Sitzung: 27.05.2013 Bauausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Herr Ernsting
Die Deutsche Post
ist an die Gemeinde herangetreten die Errichtung einer Zustellbasis zur
Paketverteilung im Gebiet des Europarc Dreilinden abzustimmen. Inzwischen haben
die Deutsche Post und die Europarc Dreilinden GmbH ein Gespräch mit der unteren
Bauaufsichtsbehörde geführt, um zu klären, wie die planungsrechtlichen
Anforderungen an dieses Vorhaben umgesetzt werden können. Den Mitgliedern des
Bauausschuss liegt zur näheren Erläuterung die Bau-Info 007/13 vor.
Unser Ziel ist es,
vom Bauausschuss ein Meinungsbild zu bekommen, inwieweit sie einem
B-Plan-Änderungsaufstellungsbeschluss aufgeschlossen gegenüber stehen oder
nicht. Ein Vertreter des Europarc ist heute anwesend und wird gern Fragen
beantworten.
Frau Dr. Kimpfel nimmt ab 20.20 Uhr an der
Sitzung teil. Es sind 6 Gemeindevertreter anwesend.
Herr Wilczek
Ich sehe die Gefahr,
wenn wir dem zustimmen, mit dieser Güterverteilung, dann ist das der erste
Schritt zur Öffnung eines Logistikzentrums und das haben wir in der
Nachbarschaft doch reichlich.
Herr Meyer
Wie viele
Arbeitsplätze werden dort entstehen und welche Qualität haben die
Arbeitsplätze?
Frau Scheib
Warum hat man damals
als man den B-Plan aufgestellt hatte das ausgeschlossen?
Ist untersucht
worden, ob die Straßen für den zu erwartenden Verkehr geeignet bzw. ausgelegt
sind?
Herr Dr. Scheub
Wurde dieser
Ausschluss formuliert, um Lärmimmissionen vorzubeugen, die unzweifelhaft von
solchen Sachen ausgehen?
Das Grundstück C 2
wird doch bereits von einem anderen Bauherrn bebaut?
Herr Ernsting
Es werden über große
Lastzüge die Pakete angeliefert, diese werden über eine mechanisierte
Zustelleinrichtung, die vorwiegend automatisiert läuft, in kleinere
Zustellwagen umverteilt (60 Stück). Die Zusteller laden dann die Pakete in die
60 Fahrzeuge- kleinere Kastenwagen- ein und fahren dann in die Regionen,
Berliner Südwesten, Stadt Potsdam und auch Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf,
um die Pakete an den Endverbraucher zu verteilen.
Die Zahl der
Arbeitsplätze wurde mit rund 80 angegeben. Ein Teil werden die Fahrer sein und zudem
werden dort stationierte Angestellte beschäftigt.
Im Rahmen dieses
B-Planverfahren wird es sicherlich notwendig sein, eine schalltechnische
Verträglichkeitsuntersuchung durchzuführen. Das ist eine wichtige
Voraussetzung, um zu schauen, ob es sich auf Kleinmachnow auswirkt. Die Zu- und
Abfahrt erfolgt natürlich überwiegend über die Autobahn. Insofern wird sich der
kleinere Verkehr über Kleinmachnow erstrecken.
Das Grundstück C 2 -das
Vorhaben Liebherr, Stahnsdorfer Damm /Ecke Hermann-von-Helmholtz-Straße- ist tatsächlich ein Grundstück, welches
anderweitig genutzt wird. Es geht hier um den weiter östlich gelegen Teil bis
in die Spitze, der planungsrechtlich als Gewerbegebiet schon festgesetzten
Fläche.
Zur Frage nach der
Vorgeschichte, warum gab es diesen Ausschluss informiert Frau Neidel.
Frau Neidel
Bei dem Ausschluss
dieser Nutzung Logistik und Verteilerzentren stand damals sicher nicht die
Lärmproblematik im Vordergrund, sondern man wollte den Europarc als
Wissenschaftspark mit hochwertigeren Nutzungen entwickeln. Man muss aber ganz
klar sagen, dass sich diese Entwicklung so wie damals gewünscht und auch im
Bebauungsplan letztendlich festgeschrieben, so nicht vollzogen hat.
Herr Neumann –
technische Betriebsleiter Europarc Dreilinden
Bei dem Bauvorhaben
der DHL handelt es sich um ganz zur Berliner Seite hin gelegene Grundstücke. An
der Stelle ist der Wall auch deutlich höher, so dass mit erhöhten
Lärmbelästigungen nicht zu rechnen ist. Der Anlieferverkehr erfolgt über große
LKWs, zwischen 6 und 8 große Sattelzüge, die in der Nacht von 3.00 und 6.00 Uhr
die Menge der Pakete dort anliefern werden. Diese werden dann automatisch
sortiert und auf kleine Zulieferfahrzeuge verteilt, die dann in zwei Schüben a
60 Fahrzeugen ausgefahren werden. D. h., der eigentliche Zustellverkehr in der
Gemeinde Kleinmachnow und angrenzenden Gemeinden wird nicht zunehmen.
Es soll ein
Zustellungszentrum im Bereich Berlin-Wilmersdorf eine alte Sortieranlage
geschlossen werden und dieses soll mit in das automatisierte Verteilerzentrum
eingebunden werden.
Die
Standortentscheidung der DHL steht grundsätzlich fest. Das einzige
Ausschlusskriterium ist die Festlegung im B-Plan. Wir wollen nicht, dass der
gesamte B-Plan von der Nutzung geändert wird, nur dass man lediglich das
betreffende Grundstück und ggf., wenn denn der Beschluss schon einmal gefasst
werden soll, auch die Nutzung für das Grundstück gegenüber, das Grundstück H,
verändert.
Frau Neidel
Es wurden seitens der
Deutschen Post bereits auch Überlegungen angestellt, ob man möglicherweise den
Dreilindener Weg nutzen kann. Der Europarc ist der Auffassung, dass alle LKWs durchaus
durchs Gewerbegebiet fahren können.
Was die Verwaltung
deutlich gemacht hat und beim Landkreis so besprochen wurde, man kann eine
Änderung des Bebauungsplanes für Nutzungen vornehmen, aber es muss sehr
frühzeitig begleitend eine verkehrliche und Lärmuntersuchung stattfinden, um
die Auswirkungen darzustellen.
An der Diskussion
beteiligen sich weiter:
Herr Dr. Klocksin,
Frau Dr. Kimpfel, Herr Schmidt, Frau Eiternick
Votum des Bauausschusses:
3 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 3
Enthaltungen – einstimmig zugestimmt