Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Ernsting

Ganz allgemein handelt es sich bei einer Klarstellungssatzung um eine Visualisierung dessen, was ohnehin bereits gilt, in diesem Fall: die Bestimmungen des § 34 Baugesetzbuch. Dieser Satzung kommt keine wirklich ortsgestaltende Wirkung zu. Die Bebaubarkeit von Grundstücken im Außenbereich steuern und z. B. Grün- und Waldbereiche erhalten können im Wesentlichen nur Bauleitpläne, wie zuletzt die beschlossene Flächennutzungsplan-Änderung für Waldflächen. Im Detail lässt sich nur über Bebauungspläne steuern, inwieweit auf Grundstück „X“ gebaut oder eben nicht gebaut werden darf.

 

Nachdem ein erster Satzungsentwurf von der Gemeindevertretung am 13.12.2012 in die Fachausschüsse zurückverwiesen worden war, erfolgte eine nochmalige Prüfung der im 1. Entwurf vorgenommenen Abgrenzungen. Die dazu ergänzend eingeholte rechtliche Einschätzung führte zu Änderungen des Entwurfes und der nun vorliegenden Satzungsfassung.

 

Frau Dr. Kimpfel

Ist die Aussage richtig, dass es mit Inkrafttreten dieser Satzung keinen Außenbereich in Kleinmachnow mehr gibt?

 

Herr Ernsting

Die neue Klarstellungssatzung stellt nur die Zugehörigkeit von Flächen zum Innenbereich nach § 34 BauGB klar. Ihr kommt also ein bloß deklaratorischer Charakter zu. Außenbereichsflächen gibt es nach wie vor. Diese Flächen dürfen nicht in die klarstellende Abgrenzung zu § 34 BauGB einbezogen werden. Was im Außenbereich zulässig ist, regelt sich nach dem § 35 BauGB. Der Bundesgesetzgeber hat diese Vorschrift des Baugesetzbuches in den vergangenen Jahrzehnten um immer weitere Ausnahmen und privilegierte Nutzungen erweitert. Soll § 35 BauGB für Außenbereichsflächen nicht zur Anwendung kommen, kann die Gemeinde über den Flächennutzungsplan und präzisierend über den Bebauungsplan steuern.

Eine Genehmigung der Klarstellungssatzung ist nicht erforderlich. Sie wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom Bürgermeister ausgefertigt und in Kraft gesetzt werden.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Dr. Klocksin, Frau Dr. Kimpfel, Herr Ernsting, Herr Dr. Scheube, Herr Wilczek


Abstimmungsergebnis:

7 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig zugestimmt