1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-009-2 „Märkische Heide / Heidefeld“ für das Grundstück Sperberfeld 7 in der vorliegenden Fassung vom März 2014 und die Begründung werden gebilligt.
2. Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
4. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.
Die Gemeindevertretung hat am 14.11.2013 mit DS-Nr. 045/13
beschlossen, den Bebauungsplan KLM-BP-009-2 „Märkische Heide
/ Heidefeld“ (in Kraft getreten am 26.02.2010) für das Grundstück Sperberfeld 7 zu ändern. Dazu wurde ein Verfahren mit der Bezeichnung 1. Änderung
des Bebauungsplanes KLM-BP-009-2
„Märkische Heide / Heidefeld“ für das Grundstück Sperberfeld 7 eingeleitet
(vgl. Anlage 1, Kennzeichnung
des Geltungsbereiches).
Ziel des (Änderungs-)Verfahrens ist es, auf dem Grundstück
statt einer bisher festgesetzten rückwärtigen Bebauung entsprechend des
Bestandsgebäudes einen straßenseitigen Neubau, nach Abriss des Bestandsgebäudes,
zuzulassen. Dafür ist die Verschiebung der bisher rückwärtigen überbaubaren
Grundstücksfläche (Baufenster) auf eine straßenseitige Anordnung (Abstand
vordere Baugrenze von der Straßenbegrenzungslinie: 6,0 m) erforderlich. Die
Absicherung des Abrisses des Bestandsgebäudes durch den Eigentümer erfolgt
durch einen städtebaulichen Vertrag.
Die von dem Änderungsverfahren
nicht berührten Festsetzungen sollen unverändert beibehalten werden.
Der nun erarbeitete
Bebauungsplan-Entwurf ist als Anlage 2
beigefügt. In dem Entwurf erfolgt ebenfalls die Gegenüberstellung des
bisher rückwärtig festgesetzten Baufensters mit dem künftigen straßenseitigen
Baufenster.
Der Entwurf KLM-BP-009-2 „Märkische
Heide / Heidefeld“ ist mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a
BauGB aufgestellt, auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB wird deshalb verzichtet. Ebenfalls abgesehen wird von
frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 1 BauGB.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1.
Abgrenzung
des Geltungsbereiches 1. Änderung KLM-BP-009-2 „Märkische Heide / Heidefeld“
Bebauungsplan-Entwurf, Stand 03/2014,
bestehend aus
2.
zeichnerische
Festsetzungen (Planzeichnung)