Betreff
Abwägung zum Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-007 "Altes Dorf" (Abwägungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 136/13
Art
Beschlussvorlage

1)       Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden zum Ent­wurf des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in Anlagen 2 bis 4 dargestellt.

 

2)       Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Grün­de anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten. Bei einer Vorlage des Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.


Hinweis zum Datenschutz:

Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und Anschriften der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüssel­verzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.

 

Problembeschreibung / Begründung:

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-007 geht zurück auf den Auf­stellungsbeschluss vom 05.09.1991. Mit DS-Nr. 026/04 vom 29.04.2004 präzisierte die Gemeindevertretung den ursprünglichen Auf­stellungsbeschluss. Mit DS-Nr. 248/09 vom 10.12.2009 legte sie sodann u. a. fest, dass mit dem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines ev. „kirchlichen Zentrums Kleinmachnow“ auf dem Gelände des alten Gutshofes geschaffen werden sollen. Am 10.02.2011 (DS-Nr. 005/11) wurde der Geltungsbereich in Randbereichen nochmals neu ab­gegrenzt.

Zum 2. Bebauungsplan-Entwurf, von der Gemeindevertretung am 21.02.2013 (DS-Nr. 199/12) zur Aus­legung bestimmt, erfolgte die (förmliche) Beteiligung der Öffentlichkeit im Zeitraum 22.04.–24.05.2013. Die (förmliche) Beteiligung der Behörden / son­stigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Anschreiben vom 24.04.2013.

Im Rahmen der Auslegung erfolgte zugleich die Auslegung der Unterlagen zur 3. Änderung des Landschaftschutzgebietes „Parforceheide“ vom 12.11.1997 (GVBl. II S. 862), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26.03.2013 (GVBl. II Nr. 27). Hierzu wurden der Entwurf der Änderungsverordnung und die Kartenausschnitte mit den Flächen, für die eine Ausgliederung vorgesehen ist, öffentlich ausgelegt.

Aufgrund der vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit und der Behörden wurden noch einmal Änderungen an der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen vorgenommen. Diese Änderungen berühren allerdings nicht die Grundzüge der Planung, so dass ein einge­schränktes Beteiligungsverfahren gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchgeführt werden konnte, in dessen Rahmen neben der betroffenen Öffentlichkeit mit Anschreiben vom 02.10.2013 die berührten Be­hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 14.10.2013 und 03.12.2013 beteiligt wurden.

Während der förmlichen und erneuten Beteiligung äußerten sich insgesamt 30 Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange. Von der Öffentlichkeit gingen insgesamt 76 inhaltlich nicht gleich- oder ähnlich lautende Stellungnahmen ein.

Die eingegangenen Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes können in der in den Anlagen 2 bis 5 dargestellten Form abgewogen werden.

 

Hinweis:

Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und die vorliegenden Fachgutachten können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.04 eingesehen werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

2.745,20

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)         Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-007 „Altes Dorf“

Abwägungsmaterialien:

2)         Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegungszeitraum 22.04. – 24.05.2013)

3)         Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit mit Schreiben vom 02.10.2013

4)         Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 24.04.2013

5)         Beteiligungen der berührten Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (Zeitraum Oktober – Dezember 2013)