Betreff
Grundsatzbeschluss zum Straßenbau "Adolf-Grimme-Ring Süd"
Vorlage
DS-Nr. 047/14
Art
Beschlussvorlage

Der Straßenabschnitt Adolf-Grimme-Ring Süd soll entsprechend den Planungsunterlagen Variante 1 (Anlage 1) umgestaltet werden.

Die finanziellen Mittel zur Umgestaltung sollen im Haushalt 2015 zur Verfügung gestellt werden.


Bis zur Inbetriebnahme der „Grundschule Auf dem Seeberg“ und des Hortes „Am Hochwald“ auf dem Grundstück Flur 8, Flurstück 1866 („Adolf-Grimme-Ring 7“) soll entsprechend der Beschlusslage aus der DS 100/13 die Verkehrsfläche der Straße Adolf-Grimme-Ring (Süd) umgestaltet werden.

 

Ergänzend sollte geprüft werden, inwieweit im Verlauf A.-Grimme-Ring–West und/oder –Ost eine Querungshilfe z.B. in Gestalt eines Fußgängerüberweges (FGÜ) vorzusehen ist.

Zur Vorbereitung des weiteren Planungsprozesses wurde die künftige Gestaltung und Verkehrsführung im Bereich Adolf-Grimme-Ring (Süd) der Unteren Verkehrsbehörde vorgestellt.

Wesentliches Ergebnis der Erörterung war, dass die gleichzeitige verkehrsbehördliche Anordnung eines Mischverkehrsfläche („verkehrsberuhigter Bereich“) und einer Einbahnstraße  nicht möglich ist.

Eine weitergehende Planung  zur baulichen Anpassung  der Verkehrsfläche wurde in 2 Varianten erarbeitet.

Vorzugsvariante zur Umsetzung ist die Variante 1, bei der die jetzige Höhenlage der Straßenoberfläche beibehalten wird und für die als sichere Überquerungsmöglichkeiten des Adolf-Grimme-Rings 3 Fußgängerüberwege im Osten, Westen und Süden in der Nähe des Neubaus „Grundschule auf dem Seeberg mit Hort“ vorgesehen werden (Anlagen Variante 1). Die bereits vorhandenen baulichen Anlagen werden weitergenutzt, um die Kosten für die Umgestaltung in einem auch wirtschaftlich vertretbaren Rahmen zu halten.

In der Variante 2 (Anlagen Variante 2) sind die Ergebnisse zur zweiten Ausbaumöglichkeit

dargestellt, die aber aus Kostengründen und aufgrund der längeren Herstellungszeit von der Verwaltung nicht favorisiert wird.

 

Die Planungsarbeiten sollen zügig weitergeführt werden, damit noch im Herbst 2014 das Bauprogramm (Errichtungsbeschluss) durch die Gemeindevertretung gefasst und die Baumaßnahme in den Haushalt 2015  aufgenommen werden kann.

 

Eine Ausführung der Umgestaltungsmaßnahme wird bis zum Sommer 2015 angestrebt.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

5410

Teilhaushalt/Budget:

50/26

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

.

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen

Variante 1

-        Gesamtlageplan, A3

-        Teillagepläne Variante 1, Blätter 1-3, A4

-        Querschnitt Variante 1, A4

-        Kostenschätzung Variante 1, Seite 1-3, A4

Zur Information:

Variante 2

-        Teillagepläne Variante 2, Blätter 1-3, A4

-        Querschnitt Variante 2, A4

-        Kostenschätzung Variante 2, Seite 1-3, A4