Betreff
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-009-2 "Märkische Heide/Heidefeld" für das Grundstück Sperberfeld 7 (Auslegungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 038/14
Art
Beschlussvorlage

1.         Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-009-2 „Märkische Heide / Heidefeld“ für das Grundstück Sperberfeld 7 in der vorliegenden Fassung vom März 2014 und die Begründung werden gebilligt.

2.         Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.         Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

4.         Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.


Die Gemeindevertretung hat am 14.11.2013 mit DS-Nr. 045/13 beschlossen, den Bebauungsplan KLM-BP-009-2 „Märkische Heide / Heidefeld“ (in Kraft getreten am 26.02.2010) für das Grundstück Sperber­feld 7 zu ändern. Dazu wurde ein Verfahren mit der Bezeichnung 1. Änderung des Bebauungs­planes KLM-BP-009-2 „Märkische Heide / Heidefeld“ für das Grundstück Sperberfeld 7 eingeleitet (vgl. Anlage 1, Kennzeichnung des Geltungsbereiches).

 

Ziel des (Änderungs-)Verfahrens ist es, auf dem Grundstück statt einer bisher festgesetzten rück­wärtigen Bebauung ent­sprechend des Bestandsgebäudes einen straßenseitigen Neubau, nach Abriss des Bestands­gebäudes, zuzulassen. Dafür ist die Verschiebung der bisher rückwärtigen überbaubaren Grund­stücksfläche (Baufenster) auf eine straßenseitige Anordnung (Abstand vordere Baugrenze von der Straßenbegrenzungslinie: 6,0 m) erforderlich. Die Absicherung des Abrisses des Bestandsgebäudes durch den Eigentümer erfolgt durch einen städtebaulichen Vertrag.

Die von dem Änderungsverfahren nicht berührten Festsetzungen sollen unverändert beibehalten werden.

 

Der nun erarbeitete Bebauungsplan-Entwurf ist als Anlage 2 beigefügt. In dem Entwurf erfolgt ebenfalls die Gegenüberstellung des bisher rückwärtig festgesetzten Baufensters mit dem künftigen straßenseitigen Baufenster.

 

Der Entwurf KLM-BP-009-2 „Märkische Heide / Heidefeld“ ist mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt, auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird deshalb verzichtet. Ebenfalls abgesehen wird von frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1.         Abgrenzung des Geltungsbereiches 1. Änderung KLM-BP-009-2 „Märkische Heide / Heidefeld“

Bebauungsplan-Entwurf, Stand 03/2014, bestehend aus

2.         zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)