Der Straßenabschnitt Adolf-Grimme-Ring Süd soll entsprechend den Planungsunterlagen Variante 1 (Anlage 1) umgestaltet werden.
Die finanziellen Mittel zur Umgestaltung sollen im Haushalt 2015 zur Verfügung gestellt werden.
Bis zur
Inbetriebnahme der „Grundschule Auf dem Seeberg“ und des Hortes „Am Hochwald“
auf dem Grundstück Flur 8, Flurstück 1866
(„Adolf-Grimme-Ring 7“) soll entsprechend der Beschlusslage aus der DS
100/13 die Verkehrsfläche der Straße Adolf-Grimme-Ring (Süd) umgestaltet
werden.
Ergänzend sollte geprüft werden, inwieweit im Verlauf
A.-Grimme-Ring–West und/oder –Ost eine Querungshilfe z.B. in Gestalt eines
Fußgängerüberweges (FGÜ) vorzusehen ist.
Zur Vorbereitung des
weiteren Planungsprozesses wurde die künftige Gestaltung und Verkehrsführung im
Bereich Adolf-Grimme-Ring (Süd) der Unteren Verkehrsbehörde vorgestellt.
Wesentliches
Ergebnis der Erörterung war, dass die gleichzeitige verkehrsbehördliche
Anordnung eines Mischverkehrsfläche („verkehrsberuhigter Bereich“) und einer
Einbahnstraße nicht möglich ist.
Eine
weitergehende Planung zur baulichen
Anpassung der Verkehrsfläche wurde in 2
Varianten erarbeitet.
Vorzugsvariante zur Umsetzung ist die
Variante 1, bei der die jetzige
Höhenlage der Straßenoberfläche beibehalten wird und für die als sichere
Überquerungsmöglichkeiten des Adolf-Grimme-Rings 3 Fußgängerüberwege im Osten,
Westen und Süden in der Nähe des Neubaus „Grundschule auf dem Seeberg mit Hort“
vorgesehen werden (Anlagen Variante 1). Die bereits vorhandenen baulichen Anlagen
werden weitergenutzt, um die Kosten für die Umgestaltung in einem auch
wirtschaftlich vertretbaren Rahmen zu halten.
In der Variante 2 (Anlagen Variante 2) sind die Ergebnisse zur zweiten
Ausbaumöglichkeit
dargestellt, die aber aus Kostengründen und
aufgrund der längeren Herstellungszeit von der Verwaltung nicht favorisiert
wird.
Die Planungsarbeiten sollen zügig
weitergeführt werden, damit noch im Herbst 2014 das Bauprogramm
(Errichtungsbeschluss) durch die Gemeindevertretung gefasst und die Baumaßnahme
in den Haushalt 2015 aufgenommen werden
kann.
Eine Ausführung der Umgestaltungsmaßnahme wird bis zum Sommer 2015 angestrebt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Variante 1
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Gesamtlageplan,
A3
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Teillagepläne
Variante 1, Blätter 1-3, A4
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Querschnitt
Variante 1, A4
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Kostenschätzung
Variante 1, Seite 1-3, A4
Zur Information:
Variante
2
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Teillagepläne
Variante 2, Blätter 1-3, A4
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Querschnitt
Variante 2, A4
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Kostenschätzung
Variante 2, Seite 1-3, A4