Betreff
Qualifizierter Mietspiegel 2014
Vorlage
DS-Nr. 006/14
Art
Beschlussvorlage

1)         Der qualifizierte Mietspiegel für Teltow / Kleinmachnow 2014 (vgl. Anlage) wird gebilligt.

 

2)         Der Mietspiegel 2014 ist ortsüblich bekannt zu machen.


Für die Stadt Teltow sowie die Gemeinden Kleinmachnow und Stahnsdorf gilt seit dem 01.06.2010 der „(Qualifizierte) Mietspiegel für Teltow/Stahnsdorf/Kleinmachnow 2010“.

Der Miet­spiegel enthält Angaben zur ortsüblichen Vergleichsmiete von Wohnungen im Geschoss­woh­nungsbau (Gebäude mit mehr als drei Wohnungen), dieser Teil erfüllte bis zum 31.05.2012 die Anforderungen eines qualifizierten Mietspiegels. Er enthält außerdem Angaben zur ortsüb­lichen Vergleichsmiete von Ein- u. Zweifamilienhäusern, die auf Grund der wenigen, bei Auf­stellung 2009/10 verfügbaren Ausgangsdaten von Beginn an nur den Voraussetzungen eines einfachen Miet­spiegels gemäß § 558 c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) entsprachen.

Die Kommunale Arbeitsgemeinschaft „Der Teltow“ (KAT) empfahl in ihrer Sit­zung am 14.03.2012 mit DS-Nr. KAT‑B‑12/001, zum 1. Juni 2014 einen aktuellen qualifizierten Miet­spiegel zu erstellen. Mit gleicher Empfehlung wandte sich auch die Ver­einigung der Mieter, Nutzer und selbstnutzenden Eigentümer „Der Teltow“ e.V. im Deutschen Mie­terbund an die Bürgermeister der Region.

Um die mit dem Mietspiegel beabsichtigten wohnungspolitischen Ziele über den 31.05.2014 hinaus wirksam verfolgen zu können, ist seine Neuerstellung erforderlich. Nach § 558 c Abs. 4 BGB sollen Gemeinden Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht und dies mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist.

Vor diesem Hintergrund beschlossen die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Teltow und die Gemeindevertretung der Gemeinde Kleinmachnow (DS-Nr. 096/12 v. 08.11.2012) die Neuerstellung. Die Gemeinde Stahnsdorf schloss sich dieser Entscheidung bedauerlicherweise nicht an.

Der Mietspiegel 2014 wurde gemäß § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und liegt den Vertretungen der beiden Kommunen sowie der KAT nun zur Beratung vor. Er gibt eine Übersicht über für nicht preisgebundene Wohnungen ver­gleichbarer Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit üblicherweise gezahlte Mieten (ortsübli­che Vergleichsmiete).

Der Arbeitskreis Mietspiegel, der die Erarbeitung begleitete und in dem die beiden Kommunalver­waltungen, der Mieterbund und die regionalen Wohnungsgesellschaften vertreten waren, hat der vorliegenden Fassung des Mietspiegels 2014 in seiner Sitzung am 15. Januar 2014 mit breiter Mehrheit zugestimmt.

Nach Beratung und Billigung durch die Gremien wird der Mietspiegel in den beiden Kommunen ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Die Finanzierung der externen Bearbeitungskosten erfolgt aus dem Haushalt der für die Neuerstellung federführenden Gemeinde Kleinmachnow. Mit Teltow wurde eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen, die eine nach Einwohnern anteilige Kosten­beteiligung vorsieht.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

52.40

Teilhaushalt/Budget:

50/43

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

22.161,13

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)         Qualifizierter Mietspiegel für Teltow / Kleinmachnow 2014

2)         Wohnlagenverzeichnis