Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

1. Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung v. 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) – BauGB – die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-f „Eigenherd Nord“ für das Grundstück Karl-Marx-Straße 2 (vgl. Anlage 2) als Satzung.

2. Die Begründung i. d. F. vom 15.04.2013 wird gebilligt.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Anlagen

1.    Abgrenzung Geltungsbereich 1. Änderung KLM-BP-001-f „Eigenherd Nord“

2.    1. Änderung KLM-BP-001-f „Eigenherd Nord“ (Textbebauungsplan)

3.    Begründung, Stand 15.04.2013

4.    nur zur Information: Auslegungsbeschluss vom 06.09.2012 (DS-Nr. 128/12) mit Anlagen

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

Ø     Nach § 22 BbgKVerf erklärt sich Frau Heilmann als befangen und nimmt nicht an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 024/13 teil.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 024/13 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 024/13:

Die DS-Nr. 024/13 wird mehrheitlich beschlossen.