Betreff
Neubesetzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes Bauhof
Vorlage
DS-Nr. 010/14
Art
Antrag

Die Gemeindevertretung beschließt auf Vorschlag der Fraktionen folgende Besetzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes Bauhof:

 

 

Fraktion

Ausschussmitglied

Stellvertreter

CDU/FDP

 

 

 

CDU/FDP

 

 

 

SPD/PRO

 

 

 

Die LINKE.

 

 

 

WIR

 

 

 

B 90/Grüne

 

 

 

 


Mit Schreiben vom 21. Januar 2014 informierten die Mitglieder der Gemeindevertretung Frau Marion Vogdt und Herr Ludwig Burkardt darüber, dass Frau Vogdt der CDU-Fraktion beigetreten ist und sich die CDU-Fraktion in CDU/FDP-Fraktion umbenannt hat. Gleichzeitig beantragten sie die Beschlussfassung über die notwendigen Veränderungen in den Ausschüssen auf die Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung am 30. Januar 2014 zu setzen.

 

Gemäß § 7 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bauhof gehören dem Werksausschuss sechs  Mitglieder der Gemeindevertretung, zwei Beschäftigte des Eigenbetriebes und zwei sachkundige Einwohner  an. Für die Zusammensetzung des Werksausschusses ist § 93 BbgKVerf maßgebend. Danach gilt für die Besetzung des Werksausschuss grundsätzlich § 43 BbgKVerf. Nach § 43 Abs. 6 BbgKVerf muss auf Antrag einer Fraktion ein Ausschuss neu gebildet werden, wenn seine Zusammensetzung  nicht mehr den Stärkeverhältnissen der Fraktionen entspricht. Die CDU/FDP-Fraktion hat nunmehr sieben Mitglieder. Danach ergibt sich gemäß § 43 Abs. 2 i. V. m. § 41 Abs. 2 und 3 BbgKVerf für die Verteilung der Ausschusssitze nach Hare-Niemeyer für den Werksausschuss  (6 Sitze für Mitglieder der Gemeindevertretung) folgende Änderung der Sitzverteilung die zur Neubildung/Neubesetzung führt:

 

 

Fraktion

CDU/FDP

SPD/PRO

LINKE

WIR

Grüne

BIK

AfD/Freie Liberale

Stärke

7

6

4

4

3

2

2

Sitzanteile

1,500

1,286

0,857

0,857

0,643

0,429

0,429

Ausschusssitze

2

1

1

1

1

0

0