Sitzung: 29.05.2013 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Frau Leißner erläutert, dass nicht sofort Verwarnungen ausgesprochen
werden; es werde erst das Gespräch gesucht bzw. Handzettel mit entsprechenden
Hinweisen verteilt. Erst beim Ausbleiben der Reaktion werde verwarnt. Das
Verwarngeld betrage immer 35,00 €. Wer zum wiederholten Male seiner Pflicht
nicht nachkomme, bekäme ein höheres Bußgeld.