Der Aufstellungsbeschluss DS-Nr. 075/13 vom 14.11.2013 zur 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-002-a „Eigenherd Mitte“ wird wie folgt präzisiert und ergänzt:
1. Das Verfahren wird unter der Bezeichnung 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-002-a „Eigenherd Mitte“ weitergeführt.
2. Der Geltungsbereich wird um die Fläche Flur 12 Flurstück 496 (neu: Flst. 2232 – Grundstück Meiereifeld 35a, Flst. 2233 – Grundstück Meiereifeld 35) erweitert (vgl. Anlage 1, Geltungsbereich). Die 2. Änderung des Bebauungsplanes soll sich auf diese Fläche beschränken auf den Entfall der straßenseitigen überbaubaren Grundstücksfläche („Baufenster“), die Anpassung des rückwärtigen Baufensters sowie die Erhöhung des Nutzungsmaßes Grundfläche (GR) auf den Grundstücken Meiereifeld 35/35a.
3. Die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich bekannt zu machen.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Entwurf erarbeiten zu lassen und der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.
Anfang
2014 trat die Eigentümerin des Grundstücks „Meiereifeld 35“ mit der Bitte an
die Gemeinde heran, in das soeben eingeleitete Bebauungsplan-Änderungsverfahren
auch ihr unmittelbar angrenzendes Grundstück einzubeziehen (vgl. Anl. 3, Antrag mit Unterlagen).
Die Beschlussvorlage hierzu wurde in der Sitzung des Bauausschusses am
17.02.2014 vorberaten, jedoch wegen Überarbeitungsbedarf von der Verwaltung
zurück gezogen. Der von der Eigentümerin überarbeitete Entwurf zur künftigen
Bebauung des Grundstückes Meiereifeld 35 mit Stand März 2014 liegt nunmehr zur
erneuten Beratung und Entscheidung vor.
Die wesentliche
Veränderung gegenüber dem letzten Stand ist die Anordnung der erforderlichen
Stellplätze im straßenseitigen Bereich des Grundstückes Meiereifeld 35 bei Verzicht
auf das dortige Baurecht.
Für das
geplante Vorhaben sollen anstelle der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 künftig für
das Grundstück Meiereifeld 35 eine max. zulässige Grundfläche (GR) von
220 m2 sowie zusätzlich 20 m2 für Terrassen
vorgesehen werden. Die max. zulässige Grundfläche für Nebenanlagen auf den
Grundstücken Meiereifeld 35 und 35 a, die durch die Zufahrt und die nach
Stellplatzsatzung erforderlichen 14 Stellplätze (inkl. 1 Behindertenstellplatz)
um ca. 100 m2 überschritten werden wird, soll ebenfalls als
Obergrenze festgesetzt werden.
Eine rückwärtige
Anordnung des Neubaus bei straßenseitiger Anordnung der Stellplätze und Verzicht
auf die bisher zulässige straßenseitige Bebauung ist städtebaulich vertretbar.
Belastungen des Blockinneren durch Emissionen aufgrund der Stellplatzflächen
können auf diese Weise verringert werden.
Die
übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-002-a sollen von der Änderung
unberührt bleiben.
Das
Änderungsverfahren soll als beschleunigtes Verfahren nach § 13 a
BauGB durchgeführt werden. Der ergänzte Änderungsumfang entspricht weiterhin einer
geordneten städtebaulichen Entwicklung und den Zielen der Innenentwicklung,
Bebauungspläne zur Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und dem
Umbau vorhandener Ortsteile (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB).
Hierbei handelt es sich um eine notwendige Fortentwicklungsmaßnahme.
Die beantragten Änderungen für die
Grundstücke Meiereifeld 35, 35a sollen im Zuge der 2. Änderung des Bebauungsplanes
KLM-BP-002-a erfolgen.
Die
Antragstellerin hat die anteilige Kostenübernahme sowie ggf. erforderliche
rechtliche Absicherungen durch städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde zugesichert.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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veranschlagt: |
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Haushalt: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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bereits veranschlagt: |
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zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1. Abgrenzung Geltungsbereich 2. Änderung KLM-BP-002-a
2. Aufstellungsbeschluss vom 14.11.2013, DS-Nr. 075/13 (Auszug)
3. Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes vom 10.03.2014 mit u.a. Lageplan, Flächenbilanz, künftige Straßenansicht sowie dem Lageplan zum Bauvorhaben Kapelle der Christengemeinschaft Kleinmachnow auf dem Grundstück Meiereifeld 35a vom 10.02.2010