kostenschätzung von April 2012 des Büros Landschaft, Planen und Bauen).

 

In Vorbereitung der Umsetzung der Rekultivierungsmaßnahme „Variante A – Grundvariante“ ist die Genehmigungsplanung zu erarbeiten und auf dieser Grundlage ein Antrag zur Änderung der abfallrechtlichen Sicherungs- und Rekultivierungsanordnung vom 20.03.1998 (Az: 66.2ks 553-304/001/98) bei der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde (UAWB) zu stellen.

 

 

Anlagen

1.    Gestaltungskonzept, Variante A vom 14.12.2012 (Grundvariante-Minimalvariante, ohne wildschweinsicheren Zaun)

2.    Kostenschätzung Rekultivierung Variante A vom 11.04.2012 (ohne wildschweinsicheren Zaun)

zur Information:

3.    Gestaltungskonzept, Variante C vom 14.12.2012 (Minimalvariante der UAWB des Lkr. PM)

4.    Kostenschätzung Rekultivierung Variante C vom 14.12.2012

5.    Schreiben des Geschäftsführers der Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P  & E) vom 14.11.2012 zur Maßnahmenbezeichnung Stolper Berg, gesicherte ehemalige Deponie Stahnsdorfer Damm

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 171/12 beteiligen sich:

Frau Dr. Kimpfel

Frau Scheib

 

 

Herr Dr. Mueller zu Protokoll

Ich möchte mich dafür einsetzen, dass nach wie vor diese Deponie so rekultiviert wird, dass es möglich wird, in der Zeit nachdem sie zur Nutzung freigegeben wird, eine Fotovoltaikanlage errichtet werden kann. Die Beschlüsse dazu sind möglicherweise erst nach 2016 zu fällen.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 171/12:

Die DS-Nr. 171/12 wird mehrheitlich beschlossen.