Betreff
2. Änderungsvertrag zum Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan KLM-BP-025 "Seeberg" einschließlich Grundstücksübertragungsvertrag
Vorlage
DS-Nr. 043/14
Art
Beschlussvorlage

Der 2. Änderungsvertrag zum städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan KLM – BP – 025 „Seeberg“ einschließlich Grundstücksübertragungsvertrag (s. Anlage 1) wird beschlossen.

 


Die Parteien haben am 21. Dezember 2005 den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan KLM – BP – 025 „Seeberg“ (UR-Nr. Fl. 88/2005) geschlossen. Mit Änderungsvertrag vom 7. Oktober 2009 (UR-Nr. 1039/2009) haben die Parteien  diesen städtebaulichen Vertrag erstmals geändert.

Durch unterschiedliche Auffassungen zur Straßenausbauplanung ist über Jahre Streit zwischen den Parteien entstanden, der zwischenzeitlich sogar in zwei Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam geführt wird.

 

Mit dem vorliegenden 2. Änderungsvertrag sollen der Streit über die Gestaltung des Straßenbaus, der Streit über die Kosten der von der Gemeinde veranlassten Vermessung und der Streit über die Anerkennung des Vermessungsergebnisses beigelegt werden.

Grundlage dieser Vertragsänderung bildet der am 21.02.2014 durch den Geschäftsführer der BBIS, Herrn Dolata, und den Bürgermeister der Gemeinde Kleinmachnow, Herrn Grubert, unterzeichnete Einigungsvorschlag (Anlage 2).

 

Hinsichtlich der Höhe des von der BBIS zu tragenden Kostenanteils am Straßenbau bestehen weiterhin unterschiedliche Auffassungen. Auf den Seiten 3 und 4 des 2. Änderungsvertrages sind die unterschiedlichen Rechtsauffassungen der Gemeinde und der BBIS ausführlich dargestellt. Die Frage der Kostenbeteiligung kann augenblicklich nicht abschließend geregelt werden. Beide Parteien sind sich einig, dass dieser Streit später, möglichst einvernehmlich, beispielsweise im Wege der Meditation, aufgelöst wird.

Die Einnahme zum Straßenbau ist im Haushalt mittelfristig neu zu veranschlagen.

 

Mit der Drucksache 042/14 „Änderung des Straßenbauprogrammes Schopfheimer Allee“ werden die Voraussetzungen für eine Aktualisierung der Planung und der dazugehörigen Kosten, für die Ausschreibung und für einen Baubeginn 2014 geschaffen. Der Beschlussvorschlag zum Straßenbau soll in gleicher Sitzung wie auch die Drucksache 043/14 „ 2. Änderungsvertrag zum städtebaulichen Vertrag“ am 15. Mai 2014 von den Gemeindevertretung beraten und beschlossen werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

54.10

Teilhaushalt/Budget:

50.26

Maßnahmen-Nr:

M-000050

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen

Anlage 1: Änderungsvertrag und Grundstücksübertragungsvertrag mit den Anlagen

                 - B 2: Bebauungsplan KLM – BP – 025 „Seeberg“ in der festgesetzten Fassung 16.04.2010

                        (Ursprungsplan) , bestehend aus der Planzeichnung und textlichen Festsetzungen

                        und der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM – BP – 025 „Seeberg“ für

                        Stellplätze der Freien Waldorfschule Kleinmachnow e.V. in der festgesetzten Fassung                           vom 31.01.2013, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen

                 - B 6: Ausbauplanung mit Bemaßung, Stand 20.03.2014

                 - B 8: Vermessungsprotokoll vom 09.10.2012

                 - B 9: Plan zur Feststellung der Straßenverkehrsfläche „zukünftige Schopfheimer Allee“

                 - B 10: Übersichtsplan der verkehrstechnischen Anbindung „Schopfheimer Allee“ mit

                           Kennzeichnung Anbindung der B-Straße

 

zur Information:

Anlage 2:         Einigungsvorschlag BBIS/Gemeinde Kleinmachnow vom 21.02.2014

Anlage 3:         Anlage A 6 aus dem städtebaulichen Vertrag 07.10.2009