Betreff
Grundstückskauf- und Städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde Kleinmachnow und der evangelischen Auferstehungs-Kirchengemeinde Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 140/13/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Abschluss des in der Anlage als Entwurf vom 20. Januar 2014 beigefügten Vertragswerkes

Kaufvertrag über eine Grundstücksteilfläche (Teil A.), Städtebaulicher Vertrag (Teil B.) sowie Allgemeine Bestimmungen (Teil C.) für die Maßnahme "Bauleitplanung Altes Dorf" in Klein­machnow

zwischen der Evangelischen Auferstehungs-Kirchengemeinde Kleinmachnow und der Gemeinde Kleinmachnow wird genehmigt.


Die Evangelische Auferstehungs-Kirchengemeinde Kleinmachnow beabsichtigt, südlich der vorhandenen alten Dorfkirche auf einer Teilfläche des ehemaligen Gutshofes eine neue Gemeindekirche zu errichten.

 

Für diese Teilfläche und weitere Flächen betreibt die Gemeinde das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-007 „Altes Dorf“ und parallel das Verfahren zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow. Ein drittes, vom Ministerium für Umwelt, Gesundheit u. Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV) geführtes Verfahren hat zum Ziel, Flächen des Bebauungs­plan-Geltungsbereiches aus dem Landschaftsschutzgebiet „Parforceheide“ (LSG) auszugliedern.

 

Die von der Kirchengemeinde in Aussicht genommene Teilfläche aus Gemarkung Kleinmachnow, Flur 13, Flurstück 51 mit einer Größe von ca. 1.020 m² ist im Eigentum der Gemeinde. Die Kirchen­gemeinde hat deshalb mit Schreiben vom 21.12.2012 beantragt, diese Teilfläche erwerben zu dürfen und zugleich angeboten, in einem entsprechenden Grundstückskauf- und Städtebaulichen Vertrag auch Festlegungen zu den weiteren Frage­stellungen zu treffen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben.

 

Wesentliche Inhalte des Vertragswerkes sind:

Teil A – Kaufvertrag über eine Grundstücksteilfläche

-      die Gemeinde verkauft die vorgenannte Teilfläche (das künftige Baugrundstück einschließlich einer westlich angrenzenden Erschließungsflächen, jedoch ohne weitere Flächen z.B. für Stellplatzanlagen etc.) an die Kirchengemeinde zum gutachterlich festgestellten Wert,

-      die Gemeinde behält umfassende Rückforderungsansprüche und Rückübertragungsrechte, sollten Kirchengemeinde/Kirche das Grundstück nicht wie vertraglich vereinbart nutzen,

-      geregelt werden Fragen der temporären Baustelleneinrichtung, zur Stellplatzanlage, zu Rad­fahr- und Fußgängerwegerechten sowie zu weiteren Dienstbarkeiten.

 

Teil B – Städtebaulicher Vertrag

-      die Kirchengemeinde verpflichtet sich u. a. dazu, vor Bauantragsstellung einen architektonischen Realisierungswettbewerb für das Vorhaben „neue ev. Gemeindekirche“ durchzuführen, für die gesamte Freifläche des ehemaligen Gutshofes ein Freiflächengestaltungskonzept zu erarbeiten und die Stellplatzanlage einschl. Begrünung entsprechend vorliegender Konzeption herzustellen, zu unterhalten und für die Stellplatzanlage die Verkehrssicherungspflicht zu tragen,

-      die Gemeinde behält das Recht, diese Stellplatzanlage mit zu nutzen,

-      im Hinblick auf den Naturschutz verpflichtet sich die Kirchengemeinde u. a. dazu, erforderliche Eingriffe nur außerhalb der Vegetationsperiode vorzunehmen, eine ökologisch / naturschutzfachliche Baubegleitung zu beauftragen und, im Hinblick auf den Besonderen Artenschutz eine Reihe von Ersatzmaßnahmen und aufwertenden Maßnahmen für die Avifauna (Vögel) und für die Fledermausfauna durchzuführen.

 

 

 

Das Vertragswerk ist genehmigungsfrei nach Genehmigungsfreistellungsverordnung (GenehmFV), bedarf aber der Genehmigung durch einerseits die Gemeindevertretung Kleinmachnow und andererseits die ev. Landeskirche Berlin-Brandenburg – schlesische Oberlausitz.

 

Hinweis:

Der Vertragsentwurf ist mit der Drucksachen-Nr. 140/13 vorberaten worden in den Sitzungen des Bauausschusses am 06.01. (Abstimmungsergebnis 4 „Ja“ / 3 „Nein“ / 0 „Enthaltungen“), des Ausschusses für Umwelt, Verkehr u. Ordnungsangelegenheiten am 08.01. (4 / 3 / 0) und des Finanzausschusses am 09.01.2014 (Abstimmungsergebnis abweichende Stellungnahme [Maßgabe]: 6 / 0 / 0; Abstimmungsergebnis mit Maßgabe: 2 / 4 / 0).

 

In der Sitzung des Hauptausschusses am 20.01.2014 änderte der Bürgermeister seinen Beschlussvorschlag und präzisierte den Vertragsentwurf in Teil A § 3b („Rückübertragungsrecht der Kommune“) und in Teil B § 1 (3) („Architektonischer Realisierungswettbewerb“). Der insoweit geänderte Vertragsentwurf wurde vom Hauptausschuss mit 8 / 3 / 0 zur Behandlung in der Sitzung der Gemeindevertretung weiterempfohlen.

 

In den Vertragsentwurf der hier vorliegenden DS-Nr. 140/13/1 sind diese Präzisierungen sowie redaktionelle Korrekturen nunmehr eingearbeitet (vgl. Anlage 7).


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

55.10

Teilhaushalt/Budget:

50.29

Maßnahmen-Nr:

NN

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

Entwurf Kaufvertrag über eine Grundstücksteilfläche (Teil A.), Städtebaulicher Vertrag (Teil B.) sowie Allgemeine Bestimmungen (Teil C.) für die Maßnahme "Bauleitplanung Altes Dorf" in Klein­machnow, Stand 20.01.2014, mit den Anlagen:

1)         Ev. Auferstehungs-Kirchengemeinde, Raum- und Funktionsbedarfsprogramm

2)         Auszug aus der Flurkarte

3)         Sachverständigenbüro Hänicke-Hurlin, Wertgutachten vom 13.09.2013
Hinweis: Dieses Wertgutachten ist bereits mit E-Mail vom 15.11.2013 an alle Mitglieder der Gemeinde­vertretung gesandt worden und wird deshalb hier nicht nochmals beigefügt.

4)         Übersichtskarte Flächen

5)         Stellplatzkonzeption

6)         Auszug Endbericht Fledermausquartierpotential

Nur zur Information, nicht Vertragsbestandteil:

7)         Änderungen Vertragsentwurf „Stand 17.12.2013“ (vgl. DS-Nr. 140/13) – „Stand 20.01.2014“