Sitzung: 21.02.2013 Gemeindevertretung
1.
Herr Dorowski, Eichhörnchenweg 37
1.1.
Ist den Gemeindevertretern das Gutachten zur
Untersuchung der Fledermausfauna im Gebiet „Altes Dorf“ bekannt gemacht worden?
In diesem Gebiet wurde 2010 eine Studie vorgenommen, in der festgestellt wurde,
dass diese Gebiet, insbesondere auch die aus dem Landschaftsschutzgebiet
auszugliedernden Flächen, ein bedeutendes Vorkommen von Fledermausarten hat.
Acht besonders geschützte Fledermausarten haben dort ihren Lebensraum und ihre
Quartiere. In diesem Gutachten ist festgelegt worden, dass Beeinträchtigungen zu
unterbleiben haben und es ist auch darauf eingegangen worden, dass, wenn es
Beeinträchtigungen gibt, in welcher Form diese zu kompensieren sind und auch
mit zeitlichem Vorlauf zu kompensieren sind. Deshalb halte ich diese Unterlage
für sehr wichtig und dass sie bei dieser Beschlussfassung, die heute
stattfinden soll, den Gemeindevertretern zugänglich gemacht worden ist.
Frau Neidel, FBL
Bauen/Wohnen
Diese Art von Gutachten, fachbegleitend zu dem Bebauungsplanverfahren,
kann jeder Gemeindevertreter in Gänze einsehen. Die Inhalte der Gutachten
werden integriert in die Facherläuterungen zum Bebauungsplan. Insofern ist
Jeder über die wesentlichen Inhalte informiert.
2.
Herr Weinert, Erlenweg 70
2.1.
Seit sechs Jahren warten die Anwohner des
Erlenwegs darauf, dass die Straße in Ordnung gebracht wird. Wir haben keinen
Gehweg, keine Bordsteinkante, keine Regenentwässerung und keine
Straßenbeleuchtung. Ich hatte mich im Rathaus erkundigt, wie die Tagesordnung
heute sein wird. Zu meinem großen Erstaunen höre ich, dass ausgerechnet der
Punkt 9.1 „Straßenbau Erlenweg“ heute gestrichen wird und zwar ohne überhaupt
zu sagen, wann man sich damit befassen würde. Wann wird endlich über den
Erlenweg entschieden? Wann kann mit einem Beginn der Bauarbeiten gerechnet werden?
Im vorigen Jahr haben alle Anwohner eine Mitteilung erhalten, wonach der
Baubeginn im Frühjahr dieses Jahres stattfindet. Schade, dass Keiner gegen die
Streichung des Tagesordnungspunktes gesprochen hat.
Herr Warnick,
Vorsitzender der Gemeindevertretung
Als Einreicher des Beschlusses hat der Bürgermeister jederzeit das
Recht, Beschlüsse von der Tagesordnung zu nehmen.
Bürgermeister Herr Grubert
Der Beschluss „Straßenbau Erlenweg“ wird in der nächsten Sitzung der
Gemeindevertretung am 11. April 2013 behandelt. Es ist noch eine rechtliche
Frage aufgetaucht, die bis zum heutigen Tag nicht geklärt werden konnte, daher
die Verschiebung auf die nächste Sitzung.
3.
Frau Behm, An der Stammbahn 181
3.1.
Plant die Gemeinde, die illegale Müllkippe im
Bereich Teerofendamm zu entsorgen? Werden Maßnahmen ergriffen, um in Zukunft
illegale Müllablagerungen dort zu verhindern?
3.2.
Können schon Aussagen darüber gemacht werden,
wann das geplante Gebäude zum betreuten Wohnen fertig sein wird? Mir ist zur
Kenntnis gelangt, dass für diese Wohnungen sehr viele Anmeldungen vorliegen.
Wird es eine besondere Regelung geben, um Kleinmachnower Bürgerinnen und Bürger
dort bevorzugt unterzubringen?
Bürgermeister Herr Grubert
Zu 3.1.
Vielen Dank für den Hinweis. Natürlich tut die Gemeinde etwas gegen
illegale Müllablagerungen. Die Stelle am Teerofendamm ist der Verwaltung
bekannt. Gerade der Wald und die Straßen in Dreilinden bieten am Abend die
Gelegenheit Laub u. ä. zu entsorgen. Wenn Jemand dabei erkannt wird oder wir
einen Hinweis bekommen, wird dies streng verfolgt. Die konkreten Maßnahmen
teile ich schriftlich mit.
Zu 3.2.
Der Bauantrag wurde eingereicht. In der vergangenen Woche ist mit der
Beräumung des Grundstückes begonnen worden. Heute werden wir einen Erschließungsvertrag
beschließen. Ich gehe davon aus, dass die Erschließungsarbeiten noch im
Frühjahr beginnen und das Bauvorhaben nach der Sommerpause. Mitte bis Herbst
2014 könnten die Wohnungen dann bezogen werden. Die Gemeinde erarbeitet eine
Belegungsrichtlinie. Dieser Entwurf wird im nächsten Sitzungsdurchlauf
behandelt werden.
4.
Herr Schramm, Wacholderweg 19
4.1.
In Teltow wird eine Marina gebaut. Früher
soll es einmal eine Brücke von Teltow zur Verlängerung der Sachtlebenstraße und
von da nach Kleinmachnow gegeben haben. Gibt es in diese Richtungen Planungen,
dass dort erneut Brücken gebaut werden? Das wäre natürlich gut für die
Infrastruktur und auch bürgerfreundlich, um nach Teltow Richtung Marina zu
kommen.
4.2.
Die Stadt Teltow nimmt etwa 200 Flüchtlinge
auf. Das hat schon begonnen. Im Landkreis gibt es aber ein Prinzip der
dezentralen Unterbringung was heißt, dass die Flüchtlinge überall verteilt
werden. Nimmt Kleinmachnow auch Flüchtlinge auf? Falls nein, warum nicht?
Bürgermeister
Herr Grubert
Zu 4.1.
Für beide Fragen bin ich grundsätzlich nicht zuständig. Die Errichtung
der Marina und einer Brücke über den Teltowkanal ist eine Sache, die in den
Zuständigkeitsbereich der Stadt Teltow und des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf
bzw. Berlin fallen würde. Hinsichtlich der geplanten Marina ist mir nicht viel
mehr bekannt, als in der Zeitung steht oder was ich in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft
„Der Teltow“ gehört habe.
Zu 4.2.
Hinsichtlich der Aufnahme von Flüchtlingen kann ich sagen, dass nicht
die Stadt Teltow die Flüchtlinge aufnimmt, sondern der Landkreis und sie dann
nach Teltow eingewiesen hat. Zu Kleinmachnow ist mir nichts bekannt.
Nachfrage von Herrn Schramm:
Es gibt oder gab zwei Brücken.
Eine von Teltow nach Zehlendorf, Verlängerung der Sachtlebenstraße und von der
Stelle auch rüber nach Kleinmachnow, so dass dort eine unmittelbare Anbindung
Zehlendorf-Teltow wohl früher gegeben war.
Herr Dr. Klocksin, Vorsitzender Fraktion SPD/PRO
Die Stadt Teltow bemüht sich seit einiger Zeit um die Rekonstruktion
dieser Brücke. Das ist die Brücke der ehemaligen Treidelbahn. Als die Schiffe
auf dem Teltowkanal getreidelt wurden, d. h. mit einer elektrischen Lok entlang
des Wassers gezogen wurden, gab es parallele Gleistrassen, die den Bereich der
Verlängerung der Sachtlebenstraße kreuzte. Dann ist auf der nördlichen Seite,
auf der Berliner Seite, die alte Teltow-Werft. Der Eingangsbereich dieser
Teltow-Werft war auch mit einer Treidelbahnbrücke überbrückt und ist dort rausgekommen,
wo heute das Augustinum steht. Da nach der Wende das Augustinum so gebaut
wurde, dass es bis an die Uferkante reicht, die im Eigentum der
Bundeswasserschifffahrtsverwaltung steht, ist es heute technisch nicht möglich,
dort einen neuen Weg aufzumachen. Vor Jahren hatten wir schon einmal Kontakt
mit dem Augustinum mit dem Ziel, einen Fußweg wenigstens so zu rekonstruieren, so
dass man da eine Verbindung herstellen kann. Das ließe sich dann machen, wenn
das Augustinum bereit wäre, Teile des Grundstückes zurück zu verkaufen. Eine
abschließende Meinungsbildung hat es damals nicht gegeben. Das ganze Projekt
ruht etwas. Vielleicht wäre eine neue Initiative es wert, dieses Wegesystem
dort zu verbessern.
5.
Herr Freydank, Steinweg 32
5.1.
Ich habe eine Anfrage im Zusammenhang mit dem
gewünschten neuen Gemeindezentrum im alten Dorf. Ein derartiges Bauwerk hat
immense Auswirkungen auf die Potentiale des Naturhaushaltes wie die Einengung
von Lebensräumen, Verlust von Pflanzen, Bodenversiegelung, Beeinträchtigung des
Wassers, zusätzliches Verkehrsaufkommen sowie auch die Beeinträchtigung der
Erholungseignung dieses Gebietes. Insgesamt sind das Auswirkungen, die mich
veranlassen zu fragen: Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen?
Bürgermeister Herr Grubert
Vielen Dank für Ihre Frage. Ihre Meinung nehme ich mit Respekt zur
Kenntnis, bin aber nicht dieser Meinung. Ich halte die Entwicklung der Kirche
im Bereich des alten Gutshofes für sehr sinnvoll und vertrete die Auffassung,
dass die Kirche ins alte Dorf gehört. Die im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens geforderten Umweltverträglichkeitsprüfungen werden
selbstverständlich durchgeführt und als Umweltbericht in die Begründung des
Bebauungsplanes integriert.
6.
Herr Dr. von Kaler, Meisenbusch 23
6.1.
Die Gemeinde hat die Verpflichtung, den von
den Kirchen festgestellten Erfordernissen für Gottesdienst und Seelsorge
Rechnung zu tragen. Dies ergibt sich aus § 1 Abs. 6 Nr. 6 des Baugesetzbuches.
Danach sind diese Erfordernisse bei der Ausübung der Planungshoheit zu
berücksichtigen. Nun die Frage an die Gemeindevertreterinnen und
Gemeindevertreter, die gegen das Kirchbauprojekt sind: Wie wollen Sie
alternativ diesen Erfordernissen Rechnung tragen, d. h. wie wollen Sie
vermeiden, dass die Gemeinde ihre Pflicht aus § 1 des Baugesetzbuches verletzt?
Herr Musiol,
Vorsitzender der Fraktion WIR
Heute reden wir nicht über eine Beschlussfassung eines Baus auf dem
Gutshof. Wir reden über die Auslage, wo Jeder hier im Saal, der Interesse und
der solche Fragen hat, sich innerhalb von vier Wochen beteiligen kann und
gehört werden muss. Wenn wir die Auslage beschließen, und ich werbe dafür, dass
wir sie beschließen, dann kann sich Jeder innerhalb von vier Wochen beteiligen
und Jeder muss gehört werden. Jeder muss in eine Abwägung eingepackt werden.
Auch darüber werden wir befinden, ob die Abwägung korrekt passiert ist. So sind hier einzelne
Meinungen, einzelne Stellungnahmen oder was auch immer. Ich werbe dafür, dass
wir es auslegen und Jeder sich beteiligen kann und danach entschieden wird, ob
der B-Plan auf den Weg gebracht wird oder nicht.
Frau Schwarzkopf,
Fraktion B 90/Grüne
Ich bin unbedingt für eine Ausweitung der Räume, die die Kirche jetzt
im Moment noch beansprucht. Sie brauchen mehr Raum. Ich möchte mich auch dafür
einsetzen und habe eine konkrete Vorstellung, wohin sich die Kirche ausdehnen
könnte und zwar Richtung Bauhof. Das habe ich von Anfang an unterstützt und
weitere Gespräche dahingehend eingeleitet. Ich werde später noch weiteres dazu
sagen.
Herr Templin,
Vorsitzender der Fraktion BIK
Gemeindevertreter unterliegen unterschiedlichen Verpflichtungen. Wenn
wir einen Bebauungsplan beschließen, dann gilt es natürlich, vielerlei
abzuwägen. Zu Ihren ganz konkreten, intendierten Äußerungen, dass, wenn man
dagegen ist, dass an dieser Stelle der Kirchenbau erscheint und somit die
Kirche in ihren Rechten behindert wäre, möchte ich sagen, dass die Kirche,
anders als noch beim ersten Entwurf dieses Bebauungsplanes, jetzt davon
ausgeht, dass sie ihren Standort verlagert. Sie will den Jägerstieg aufgeben,
will weitere Gebäude verkaufen und die Raumnot, die im ersten Entwurf noch die
Begründung war für den Kirchenneubau, der zusätzlich dazu kommt, in den
Begründungen jetzt nicht mehr auftaucht. Über das Für und Wider des Standortes
werden wir nachher diskutieren, aber die Rechte der Kirche, die Sie zitiert
haben, werden, egal ob man diesem Beschluss zustimmt oder ihn ablehnt, in
keiner Weise tangiert.
Nachfrage von Herrn Dr. von
Kaler:
Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie
die Variante Erweiterung des Standorts Jägerstieg erwähnt haben. Da ist es
natürlich erforderlich, dass man auch Teile des Bauhofes in Anspruch nimmt oder
sogar auch das ganze Gelände für Stellplätze nutzt. Halten Sie es für
realistisch, dass der Bauhof innerhalb der nächsten vier Jahre das Gelände
verlassen kann? Wie sollen konkret der Umzug u. ä. eigentlich finanziert
werden? Soweit ich informiert bin, hat der Bauhof keine Rückstellungen gebildet
und im Haushalt der Kommune sind wohl keine Rückstellungen vorgesehen.
Ø
Der
Vorsitzende, Herr Warnick, schlägt vor, die Beantwortung als Bestandteil der
Diskussion zum Tagesordnungspunkt 9.4 zu nehmen, da unter diesem Punkt intensiv
darüber diskutiert wird und sich daraus die Antworten ergeben werden. Herr Dr.
von Kaler ist mit dem Vorschlag einverstanden.
7.
Herr Marzik, Ernst-Thälmann-Straße 54a
7.1.
Die Raumnot der Kirche ist groß. Die Frage
richtet sich an Sie mit dem Blick darauf, dass die Frage, die wir unter den
Punkten 9.4 und 9.5 behandeln, eine Vorgeschichte hat. Es ist eine Reaktion
darauf, dass man eine intensive Suche in der Gemeinde Kleinmachnow schon
durchgeführt hat; auch unter Beteiligung aller Fraktionen dieses Hauses. Als
man 2006 Überlegungen anstellte, das Gebäude im Jägerstieg zu erweitern und zu
erneuern, um Lösungen für die Raumnot im Jägerstieg zu suchen, gab es
Fraktionen, die der Auffassung waren, dass der Bannwald tabu ist. Gibt es von
Ihrer Seite dazu eine neue Position? Ist der Bannwald nicht mehr tabu?
Ø
Die
Frage wird als Bestandteil der Diskussion zu den Tagesordnungspunkten 9.4 und
9.5 behandelt.
8.
Herr Hartge, Karl-Marx-Straße 114
8.1.
Seit gut zehn Jahren sucht die Gemeinde ja
nach einem Ausweichquartier. Im Grunde genommen haben wir eine Situation, in
der weitgehend allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern auch klar
ist, dass eine Notwendigkeit besteht, Abhilfe zu finden. In den knapp zehn
Jahren wurden verschiedene Standortdiskussionen geführt. Es sind viele
fachrechtliche Bezüge eingeführt und abgewogen worden und sind jetzt im Jahr
2013 in einer Situation mit einer Standortmöglichkeit, zu der immerhin auch die
Landesbehörden, wie das Umweltministerium als oberste Umweltschutzbehörde und
die Denkmalschutzbehörden des Kreises, ein wohlwollendes Votum abgegeben haben.
Man sollte sich fragen, ob man bei einer evangelischen Kirchengemeinde, die mit
deutlich über 5.000 Mitgliedern einen großen Anteil an der Gemeinde mit etwas
über 20.000 Einwohner darstellt, noch länger suchen, abwägen und warten kann. Die
Frage an die Gemeindevertretung ist: Was wird sein, wenn man heute nicht zu dem
Beschluss kommt, den Bebauungsplanentwurf auszulegen? Wie kann man vermitteln,
dass man eine Situation, ein Problem, das lang genug bewegt worden ist zu
lösen, möglicherweise aus der Hand gibt? Wobei man sagen muss, wir haben Voten
der zuständigen Behörden des Landes und des Kreises, die durchaus wohlwollend
sind, vielleicht auch mehr als das. Das ist ein Pfund, was man nicht vergeben
kann. Zugeständnisse müssen sein, das brauche ich Ihnen nicht zu sagen. Wie
will die Gemeindevertretung verantworten, dass diese Möglichkeit, die so
relativ aussichtsreich ist, gemessen an den anderen, wenn wir an die
Zustimmungen von außen denken, von Behörden, die auch etwas dazu zu sagen haben,
wenn man diese Möglichkeit aus der Hand gibt und sie nicht weiter verfolgt?
Ø
Die
Fragen werden als Bestandteil der Diskussion zu den Tagesordnungspunkten 9.4
und 9.5 behandelt.
9.
Friedemann Merkel, 15 Jahre, Meiereifeld 14
9.1.
An alle, die gegen den geplanten Komplex im
alten Dorf sind, stelle ich die Frage: Sind Sie sich bewusst, dass sich
wöchentlich immer eine Gruppe der jungen Gemeinde von 30 bis 40 Personen in
einem Keller trifft, der nur 20m² groß ist?
Ø
Die
Frage wird als Bestandteil der Diskussion zu den Tagesordnungspunkten 9.4 und
9.5 behandelt.