1.                   Herr Dorowski, Eichhörnchenweg 37

1.1.             Ist den Gemeindevertretern das Gutachten zur Untersuchung der Fledermausfauna im Gebiet „Altes Dorf“ bekannt gemacht worden? In diesem Gebiet wurde 2010 eine Studie vorgenommen, in der festgestellt wurde, dass diese Gebiet, insbesondere auch die aus dem Landschaftsschutzgebiet auszugliedernden Flächen, ein bedeutendes Vorkommen von Fledermausarten hat. Acht besonders geschützte Fledermausarten haben dort ihren Lebensraum und ihre Quartiere. In diesem Gutachten ist festgelegt worden, dass Beeinträchtigungen zu unterbleiben haben und es ist auch darauf eingegangen worden, dass, wenn es Beeinträchtigungen gibt, in welcher Form diese zu kompensieren sind und auch mit zeitlichem Vorlauf zu kompensieren sind. Deshalb halte ich diese Unterlage für sehr wichtig und dass sie bei dieser Beschlussfassung, die heute stattfinden soll, den Gemeindevertretern zugänglich gemacht worden ist.

 

 

Frau Neidel, FBL Bauen/Wohnen

Diese Art von Gutachten, fachbegleitend zu dem Bebauungsplanverfahren, kann jeder Gemeindevertreter in Gänze einsehen. Die Inhalte der Gutachten werden integriert in die Facherläuterungen zum Bebauungsplan. Insofern ist Jeder über die wesentlichen Inhalte informiert.

 

 

2.                   Herr Weinert, Erlenweg 70

2.1.             Seit sechs Jahren warten die Anwohner des Erlenwegs darauf, dass die Straße in Ordnung gebracht wird. Wir haben keinen Gehweg, keine Bordsteinkante, keine Regenentwässerung und keine Straßenbeleuchtung. Ich hatte mich im Rathaus erkundigt, wie die Tagesordnung heute sein wird. Zu meinem großen Erstaunen höre ich, dass ausgerechnet der Punkt 9.1 „Straßenbau Erlenweg“ heute gestrichen wird und zwar ohne überhaupt zu sagen, wann man sich damit befassen würde. Wann wird endlich über den Erlenweg entschieden? Wann kann mit einem Beginn der Bauarbeiten gerechnet werden? Im vorigen Jahr haben alle Anwohner eine Mitteilung erhalten, wonach der Baubeginn im Frühjahr dieses Jahres stattfindet. Schade, dass Keiner gegen die Streichung des Tagesordnungspunktes gesprochen hat.

 

 

Herr Warnick, Vorsitzender der Gemeindevertretung

Als Einreicher des Beschlusses hat der Bürgermeister jederzeit das Recht, Beschlüsse von der Tagesordnung zu nehmen.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Der Beschluss „Straßenbau Erlenweg“ wird in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 11. April 2013 behandelt. Es ist noch eine rechtliche Frage aufgetaucht, die bis zum heutigen Tag nicht geklärt werden konnte, daher die Verschiebung auf die nächste Sitzung.

 

 

3.                   Frau Behm, An der Stammbahn 181

3.1.             Plant die Gemeinde, die illegale Müllkippe im Bereich Teerofendamm zu entsorgen? Werden Maßnahmen ergriffen, um in Zukunft illegale Müllablagerungen dort zu verhindern?

3.2.             Können schon Aussagen darüber gemacht werden, wann das geplante Gebäude zum betreuten Wohnen fertig sein wird? Mir ist zur Kenntnis gelangt, dass für diese Wohnungen sehr viele Anmeldungen vorliegen. Wird es eine besondere Regelung geben, um Kleinmachnower Bürgerinnen und Bürger dort bevorzugt unterzubringen?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Zu 3.1.

Vielen Dank für den Hinweis. Natürlich tut die Gemeinde etwas gegen illegale Müllablagerungen. Die Stelle am Teerofendamm ist der Verwaltung bekannt. Gerade der Wald und die Straßen in Dreilinden bieten am Abend die Gelegenheit Laub u. ä. zu entsorgen. Wenn Jemand dabei erkannt wird oder wir einen Hinweis bekommen, wird dies streng verfolgt. Die konkreten Maßnahmen teile ich schriftlich mit.

 

 

Zu 3.2.

Der Bauantrag wurde eingereicht. In der vergangenen Woche ist mit der Beräumung des Grundstückes begonnen worden. Heute werden wir einen Erschließungsvertrag beschließen. Ich gehe davon aus, dass die Erschließungsarbeiten noch im Frühjahr beginnen und das Bauvorhaben nach der Sommerpause. Mitte bis Herbst 2014 könnten die Wohnungen dann bezogen werden. Die Gemeinde erarbeitet eine Belegungsrichtlinie. Dieser Entwurf wird im nächsten Sitzungsdurchlauf behandelt werden.

 

 

4.                   Herr Schramm, Wacholderweg 19

4.1.             In Teltow wird eine Marina gebaut. Früher soll es einmal eine Brücke von Teltow zur Verlängerung der Sachtlebenstraße und von da nach Kleinmachnow gegeben haben. Gibt es in diese Richtungen Planungen, dass dort erneut Brücken gebaut werden? Das wäre natürlich gut für die Infrastruktur und auch bürgerfreundlich, um nach Teltow Richtung Marina zu kommen.

4.2.             Die Stadt Teltow nimmt etwa 200 Flüchtlinge auf. Das hat schon begonnen. Im Landkreis gibt es aber ein Prinzip der dezentralen Unterbringung was heißt, dass die Flüchtlinge überall verteilt werden. Nimmt Kleinmachnow auch Flüchtlinge auf? Falls nein, warum nicht?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Zu 4.1.

Für beide Fragen bin ich grundsätzlich nicht zuständig. Die Errichtung der Marina und einer Brücke über den Teltowkanal ist eine Sache, die in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Teltow und des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf bzw. Berlin fallen würde. Hinsichtlich der geplanten Marina ist mir nicht viel mehr bekannt, als in der Zeitung steht oder was ich in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Der Teltow“ gehört habe.

 

 

Zu 4.2.

Hinsichtlich der Aufnahme von Flüchtlingen kann ich sagen, dass nicht die Stadt Teltow die Flüchtlinge aufnimmt, sondern der Landkreis und sie dann nach Teltow eingewiesen hat. Zu Kleinmachnow ist mir nichts bekannt.

 

 

Nachfrage von Herrn Schramm:

Es gibt oder gab zwei Brücken. Eine von Teltow nach Zehlendorf, Verlängerung der Sachtlebenstraße und von der Stelle auch rüber nach Kleinmachnow, so dass dort eine unmittelbare Anbindung Zehlendorf-Teltow wohl früher gegeben war.

 

 

Herr Dr. Klocksin, Vorsitzender Fraktion SPD/PRO

Die Stadt Teltow bemüht sich seit einiger Zeit um die Rekonstruktion dieser Brücke. Das ist die Brücke der ehemaligen Treidelbahn. Als die Schiffe auf dem Teltowkanal getreidelt wurden, d. h. mit einer elektrischen Lok entlang des Wassers gezogen wurden, gab es parallele Gleistrassen, die den Bereich der Verlängerung der Sachtlebenstraße kreuzte. Dann ist auf der nördlichen Seite, auf der Berliner Seite, die alte Teltow-Werft. Der Eingangsbereich dieser Teltow-Werft war auch mit einer Treidelbahnbrücke überbrückt und ist dort rausgekommen, wo heute das Augustinum steht. Da nach der Wende das Augustinum so gebaut wurde, dass es bis an die Uferkante reicht, die im Eigentum der Bundeswasserschifffahrtsverwaltung steht, ist es heute technisch nicht möglich, dort einen neuen Weg aufzumachen. Vor Jahren hatten wir schon einmal Kontakt mit dem Augustinum mit dem Ziel, einen Fußweg wenigstens so zu rekonstruieren, so dass man da eine Verbindung herstellen kann. Das ließe sich dann machen, wenn das Augustinum bereit wäre, Teile des Grundstückes zurück zu verkaufen. Eine abschließende Meinungsbildung hat es damals nicht gegeben. Das ganze Projekt ruht etwas. Vielleicht wäre eine neue Initiative es wert, dieses Wegesystem dort zu verbessern.

 

 

5.                   Herr Freydank, Steinweg 32

5.1.             Ich habe eine Anfrage im Zusammenhang mit dem gewünschten neuen Gemeindezentrum im alten Dorf. Ein derartiges Bauwerk hat immense Auswirkungen auf die Potentiale des Naturhaushaltes wie die Einengung von Lebensräumen, Verlust von Pflanzen, Bodenversiegelung, Beeinträchtigung des Wassers, zusätzliches Verkehrsaufkommen sowie auch die Beeinträchtigung der Erholungseignung dieses Gebietes. Insgesamt sind das Auswirkungen, die mich veranlassen zu fragen: Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Vielen Dank für Ihre Frage. Ihre Meinung nehme ich mit Respekt zur Kenntnis, bin aber nicht dieser Meinung. Ich halte die Entwicklung der Kirche im Bereich des alten Gutshofes für sehr sinnvoll und vertrete die Auffassung, dass die Kirche ins alte Dorf gehört. Die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geforderten Umweltverträglichkeitsprüfungen werden selbstverständlich durchgeführt und als Umweltbericht in die Begründung des Bebauungsplanes integriert.

 

 

6.                   Herr Dr. von Kaler, Meisenbusch 23

6.1.             Die Gemeinde hat die Verpflichtung, den von den Kirchen festgestellten Erfordernissen für Gottesdienst und Seelsorge Rechnung zu tragen. Dies ergibt sich aus § 1 Abs. 6 Nr. 6 des Baugesetzbuches. Danach sind diese Erfordernisse bei der Ausübung der Planungshoheit zu berücksichtigen. Nun die Frage an die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, die gegen das Kirchbauprojekt sind: Wie wollen Sie alternativ diesen Erfordernissen Rechnung tragen, d. h. wie wollen Sie vermeiden, dass die Gemeinde ihre Pflicht aus § 1 des Baugesetzbuches verletzt?

 

 

Herr Musiol, Vorsitzender der Fraktion WIR

Heute reden wir nicht über eine Beschlussfassung eines Baus auf dem Gutshof. Wir reden über die Auslage, wo Jeder hier im Saal, der Interesse und der solche Fragen hat, sich innerhalb von vier Wochen beteiligen kann und gehört werden muss. Wenn wir die Auslage beschließen, und ich werbe dafür, dass wir sie beschließen, dann kann sich Jeder innerhalb von vier Wochen beteiligen und Jeder muss gehört werden. Jeder muss in eine Abwägung eingepackt werden. Auch darüber werden wir befinden, ob die Abwägung  korrekt passiert ist. So sind hier einzelne Meinungen, einzelne Stellungnahmen oder was auch immer. Ich werbe dafür, dass wir es auslegen und Jeder sich beteiligen kann und danach entschieden wird, ob der B-Plan auf den Weg gebracht wird oder nicht.

 

 

Frau Schwarzkopf, Fraktion B 90/Grüne

Ich bin unbedingt für eine Ausweitung der Räume, die die Kirche jetzt im Moment noch beansprucht. Sie brauchen mehr Raum. Ich möchte mich auch dafür einsetzen und habe eine konkrete Vorstellung, wohin sich die Kirche ausdehnen könnte und zwar Richtung Bauhof. Das habe ich von Anfang an unterstützt und weitere Gespräche dahingehend eingeleitet. Ich werde später noch weiteres dazu sagen.

 

 

Herr Templin, Vorsitzender der Fraktion BIK

Gemeindevertreter unterliegen unterschiedlichen Verpflichtungen. Wenn wir einen Bebauungsplan beschließen, dann gilt es natürlich, vielerlei abzuwägen. Zu Ihren ganz konkreten, intendierten Äußerungen, dass, wenn man dagegen ist, dass an dieser Stelle der Kirchenbau erscheint und somit die Kirche in ihren Rechten behindert wäre, möchte ich sagen, dass die Kirche, anders als noch beim ersten Entwurf dieses Bebauungsplanes, jetzt davon ausgeht, dass sie ihren Standort verlagert. Sie will den Jägerstieg aufgeben, will weitere Gebäude verkaufen und die Raumnot, die im ersten Entwurf noch die Begründung war für den Kirchenneubau, der zusätzlich dazu kommt, in den Begründungen jetzt nicht mehr auftaucht. Über das Für und Wider des Standortes werden wir nachher diskutieren, aber die Rechte der Kirche, die Sie zitiert haben, werden, egal ob man diesem Beschluss zustimmt oder ihn ablehnt, in keiner Weise tangiert.

 

 

Nachfrage von Herrn Dr. von Kaler:

Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie die Variante Erweiterung des Standorts Jägerstieg erwähnt haben. Da ist es natürlich erforderlich, dass man auch Teile des Bauhofes in Anspruch nimmt oder sogar auch das ganze Gelände für Stellplätze nutzt. Halten Sie es für realistisch, dass der Bauhof innerhalb der nächsten vier Jahre das Gelände verlassen kann? Wie sollen konkret der Umzug u. ä. eigentlich finanziert werden? Soweit ich informiert bin, hat der Bauhof keine Rückstellungen gebildet und im Haushalt der Kommune sind wohl keine Rückstellungen vorgesehen.

 

 

Ø     Der Vorsitzende, Herr Warnick, schlägt vor, die Beantwortung als Bestandteil der Diskussion zum Tagesordnungspunkt 9.4 zu nehmen, da unter diesem Punkt intensiv darüber diskutiert wird und sich daraus die Antworten ergeben werden. Herr Dr. von Kaler ist mit dem Vorschlag einverstanden.

 

 

7.                   Herr Marzik, Ernst-Thälmann-Straße 54a

7.1.             Die Raumnot der Kirche ist groß. Die Frage richtet sich an Sie mit dem Blick darauf, dass die Frage, die wir unter den Punkten 9.4 und 9.5 behandeln, eine Vorgeschichte hat. Es ist eine Reaktion darauf, dass man eine intensive Suche in der Gemeinde Kleinmachnow schon durchgeführt hat; auch unter Beteiligung aller Fraktionen dieses Hauses. Als man 2006 Überlegungen anstellte, das Gebäude im Jägerstieg zu erweitern und zu erneuern, um Lösungen für die Raumnot im Jägerstieg zu suchen, gab es Fraktionen, die der Auffassung waren, dass der Bannwald tabu ist. Gibt es von Ihrer Seite dazu eine neue Position? Ist der Bannwald nicht mehr tabu?

 

 

Ø     Die Frage wird als Bestandteil der Diskussion zu den Tagesordnungspunkten 9.4 und 9.5 behandelt.

 

 

8.                   Herr Hartge, Karl-Marx-Straße 114

8.1.             Seit gut zehn Jahren sucht die Gemeinde ja nach einem Ausweichquartier. Im Grunde genommen haben wir eine Situation, in der weitgehend allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern auch klar ist, dass eine Notwendigkeit besteht, Abhilfe zu finden. In den knapp zehn Jahren wurden verschiedene Standortdiskussionen geführt. Es sind viele fachrechtliche Bezüge eingeführt und abgewogen worden und sind jetzt im Jahr 2013 in einer Situation mit einer Standortmöglichkeit, zu der immerhin auch die Landesbehörden, wie das Umweltministerium als oberste Umweltschutzbehörde und die Denkmalschutzbehörden des Kreises, ein wohlwollendes Votum abgegeben haben. Man sollte sich fragen, ob man bei einer evangelischen Kirchengemeinde, die mit deutlich über 5.000 Mitgliedern einen großen Anteil an der Gemeinde mit etwas über 20.000 Einwohner darstellt, noch länger suchen, abwägen und warten kann. Die Frage an die Gemeindevertretung ist: Was wird sein, wenn man heute nicht zu dem Beschluss kommt, den Bebauungsplanentwurf auszulegen? Wie kann man vermitteln, dass man eine Situation, ein Problem, das lang genug bewegt worden ist zu lösen, möglicherweise aus der Hand gibt? Wobei man sagen muss, wir haben Voten der zuständigen Behörden des Landes und des Kreises, die durchaus wohlwollend sind, vielleicht auch mehr als das. Das ist ein Pfund, was man nicht vergeben kann. Zugeständnisse müssen sein, das brauche ich Ihnen nicht zu sagen. Wie will die Gemeindevertretung verantworten, dass diese Möglichkeit, die so relativ aussichtsreich ist, gemessen an den anderen, wenn wir an die Zustimmungen von außen denken, von Behörden, die auch etwas dazu zu sagen haben, wenn man diese Möglichkeit aus der Hand gibt und sie nicht weiter verfolgt?

 

 

Ø     Die Fragen werden als Bestandteil der Diskussion zu den Tagesordnungspunkten 9.4 und 9.5 behandelt.

 

 

9.                   Friedemann Merkel, 15 Jahre, Meiereifeld 14

9.1.             An alle, die gegen den geplanten Komplex im alten Dorf sind, stelle ich die Frage: Sind Sie sich bewusst, dass sich wöchentlich immer eine Gruppe der jungen Gemeinde von 30 bis 40 Personen in einem Keller trifft, der nur 20m² groß ist?

 

 

Ø     Die Frage wird als Bestandteil der Diskussion zu den Tagesordnungspunkten 9.4 und 9.5 behandelt.