Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Konrad informiert, dass am 22.05.2013 eine Sitzung der AG Schülerspeisung, an der die Schulen, Horte und Eltern teilnehmen, stattfand. Unterstützung gab es von der „Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.“ durch Herrn Strüfing und die „Ver­netzungsstelle Schulverpflegung Brandenburg“ vertreten durch Frau Dr. Daenzer-Wiedmer, vor allem im Hinblick auf das Vergabeverfahren. Es wird ein nichtförmliches, aber an die Ausschreibungsregeln angelehntes Vergabeverfahren geben.

Inhaltliche Grundlage für die Erarbeitung der neuen Kriterien der Schulverpflegung war die ursprüngliche Ausschreibung und Anregungen aus den Nachbarkommunen sowie die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung.

Frau Konrad bittet die Ausschussmitglieder um Hinweise und Anregungen, die bei der weiteren Überarbeitung berücksichtigt werden sollen.

 

Seitens des Ausschusses wird gewünscht, dass zwischen Zubereitung und Ausgabe der Mahlzeiten eine Entfernung von etwa 20 Kilometern für den Transport des Essens nicht überschritten wird bzw. die Möglichkeit der zeitlichen Eingrenzung (1 Stunde) des Abstandes zwischen Zubereitung und Ausgabe des Essens genutzt wird. Des Weiteren wird darum gebeten, die Inhaltsstoffe auf allen Speiseplänen auszuweisen, auch auf den im Internet veröffentlichten Plänen. Die Herkunft der Tiefkühlprodukte soll ebenfalls deklariert werden. Es wird die Bitte geäußert, dass die Werkleiterin des KITA-Verbundes, Frau Feser, ebenfalls an dem Verfahren zur Ausschreibung beteiligt wird.

Ergänzend wird empfohlen, die verwendeten Tiefkühlprodukte nach Herstellungsländern zu begrenzen bzw. bestimmte Herkunftsländer auszuschließen.

 

Frau Konrad teilt mit, dass andere Einrichtungen, die nicht in Trägerschaft der Gemeinde sind, angeschrieben und gefragt wurden, ob und inwieweit Interesse an einer gemeinsamen regionalen Herstellung der Schülerspeisung besteht.

 

Frau Konrad erläutert außerdem, dass eine Kalkulation des Preises pro Essen erst nach Komplettierung der Kriterien zur Schülerspeisung stattfinden kann. Die Laufzeit des künftigen Vertrages wird ca. 2 Jahre betragen. In der zwischenzeitlich redakti­o­nell überarbeiteten Fassung des Leistungsverzeichnisses wurden die Kontrollmechanismen konkretisiert. Danach sollen mindestens zweimal jährlich Konsultationen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber stattzufinden haben und zusätzlich ein operatives „Beschwerdemanagement“ mit Auftraggebern und Essensteilnehmern erfolgen.

 

Bei allen bisher genannten Kriterien sollte auch an den Geschmack gedacht wer­den. Den Kindern soll es schmecken. Das könne man anhand eines Testessens erproben. Die Schwierigkeit der Bewertung zeige sich allerdings darin, dass bei einem organisierten Testessen die Qualität mehr als zufriedenstellend sein kann und der All­tagsbetrieb die Erwartungen nicht erfüllen kann. Referenzen müssen den Ausschreibungsunterlagen der Bewerber beigefügt werden, so dass die Möglichkeit bestehe, diese zu überprüfen.

 

Herr Nieter formuliert die Erwartung, dass bei allen Überlegungen der Aspekt der Essenskultur berücksichtigt wird,  der u.a. auch Freundlichkeit bei der Essensausgabe und die Atmosphäre in der Kantine umfasst.

 

Frau Konrad äußert, dass in die redaktionell überarbeitete Fassung der Leistungsbeschreibung bereits eine Konkretisierung der Anforderungen an das Personal für die Ausgabe aufgenommen wurde.

 

Eine überarbeitete Version des Leistungsverzeichnisses wird den Ausschussmitglieder außerhalb der Sitzungsfolge übersandt.

 

An der Frage- und Diskussionsrunde beteiligen sich Frau Schwarzkopf, Frau Dr. Bastians-Osthaus, Frau Heilmann, Herr Weis, Herr Singer, Frau Wirth, Herr Binneboese, Frau Hilker-Möll, Frau Konrad und Herr Nieter.