Durch Herrn Nieter wurde eine Einwendung gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung zu TOP 6.7, DS-Nr. 037/13, eingereicht. Sein Redebeitrag zum Tagesordnungspunkt war nicht in vollem Umfang zu Protokoll genommen worden. Die Abschrift des gesamten Redebeitrages wurde an alle Mitglieder der Gemeindevertretung verteilt. Weitere Einwendungen liegen nicht vor.

 

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am 16. Mai 2013 wird festgestellt.

 

 

Nachfrage von Herrn Nieter:

Wie wird jetzt im weiteren Verfahren mit dem Redebeitrag umgegangen z. B. bei der Veröffentlichung der Niederschrift? Wird es in die Niederschrift eingegliedert oder angehängt?

 

 

Vorsitzender der Gemeindevertretung, Herr Warnick

Meines Wissens nach wird es im öffentlichen Teil als Ergänzung angehängt.

 

 

Anmerkung von Frau Heim:

Die Ergänzung des Redebeitrages von Herrn Nieter wurde in die öffentliche Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 16. Mai 2013 unter TOP 6.7., DS-Nr. 037/13, eingearbeitet und wird auch so veröffentlicht.