Betreff
Uferweg Teltowkanalaue, hier: Abschnitt Friedhofsbahnbrücke - Schleusenbrücke (Abschnitte 7 und 8 gemäß Grundsatzbeschluss vom 19.03.2009)
Vorlage
DS-Nr. 018/14
Art
Beschlussvorlage

1)         Die Vorplanung vom 17.02.2014 für den Uferweg Teltowkanalaue, Abschnitt südlich Stolper Weg, zwischen Friedhofsbahnbrücke und Schleusenbrücke (Abschnitte 7 u. 8 gemäß Grundsatzbeschluss vom 19.03.2009) wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Ausführung auf dieser Grundlage vornehmen zu lassen.

2)         Prämissen der Bauausführung:

Bauabschnitte I und III (überwiegend gemeindeeigene Flächen)

Wegbreite 2,0 m, beidseitig 0,5 m breite Bankette, Länge des Weges ca. 400 m bzw. 703 m, wasser- und luftdurchlässiger Aufbau (Kalksteinschotter-Tragschicht 15 cm, Kalksteinsplitt-Deckschicht 3 cm, Einfassung mit niveaugleich eingebauten Holzbohlen),

Bauabschnitt II (Flächen im Eigentum Land Berlin)

Wegbreite 3,50 m, 5-6 m Lichtraumprofil, gerundetes Dachprofil, Länge des Weges ca. 1.000 m, wasser- und luftdurchlässiger Aufbau (mindestens 5 cm mächtige Verschleißschicht aus gebrochenem Natursteinmaterial ohne Beimengung, Korngrößenabstufung 0-8 mm).

3)         Hierfür werden im Haushalt 2015 Mittel in Höhe von 290.000 EUR bereitgestellt.


Problembeschreibung/Begründung:

Mit Grundsatzbeschluss vom 19.03.2009 (DS-Nr.: 047-1/09) beauftragte die Gemeindevertretung die Verwaltung, auf der Grundlage des „Planungskonzeptes Kanalaue“ vom Juni 2007 die Planungen für einen gemeinsamen Rad- und Wanderweg (mit Stahnsdorf und Teltow) entlang des Teltow­kanals voranzutreiben. Erste Streckenabschnitte wurden planungsrechtlich gesichert bzw. schon baulich ausgeführt.

Da die Uferbereiche südlich des Stolper Weges schon heute durch Wanderer stark frequentiert werden, soll nunmehr die Verbindung zwischen dem fertiggestellten Wegeabschnitt im Bereich Dreilinden nördlich des Campingplatzes (ehemaliger Kolonnenweg) unter den Brücken der (z. Zt. stillgelegten) Friedhofsbahn und der BAB A 115 hindurch bis zur Schleusenbrücke hergestellt werden. Die Wegeführung auf diesen mit Nr. 7 und Nr. 8 bezeichneten Abschnitten orientiert sich maßgeblich an den in der Realität bereits vorhandenen unbefestigten Pfaden und – auf Flächen im Eigentum des Landes Berlin – an Forstwirtschaftswegen.

Für die teilweise Inanspruchnahme von Flächen des Bundes sowie des Landes Berlin, hier vertreten durch Berliner Forsten/Forstamt Grunewald (Bauabschnitt II), bei der Wegeführung wird jeweils ein Nutzungsvertrag zwischen Gemeinde und Wasser- u. Schifffahrtsamt Berlin bzw. zwischen Gemeinde und Land Berlin abgeschlossen.

Die Wegeführung auf überwiegend gemeindeeigenen Flächen, im westlichen und östlichen Teilbereich (Bauabschnitte I und III), wurde unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Baumbestandes festgelegt. Linde, Eiche, Ahorn und Kiefer rücken bei der Verortung in den Vordergrund, so dass erforderliche Fällungen, wie in den Planzeichnungen dargestellt, weitgehend nur Birke, Pappel und Robinie betreffen.

Die Untere Forstbehörde stuft das gesamte Gelände südlich Stolper Weg als Wald nach Landeswaldgesetz Brandenburg (LWaldG) ein. Da der Wegebau in der Art forstlicher Wirtschaftswege erfolgt und ein wasser- und luftdurchlässiger Aufbau vorgesehen ist, handelt es sich nach Einschätzung der Forstbehörde nicht um eine Verkehrsfläche, sondern weiterhin um Wald. Erforderliche Fällungen von Waldbaumen werden nach LWaldG auszugleichen sein, die Kosten sind in der Kostenvorabschätzung berücksichtigt.

Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV) hat die obligatorische Voranfrage der Gemeinde, ob die für den Uferweg benötigten Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet „Parforceheide“ auszugliedern seien, verneint. Für die gleichwohl erforderliche landschaftsschutzrechtliche Befreiung ist die Untere Naturschutzbehörde (UNB) zuständig.

 

Mit der UNB werden außerdem insbesondere der Ausgleich der Bodeninanspruchnahme, die Verträglichkeit des Vorhabens hinsichtlich der Auswirkungen auf die Lebensräume der wertgebenden Arten des FFH-Gebietes „Teltowkanal-Aue“ sowie auf die 18 Alteichen des geschützten Landschaftsbestandteils „Eichen an der Schleuse Kleinmachnow“ abgestimmt. Entsprechende Gutachten werden erstellt.

Für die gemäß Grundsatzbeschluss (DS-Nr. 047-1/09 vom 19.03.2009) vorzulegende Vorplanung sind Kosten für die Vermessung der Trasse und für die landschaftsplanerischen Leistungen in Höhe von 26.313,49 EUR entstanden. Aufgrund der hohen Qualität der Vorplanungsunterlagen sowie der erzielten Abstimmungsergebnisse mit den relevanten Behörden kann auf eine Entwurfsplanung verzichtet werden. Mit der Bauausführung soll so frühzeitig wie möglich begonnen werden.

Der geplante Weg ist im Bauabschnitt I (Friedhofsbahnbrücke bis Forstweg) und im Bauabschnitt III (Forstweg bis Schleusenbrücke) 2,0 m breit und ca. 400 m bzw. 703 m lang. Zur Anpassung an das Gelände werden Bankette mit 0,5 m Breite angelegt.

Auf diesen Abschnitten verläuft der Weg in Ufernähe und wird in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau hergestellt (15 cm starke Kalksteinschotter-Tragschicht, Korngrößenabstufung 0-32 mm, 3 cm starke Kalksteinsplitt-Deckschicht, Korngrößenabstufung 0-8 mm, Einfassung durch niveaugleich eingebaute unbehandelte Holzbohlen 20 cm x 3 cm mit Holz-Erdnägeln).

Die Kosten für den Wegebau auf den überwiegend gemeindeeigenen Flächen (Bauabschnitte I und III) belaufen sich lt. Kostenvorabschätzung auf ca. 113.000 EUR.

Im Bauabschnitt II (ca. 1.000 m) folgt die Trasse dem bereits vorhandenen Forstweg „Stolper Weg“. Dieser Weg verläuft etwa 100 m nördlich des Kanals und ist von der Eigentümer-Vertreterin Berliner Forsten unlängst schwerlastfähig (Tragfähigkeit bis zu 40-Tonnen-Last) fertiggestellt worden.

Der Forstweg soll im Sinne eines Wirtschaftsweges gemeinsam mit der Eigentümer-Vertreterin ausgebaut werden (3,50 m breit, 5-6 m Lichtraumprofil, gerundetes Dachprofil). Die erforderliche 30 – 40 cm umfassende Grundtragschicht ist bereits zu zwei Dritteln und damit weitestgehend vorhanden. Die Finanzierung der noch zu ergänzenden Tragschicht soll von den Berliner Forsten übernommen werden. Die Gemeinde stellt die fahrradtaugliche Verschleißschicht her (ausschließlich gebrochenes Natursteinmaterial ohne Beimengung, Korngrößenabstufung 0-8 mm, mindestens 5 cm Mächtigkeit) und sie übernimmt die Forstwegunterhaltung.

Die Kosten für den Wegebau auf den Flächen im Eigentum des Landes Berlin (Bauabschnitt II) belaufen sich lt. Kostenvorabschätzung auf ca. 177.000 EUR.

Um die Verhandlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern über entsprechende Gestattungsverträge (hier insbesondere: Bund, Wasser- u. Schifffahrtsamt Berlin sowie Land Berlin, Forstamt Grunewald) auf gesicherter Grundlage zum Abschluss bringen zu können, ist eine frühzeitige Festlegung des in Aussicht genommenen Wegeverlaufes erforderlich. Gleiches gilt für die erforderlichen fachbehördlichen Abstimmungen mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark als der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde.

Dieser Beschluss dient auch dazu, die Bereitstellung der für die Bauausführung erforderlichen Haushaltsmittel abzusichern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

54.10

Teilhaushalt/Budget:

50.26

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)         Luftbild zur räumlichen Einordnung der Uferweg-Abschnitte 7 und 8

2)         Übersichtsplan (Planverfasser: Büro Seebauer, Wefers und Partner GbR, Berlin)

3)         Vorplanung Uferweg-Abschnitte 7 und 8 in 12 Blättern (farbige DIN A4-Pläne, Planverfasser: Büro Seebauer, Wefers und Partner GbR, Berlin)