Betreff
Öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfes des Bebauungsplanes KLM-BP-020 "Kiebitzberge" (Auslegungsbeschluss im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB)
Vorlage
DS-Nr. 143/13
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

1.         Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-020 „Kiebitzberge“ in der vorliegenden Fassung sowie die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.

2.         Der Entwurf, die Begründung und der Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.         Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.


Der Bebauungsplan KLM-BP-020 „Kiebitzberge“, ursprünglich bekannt gemacht am 30.12.2008, wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) mit Urteilen vom 15.03.2012 für unwirksam erklärt.

 

Das Urteil wirft dem Plangeber vor, dass bestimmte Sachverhalte nicht oder nicht in der richtigen Weise aufgeklärt und daher in der Abwägung nicht oder unter falschen Prämissen berücksichtigt worden seien. Die (vorläufige) Unwirksamkeit des Bebauungsplanes steht seit Ablauf der Rechtsmittelfrist – d. h. ab 1. Mai 2012 – rechtskräftig fest. Sie ist im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 05/2012 vom 11. Mai 2012 bekannt gemacht worden.

 

Mit DS-Nr. 063/12 vom 14.06.2012 hat die Gemeindevertretung beschlossen, den Bebauungsplan KLM-BP-020 „Kiebitzberge“ gemäß § 214 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung der vom OVG erkannten Fehler zu heilen.

 

Um die vom OVG als unvollständig bezeichneten Sachverhalte zu klären, erfolgten eine ergänzende schalltechnische Untersuchung und die dafür notwendige verkehrliche Erhebung. Die umfangreich angelegte Verkehrserhebung fand am 18. August 2012 statt. Bei hochsommerlicher Witterung konnte die Erhebung an einem Tag durchgeführt werden, an dem die höchste Besucherzahl jedenfalls in der jüngeren Geschichte des Freibades zu verzeichnen war.

 

Nach Auswertung der Erhebung und nachfolgenden schalltechnischen Berechnungen kann an den mit dem Bebauungsplan insbesondere verfolgten Zielen und Zwecken festgehalten werden:

·       die planungsrechtliche Sicherung des Sportforums und des Freibads Kiebitzberge einschließlich von Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzung und zu überbaubaren Grundstücksflächen auf dem Freibadgelände;

·       Ordnung der Erschließungssituation und der Flächen für den ruhenden Verkehr;

·       Festsetzung der erforderlichen Verkehrsflächen einschließlich von Fuß- und Radwegen;

·       die planungsrechtliche Einordnung des vorhandenen Wohngebiets entlang der Fontanestraße und der Gerhart-Eisler-Straße;

·       Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Uferwanderweg entlang des Teltowkanals.

 

In Teil A (Planzeichnung) und Teil B (Textliche Festsetzungen) erfolgen gegenüber der für unwirksam erklärten Fassung überwiegend nur redaktionelle Änderungen und Klarstellungen.

 

Zeichnerisch wesentliche Änderungen sind im Bereich des „SO Tennisplatzanlage“, zum besseren Schutz der dortigen Alteichen, eine geringfügige Verschiebung und Verkleinerung der überbaubaren Grundstücksfläche („Baufenster“), verbunden mit einer Erhöhung der zulässigen Gebäudeoberkante auf 7,5 m über Gelände. Die Rad-/Fußwegverbindung Richtung Teltowkanal, In Verlängerung der Fontanestraße, ist anstelle einer nur mittels Dienstbarkeit gesicherten Fläche nun als Festsetzung als öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung vorgesehen.

 

 

 

Textlich wird es im Sondergebiet Freibad nun ermöglicht, den Eingangsbereich des Schwimmbades am bisherigen Standort beizubehalten oder ihn – wie ursprünglich geplant – in Richtung Gerhart-Eisler-Straße zu verlegen. Die Folgen einer Verlegung wurden insbesondere in schalltechnischer Hinsicht nochmals geprüft. Dabei zeigte sich, dass die Verlegung möglich ist: Der Gesamtlärm wird weit überwiegend vom Verkehrslärm bestimmt und sich bei einer Änderung der Eingangssituation nicht wesentlich ändern.

Innerhalb des Sondergebietes Sportforum soll ermöglicht werden, anstelle der bisherigen Bowlingbahnen eine Rehabilitations-Einrichtung zu realisieren.

 

Nach Maßgabe der OVG-Entscheidung wurde außerdem die Begründung einschließlich des Umweltberichts überarbeitet und ergänzt. Sämtliche Einzelheiten zu den verkehrlichen Ausgangsdaten und zur Bewältigung der Lärmproblematik ergeben sich aus dem Umweltbericht (Teil II der Begründung).

 

Nach Billigung des ergänzten Planwerks werden die Beteiligungen von Öffentlichkeit (mittels Auslegung) und Behörden sowie eine erneute Abwägung und ein Satzungsbeschluss erforderlich.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

5110

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

4.435,83

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)         Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-020 „Kiebitzberge“

Bebauungsplan-Entwurf, Stand 06.01.2014, bestehend aus

2)         Teil A – Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung) und

3)         Teil B – Textliche Festsetzungen;

4)         Begründung

5)         Umweltbericht

nur zur Information:

6)         Gegenüberstellung Textliche Festsetzungen Stand 30.12.2008 (unwirksam) – Stand 06.01.2014 (Entwurf Heilungsverfahren)