Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 4

Die Gemeinde Kleinmachnow unterstützt die Elterninitiative Hort Kleinmachnow e. V. durch Übernahme einer Bürgschaft in Höhe von 25.000 € für einen Kredit bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse.

Die Übernahme der Bürgschaft erfolgt, sobald die Erweiterung der Elterninitiative um 22-24 Plätze durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark durch Aufnahme in den Bedarfsplan für Kleinmachnow geregelt ist.

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 083/13 beteiligen sich:

 

Herr Dr. Nitzsche zu Protokoll

Damit ich hierzu abstimmen kann, habe ich noch einige Fragen zu den haushaltsrechtlichen Formalien. Sehe ich das richtig, dass eine Bürgschaft zu Gunsten Dritter in diesem Fall eine kommunalaufsichtliche Genehmigung erfordert?

 

 

Herr Bürgermeister Grubert zu Protokoll

Wir haben uns mit der Kommunalaufsicht in Verbindung gesetzt. Es ist keine Genehmigung erforderlich.

 

 

Herr Dr. Nitzsche zu Protokoll

Das wundert mich, der Wortlaut des Gesetzes ist etwas anders. Sie haben aber eine Zustimmung der Kommunalaufsicht bekommen?

 

 

Herr Bürgermeister Grubert zu Protokoll

Ich habe keine schriftliche Zustimmung, ich habe mündlich angefragt. Man kann es in den Bereich pflichtige Aufgaben einordnen; es ist zulässig.

 

 

Herr Dr. Nitzsche zu Protokoll

Sind Sie auch der Meinung, dass eine Zustimmung der Kommunalaufsicht notwendig ist?

 

 

Herr Bürgermeister Grubert zu Protokoll

Nein.

 

 

Herr Dr. Nitzsche zu Protokoll

Gibt es für Bürgschaften dieser Art für dieses Jahr eine Haushaltsposition?

 

 

Herr Bürgermeister Grubert zu Protokoll

Nein.

 

 

Herr Dr. Nitzsche zu Protokoll

Wie soll das haushaltsmäßig geregelt werden?

 

 

Kämmerin, Frau Grohs

Bürgschaften sind erst im Haushalt zu berücksichtigen, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie in Anspruch genommen werden. Ansonsten werden Bürgschaften im Jahresabschluss nachrichtlich erwähnt und sind in einer separaten Übersicht im Jahresabschluss zu finden.

 

 

Herr Dr. Nitzsche zu Protokoll

So ist es und so wird es auch im Land gehandhabt. Eine nachrichtliche Erwähnung einer Bürgschaft für dieses Jahr gibt es im Haushalt noch nicht?

 

 

Kämmerin, Frau Grohs

Eine Bürgschaft ist erst im Haushalt zu veranschlagen und auszuzahlen so zu sagen, wenn der Bedarf besteht, dass die Bürgschaft in Anspruch genommen wird.

 

 

Herr Dr. Nitzsche zu Protokoll

Ich bin der Meinung, das widerspricht der Haushaltsgesetzgebung wie es im Land gehandhabt wird.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 083/13:

Die DS-Nr. 083/13 wird mehrheitlich beschlossen.