Sitzung: 10.06.2013 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 046/13
Die zum Vorentwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für Flächen im Bereich Altes Dorf eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist in den Anl. 2 und 3 dargestellt.
Der Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-14 (vgl. Anl. 4) sowie die dazugehörige textliche Begründung einschließlich Umweltbericht (vgl. Anl. 5) werden gebilligt.
Der Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.
Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
An der Aussprache zur DS-Nr. 046/13
beteiligen sich:
- Herr Templin
- Frau Sahlmann
- Frau Dr. Kimpfel
Frau Sahlmann zu Protokoll:
„Ich zweifele das Verfahren an, dass es in Ordnung ist, auch wenn es
rechtlich in Ordnung sein mag. Ich finde es hier sehr ungeschickt, dass uns das
hier übergestülpt wird und nicht erst der Flächennutzungsplan entwickelt wird
und daraus sich der Bebauungsplan entwickelt. Zum anderen finde ich es auch
sehr unglücklich, dass hier jetzt im Außenbereich und Teilen des
Landschaftsschutzgebietes im Alten Dorf Flächen umgewidmet werden sollen, aus
dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen und als bebaubare Flächen deklariert
werden. Das hatten wir in Kleinmachnow zu Beginn unserer Wahlperiode nicht so
vorgehabt, es ist genug gebaut worden. Es ist gesagt worden, wir wollen keine
weiteren Bauflächen. Deshalb werde ich die Auslegung dazu ablehnen.“
Frau Dr. Kimpfel zu Protokoll:
„Ich hatte das auch schon im Bauausschuss gesagt, warum gehört das
gewog-Grundstück, das hinter dem Zehlendorfer Damm 200 liegt, plötzlich zum
allgemeinen Wohngebiet, vorher war das Grünfläche. Auf diese Art und Weise
versuchen wir Außenbereiche zu Innenbereiche zu machen. Dann sind da Bauflächen
für Erholung – was soll das eigentlich sein? Dann ist dort ein Grundstück als
Grünfläche ausgewiesen, was ein Strebergarten ist und zur Gärtnerei gehört, das
ist also plötzlich Grünfläche. Nach Ausweisung als Grünfläche kann man das so
nicht mehr nutzen.Man kann es nicht genehmigen, das ist sehr schade.“
- Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 046/13 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
20.06.2013 zu setzen.