Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Leißner erläutert, dass nicht sofort Verwarnungen ausgesprochen werden; es werde erst das Gespräch gesucht bzw. Handzettel mit entsprechenden Hinweisen verteilt. Erst beim Ausbleiben der Reaktion werde verwarnt. Das Verwarngeld betrage immer 35,00 €. Wer zum wiederholten Male seiner Pflicht nicht nachkomme, bekäme ein höheres Bußgeld.