Herr Sahlmann

Ø   Anfrage zum Grundstück Franzosenfichten 6- LoF- Lfd.-Nr. 55/13

Dort sind bauliche Veränderungen getätigt worden, die sehr auffällig sind.

Entsprechen Anbauten/Verlängerungen, Anbau Garage usw. der Gestaltungssatzung?

 

Frau Neidel

- Straßenseitiger Anbau von 2,0 m Tiefe und satzungskonformer Breite (Eingangsbereich) – es  

  verbleibt ein Vorgartenbereich von ca. 3 m Tiefe

- gartenseitiger Anbau plus Balkon und Terrasse, letztere bis an Grundstücksgrenze mit Zustimmung

  des Nachbarn

- Dachgauben gartenseitig an beiden Seiten

- neue Fenster

- Garage

- Fällgenehmigung für Douglasie im Vorgartenbereich, Ersatz beauflagt gemäß

  Gehölzschutzsatzung

Die Maßnahmen sind alle satzungskonform mit der Gestaltungssatzung für die Sommerfeldsiedlung durchgeführt worden, es konnten keine Verstöße festgestellt werden.