Betreff
Neubesetzung des Hauptausschusses
Vorlage
DS-Nr. 009/14
Art
Antrag

Die Gemeindevertretung beschließt auf Vorschlag der Fraktionen folgende Besetzung des Hauptausschusses:

 

Fraktion

Ausschussmitglied

Stellvertreter

CDU/FDP

 

 

 

CDU/FDP

 

 

 

CDU/FDP

 

 

 

SPD/PRO

 

 

 

SPD/PRO

 

 

 

DIE LINKE.

 

 

 

WIR

 

 

 

B 90/Grüne

 

 

 

AfD/Freie Liberale

 

 

 

BIK

 

 

 

 


Mit Schreiben vom 21. Januar 2014 informierten die Mitglieder der Gemeindevertretung Frau Marion Vogdt und Herr Ludwig Burkardt darüber, dass Frau Vogdt der CDU-Fraktion beigetreten ist und sich die CDU-Fraktion in CDU/FDP-Fraktion umbenannt hat. Gleichzeitig beantragten sie die Beschlussfassung über die notwendigen Veränderungen in den Ausschüssen auf die Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung am 30. Januar 2014 zu setzen.

 

Gemäß § 49 Abs. 2 BbgKVerf sind die Mitglieder des Hauptausschusses nach § 41 BbgKVerf für die Dauer der Wahlperiode zu bestimmen. Entsprechend § 41 Abs. 6 BbgKVerf ist auf Antrag einer Fraktion eine Neubesetzung nach § 41 Abs. 2 und 3 BbgKVerf vorzunehmen, wenn sich nach der Wahl das Stärkeverhältnis der Fraktionen in der Weise geändert hat, das hiervon die Sitzverteilung berührt wäre.  Den Antrag auf Neubildung/Neubesetzung kann grundsätzlich nur die Fraktion stellen, die bei Neubesetzung einen zusätzlichen Sitz erhalten würde.

Die CDU/FDP-Fraktion hat nunmehr sieben Mitglieder. Danach ergibt sich gemäß § 41 Abs. 2 und 3 BbgKVerf für die Verteilung der Ausschusssitze nach Hare-Niemeyer für den Hauptausschuss (10 Sitze) folgende Änderung der Sitzverteilung die zur Neubildung/Neubesetzung führt:

 

 

Fraktion

CDU/FDP

SPD/PRO

LINKE

WIR

Grüne

BIK

AfD/Freie Liberale

Stärke

7

6

4

4

3

2

2

Sitzanteile

2,500

2,143

1,429

1,429

1,071

0,714

0,714

Ausschusssitze

3

2

1

1

1

1

1

 

 

Die Fraktionen sind nicht verpflichtet die gleichen Mitglieder für den Hauptausschuss vorzuschlagen, wie zu Beginn der Wahlperiode.