Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Ernsting

Die Deutsche Post ist an die Gemeinde herangetreten die Errichtung einer Zustellbasis zur Paketverteilung im Gebiet des Europarc Dreilinden abzustimmen. Inzwischen haben die Deutsche Post und die Europarc Dreilinden GmbH ein Gespräch mit der unteren Bauaufsichtsbehörde geführt, um zu klären, wie die planungsrechtlichen Anforderungen an dieses Vorhaben umgesetzt werden können. Den Mitgliedern des Bauausschuss liegt zur näheren Erläuterung die Bau-Info 007/13 vor.

Unser Ziel ist es, vom Bauausschuss ein Meinungsbild zu bekommen, inwieweit sie einem B-Plan-Änderungsaufstellungsbeschluss aufgeschlossen gegenüber stehen oder nicht. Ein Vertreter des Europarc ist heute anwesend und wird gern Fragen beantworten.

 

Frau Dr. Kimpfel nimmt ab 20.20 Uhr an der Sitzung teil. Es sind 6 Gemeindevertreter anwesend.

 

Herr Wilczek

Ich sehe die Gefahr, wenn wir dem zustimmen, mit dieser Güterverteilung, dann ist das der erste Schritt zur Öffnung eines Logistikzentrums und das haben wir in der Nachbarschaft doch reichlich.

 

Herr Meyer

Wie viele Arbeitsplätze werden dort entstehen und welche Qualität haben die Arbeitsplätze?

 

Frau Scheib

Warum hat man damals als man den B-Plan aufgestellt hatte das ausgeschlossen?

Ist untersucht worden, ob die Straßen für den zu erwartenden Verkehr geeignet bzw. ausgelegt sind?

 

Herr Dr. Scheub

Wurde dieser Ausschluss formuliert, um Lärmimmissionen vorzubeugen, die unzweifelhaft von solchen Sachen ausgehen?

Das Grundstück C 2 wird doch bereits von einem anderen Bauherrn bebaut?

 

Herr Ernsting

Es werden über große Lastzüge die Pakete angeliefert, diese werden über eine mechanisierte Zustelleinrichtung, die vorwiegend automatisiert läuft, in kleinere Zustellwagen umverteilt (60 Stück). Die Zusteller laden dann die Pakete in die 60 Fahrzeuge- kleinere Kastenwagen- ein und fahren dann in die Regionen, Berliner Südwesten, Stadt Potsdam und auch Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf, um die Pakete an den Endverbraucher zu verteilen.

Die Zahl der Arbeitsplätze wurde mit rund 80 angegeben. Ein Teil werden die Fahrer sein und zudem werden dort stationierte Angestellte beschäftigt.

Im Rahmen dieses B-Planverfahren wird es sicherlich notwendig sein, eine schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung durchzuführen. Das ist eine wichtige Voraussetzung, um zu schauen, ob es sich auf Kleinmachnow auswirkt. Die Zu- und Abfahrt erfolgt natürlich überwiegend über die Autobahn. Insofern wird sich der kleinere Verkehr über Kleinmachnow erstrecken.

Das Grundstück C 2 -das Vorhaben Liebherr, Stahnsdorfer Damm /Ecke Hermann-von-Helmholtz-Straße-  ist tatsächlich ein Grundstück, welches anderweitig genutzt wird. Es geht hier um den weiter östlich gelegen Teil bis in die Spitze, der planungsrechtlich als Gewerbegebiet schon festgesetzten Fläche.

Zur Frage nach der Vorgeschichte, warum gab es diesen Ausschluss informiert Frau Neidel.

 

Frau Neidel

Bei dem Ausschluss dieser Nutzung Logistik und Verteilerzentren stand damals sicher nicht die Lärmproblematik im Vordergrund, sondern man wollte den Europarc als Wissenschaftspark mit hochwertigeren Nutzungen entwickeln. Man muss aber ganz klar sagen, dass sich diese Entwicklung so wie damals gewünscht und auch im Bebauungsplan letztendlich festgeschrieben, so nicht vollzogen hat.

 

Herr Neumann – technische Betriebsleiter Europarc Dreilinden

Bei dem Bauvorhaben der DHL handelt es sich um ganz zur Berliner Seite hin gelegene Grundstücke. An der Stelle ist der Wall auch deutlich höher, so dass mit erhöhten Lärmbelästigungen nicht zu rechnen ist. Der Anlieferverkehr erfolgt über große LKWs, zwischen 6 und 8 große Sattelzüge, die in der Nacht von 3.00 und 6.00 Uhr die Menge der Pakete dort anliefern werden. Diese werden dann automatisch sortiert und auf kleine Zulieferfahrzeuge verteilt, die dann in zwei Schüben a 60 Fahrzeugen ausgefahren werden. D. h., der eigentliche Zustellverkehr in der Gemeinde Kleinmachnow und angrenzenden Gemeinden wird nicht zunehmen.

Es soll ein Zustellungszentrum im Bereich Berlin-Wilmersdorf eine alte Sortieranlage geschlossen werden und dieses soll mit in das automatisierte Verteilerzentrum eingebunden werden.

Die Standortentscheidung der DHL steht grundsätzlich fest. Das einzige Ausschlusskriterium ist die Festlegung im B-Plan. Wir wollen nicht, dass der gesamte B-Plan von der Nutzung geändert wird, nur dass man lediglich das betreffende Grundstück und ggf., wenn denn der Beschluss schon einmal gefasst werden soll, auch die Nutzung für das Grundstück gegenüber, das Grundstück H, verändert.

 

Frau Neidel

Es wurden seitens der Deutschen Post bereits auch Überlegungen angestellt, ob man möglicherweise den Dreilindener Weg nutzen kann. Der Europarc ist der Auffassung, dass alle LKWs durchaus durchs Gewerbegebiet fahren können.

Was die Verwaltung deutlich gemacht hat und beim Landkreis so besprochen wurde, man kann eine Änderung des Bebauungsplanes für Nutzungen vornehmen, aber es muss sehr frühzeitig begleitend eine verkehrliche und Lärmuntersuchung stattfinden, um die Auswirkungen darzustellen.

 

An der Diskussion beteiligen sich weiter:

Herr Dr. Klocksin, Frau Dr. Kimpfel, Herr Schmidt, Frau Eiternick

 

Votum des Bauausschusses:

3 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 3 Enthaltungen – einstimmig zugestimmt