Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die zum Vorentwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für Flächen im Bereich Altes Dorf eingegan­genen Stellungnahmen wurden geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist in den Anl. 2 und 3 dargestellt.

Der Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-14 (vgl. Anl. 4) sowie die dazugehörige textliche Begründung einschließlich Umweltbericht (vgl. Anl. 5) werden gebilligt.

Der Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vor­liegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.

Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außer­dem von der Auslegung benachrichtigt werden.


An der Aussprache zur DS-Nr. 046/13 beteiligen sich:

- Herr Templin

- Frau Sahlmann

- Frau Dr. Kimpfel

 

 

Frau Sahlmann zu Protokoll:

„Ich zweifele das Verfahren an, dass es in Ordnung ist, auch wenn es rechtlich in Ordnung sein mag. Ich finde es hier sehr ungeschickt, dass uns das hier übergestülpt wird und nicht erst der Flächennutzungsplan entwickelt wird und daraus sich der Bebauungsplan entwickelt. Zum anderen finde ich es auch sehr unglücklich, dass hier jetzt im Außenbereich und Teilen des Landschaftsschutzgebietes im Alten Dorf Flächen umgewidmet werden sollen, aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen und als bebaubare Flächen deklariert werden. Das hatten wir in Kleinmachnow zu Beginn unserer Wahlperiode nicht so vorgehabt, es ist genug gebaut worden. Es ist gesagt worden, wir wollen keine weiteren Bauflächen. Deshalb werde ich die Auslegung dazu ablehnen.“

 

 

 

Frau Dr. Kimpfel zu Protokoll:

„Ich hatte das auch schon im Bauausschuss gesagt, warum gehört das gewog-Grundstück, das hinter dem Zehlendorfer Damm 200 liegt, plötzlich zum allgemeinen Wohngebiet, vorher war das Grünfläche. Auf diese Art und Weise versuchen wir Außenbereiche zu Innenbereiche zu machen. Dann sind da Bauflächen für Erholung – was soll das eigentlich sein? Dann ist dort ein Grundstück als Grünfläche ausgewiesen, was ein Strebergarten ist und zur Gärtnerei gehört, das ist also plötzlich Grünfläche. Nach Ausweisung als Grünfläche kann man das so nicht mehr nutzen.Man kann es nicht genehmigen, das ist sehr schade.“


- Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 046/13 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 20.06.2013 zu setzen.