Der 2. Änderungsvertrag zum städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan KLM – BP – 025 „Seeberg“ einschließlich Grundstücksübertragungsvertrag (s. Anlage 1) wird beschlossen.
Durch unterschiedliche Auffassungen zur Straßenausbauplanung ist über Jahre Streit zwischen den Parteien entstanden, der zwischenzeitlich sogar in zwei Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam geführt wird.
Mit dem vorliegenden 2. Änderungsvertrag sollen der Streit über die Gestaltung des Straßenbaus, der Streit über die Kosten der von der Gemeinde veranlassten Vermessung und der Streit über die Anerkennung des Vermessungsergebnisses beigelegt werden.
Grundlage dieser Vertragsänderung bildet der am 21.02.2014 durch den Geschäftsführer der BBIS, Herrn Dolata, und den Bürgermeister der Gemeinde Kleinmachnow, Herrn Grubert, unterzeichnete Einigungsvorschlag (Anlage 2).
Hinsichtlich der Höhe des von der BBIS zu tragenden Kostenanteils am Straßenbau bestehen weiterhin unterschiedliche Auffassungen. Auf den Seiten 3 und 4 des 2. Änderungsvertrages sind die unterschiedlichen Rechtsauffassungen der Gemeinde und der BBIS ausführlich dargestellt. Die Frage der Kostenbeteiligung kann augenblicklich nicht abschließend geregelt werden. Beide Parteien sind sich einig, dass dieser Streit später, möglichst einvernehmlich, beispielsweise im Wege der Meditation, aufgelöst wird.
Die Einnahme zum Straßenbau ist im Haushalt mittelfristig neu zu veranschlagen.
Mit der Drucksache 042/14 „Änderung des Straßenbauprogrammes Schopfheimer Allee“ werden die Voraussetzungen für eine Aktualisierung der Planung und der dazugehörigen Kosten, für die Ausschreibung und für einen Baubeginn 2014 geschaffen. Der Beschlussvorschlag zum Straßenbau soll in gleicher Sitzung wie auch die Drucksache 043/14 „ 2. Änderungsvertrag zum städtebaulichen Vertrag“ am 15. Mai 2014 von den Gemeindevertretung beraten und beschlossen werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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veranschlagt: |
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Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen
Anlage 1: Änderungsvertrag und Grundstücksübertragungsvertrag mit den Anlagen
- B 2: Bebauungsplan KLM – BP – 025 „Seeberg“ in der festgesetzten Fassung 16.04.2010
(Ursprungsplan) , bestehend aus der Planzeichnung und textlichen Festsetzungen
und der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM – BP – 025 „Seeberg“ für
Stellplätze der Freien Waldorfschule Kleinmachnow e.V. in der festgesetzten Fassung vom 31.01.2013, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen
- B 6: Ausbauplanung mit Bemaßung, Stand 20.03.2014
- B 8: Vermessungsprotokoll vom 09.10.2012
- B 9: Plan zur Feststellung der Straßenverkehrsfläche „zukünftige Schopfheimer Allee“
- B 10: Übersichtsplan der verkehrstechnischen Anbindung „Schopfheimer Allee“ mit
Kennzeichnung Anbindung der B-Straße
zur Information:
Anlage 2: Einigungsvorschlag BBIS/Gemeinde Kleinmachnow vom 21.02.2014
Anlage 3: Anlage A 6 aus dem städtebaulichen Vertrag 07.10.2009