1)
Der qualifizierte Mietspiegel für Teltow
/ Kleinmachnow 2014 (vgl. Anlage) wird gebilligt.
2)
Der Mietspiegel 2014 ist ortsüblich
bekannt zu machen.
Der Mietspiegel enthält Angaben zur ortsüblichen Vergleichsmiete von Wohnungen im Geschosswohnungsbau (Gebäude mit mehr als drei Wohnungen), dieser Teil erfüllte bis zum 31.05.2012 die Anforderungen eines qualifizierten Mietspiegels. Er enthält außerdem Angaben zur ortsüblichen Vergleichsmiete von Ein- u. Zweifamilienhäusern, die auf Grund der wenigen, bei Aufstellung 2009/10 verfügbaren Ausgangsdaten von Beginn an nur den Voraussetzungen eines einfachen Mietspiegels gemäß § 558 c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) entsprachen.
Die Kommunale Arbeitsgemeinschaft „Der Teltow“ (KAT) empfahl in ihrer Sitzung am 14.03.2012 mit DS-Nr. KAT‑B‑12/001, zum 1. Juni 2014 einen aktuellen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. Mit gleicher Empfehlung wandte sich auch die Vereinigung der Mieter, Nutzer und selbstnutzenden Eigentümer „Der Teltow“ e.V. im Deutschen Mieterbund an die Bürgermeister der Region.
Um die mit dem Mietspiegel beabsichtigten wohnungspolitischen Ziele über den 31.05.2014 hinaus wirksam verfolgen zu können, ist seine Neuerstellung erforderlich. Nach § 558 c Abs. 4 BGB sollen Gemeinden Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht und dies mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist.
Vor diesem Hintergrund beschlossen die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Teltow und die Gemeindevertretung der Gemeinde Kleinmachnow (DS-Nr. 096/12 v. 08.11.2012) die Neuerstellung. Die Gemeinde Stahnsdorf schloss sich dieser Entscheidung bedauerlicherweise nicht an.
Der
Mietspiegel 2014 wurde gemäß § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nach
anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und liegt den Vertretungen
der beiden Kommunen sowie der KAT nun zur Beratung vor. Er gibt eine Übersicht
über für nicht preisgebundene Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung
und Beschaffenheit üblicherweise gezahlte Mieten (ortsübliche
Vergleichsmiete).
Der
Arbeitskreis Mietspiegel, der die Erarbeitung begleitete und in dem die beiden
Kommunalverwaltungen, der Mieterbund und die regionalen Wohnungsgesellschaften
vertreten waren, hat der vorliegenden Fassung des Mietspiegels 2014 in seiner
Sitzung am 15. Januar 2014 mit breiter Mehrheit zugestimmt.
Nach
Beratung und Billigung durch die Gremien wird der Mietspiegel in den beiden
Kommunen ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
Die Finanzierung der externen Bearbeitungskosten erfolgt aus dem Haushalt der für die Neuerstellung federführenden Gemeinde Kleinmachnow. Mit Teltow wurde eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen, die eine nach Einwohnern anteilige Kostenbeteiligung vorsieht.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Qualifizierter Mietspiegel für Teltow /
Kleinmachnow 2014
2)
Wohnlagenverzeichnis