Sitzung: 27.05.2013 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 044/13
Herr
Ernsting
Nachdem
ein erster Satzungsentwurf von der Gemeindevertretung am 13.12.2012 in die
Fachausschüsse zurückverwiesen worden war, erfolgte eine nochmalige Prüfung der
im 1. Entwurf vorgenommenen Abgrenzungen. Die dazu ergänzend eingeholte
rechtliche Einschätzung führte zu Änderungen des Entwurfes und der nun
vorliegenden Satzungsfassung.
Frau
Dr. Kimpfel
Ist
die Aussage richtig, dass es mit Inkrafttreten dieser Satzung keinen Außenbereich
in Kleinmachnow mehr gibt?
Herr
Ernsting
Die
neue Klarstellungssatzung stellt nur die Zugehörigkeit von Flächen zum
Innenbereich nach § 34 BauGB klar. Ihr kommt also ein bloß
deklaratorischer Charakter zu. Außenbereichsflächen gibt es nach wie vor. Diese
Flächen dürfen nicht in die klarstellende Abgrenzung zu § 34 BauGB einbezogen
werden. Was im Außenbereich zulässig ist, regelt sich nach dem § 35 BauGB. Der
Bundesgesetzgeber hat diese Vorschrift des Baugesetzbuches in den vergangenen
Jahrzehnten um immer weitere Ausnahmen und privilegierte Nutzungen erweitert.
Soll § 35 BauGB für Außenbereichsflächen nicht zur Anwendung kommen, kann die
Gemeinde über den Flächennutzungsplan und präzisierend über den Bebauungsplan
steuern.
Eine
Genehmigung der Klarstellungssatzung ist nicht erforderlich. Sie wird nach
Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom Bürgermeister ausgefertigt
und in Kraft gesetzt werden.
An
der Diskussion beteiligen sich:
Herr
Dr. Klocksin, Frau Dr. Kimpfel, Herr Ernsting, Herr Dr. Scheube, Herr Wilczek
Abstimmungsergebnis:
7
Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig zugestimmt