Die Kommunale Arbeitsgemeinschaft „Der Teltow“ wird aufgelöst.
Stattdessen wird nach den Kommunalwahlen ein Regionalausschuss auf der Grundlage des von der Kommunalaufsicht bestätigten
Konzeptes (Anlage) gebildet.
Zur Koordinierung der Sitzungsfolgen ist ab dem Jahr 2015 der
Sitzungsplan mit den Mitgliedskommunen
abzustimmen.
Die Anzahl der
Mitglieder für den Regionalausschuss wird auf 7 festgelegt.
Die Arbeitsgruppe „Zukunft der KAT“, bestehend aus den Bürgermeistern, Mitgliedern der KAT und Mitarbeitern der Verwaltung, hat sich damit auseinandergesetzt, wie die einzelnen Themen der regionalen Zusammenarbeit effektiver behandelt und zielstrebiger in die üblichen Entscheidungsabläufe der Kommunen integriert werden könnten.
Einheitlich war man der
Auffassung, dass die 15 jährige Arbeit in der KAT zu umfangreichen Ergebnissen geführt hat und dass die
Behandlung der verschiedenen
informativen Themen zu Planungen, Ereignissen bzw. Problemen in der Region
notwendig ist, um das regionales Bewusstsein innerhalb der Mitgliedskommunen zu festigen.
Wichtig für die Zukunft soll sein, dass die in dem Prozess der
regionalen Zusammenarbeit erarbeiteten Ergebnisse schneller den kommunalen
Entscheidungsträgern und letztendlich den Verwaltungen für die weitere Arbeit
zur Verfügung gestellt werden.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Zukunft der KAT“ sehen in der Arbeit
eines gemeinsam agierenden Regionalausschusses die Möglichkeit zu einer
verbesserten qualitativen und quantitativen Weiterführung der bisherigen
regionalen Zusammenarbeit, insbesondere auch deshalb, weil die Ergebnisse
direkt in den weiteren Entscheidungsablauf der Kommunen eingebunden sind.
Regionale Themen beziehen sich auf qualitative und/oder quantitative
Verbesserungen für die Einwohner des gesamten Territoriums von Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf.
Deshalb ist es notwendig, auf Grund der unterschiedlichen Sichtweisen, diese
Themen gemeinsam, sowohl fachlich als auch politisch zu beraten, vorzubereiten
und abzustimmen. Bei regionalen Themen,
die nicht zwangsläufig in jeder Kommune die gleiche Wirkung entfalten, muss aufgezeigt werden, dass solche Themen,
Prozesse und umzusetzende Maßnahmen, aus regionaler Sicht aber zu tatsächlichen
Verbesserungen führen werden, so dass die damit von jeder einzelne Kommune zu
tragenden jeweiligen Aufwendungen gerechtfertigt sind.
Wegen der notwendigen Aufwendungen in den einzelnen Kommunen ist eine
Einbindung in die jeweiligen Sitzungsfolge und eine Beschlussfassung im
Hauptausschuss und/oder der Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung
notwendig.
Die in Anlage 1 des
KAT-Beschlusses aufgeführten Aufgabengebiete
und Verfahrensweisen der Regionalausschüsse bedürfen noch einer
Feinabstimmung und müssen gemäß §43 BbgKVerf der jeweiligen kommunalen
Geschäftsordnungen angepasst werden. Die Änderung der Geschäftsordnung ist erst
nach der Kommunalwahl am 25.05.2014 sinnvoll.
Des Weiteren ist es wichtig, spätestens 2015 diese Ausschüsse
terminlich so in die Sitzungsfolgen zu integrieren, dass ein Durchlauf von der
Ausschusssitzung bis zur Gemeinvertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung
gewährleistet ist.
Mit der KAT-Auflösung ist zukünftig keine KAT-Umlage mehr erforderlich.
Über die Verwendung der KAT-Mittel erfolgt ein gesonderter Beschluss.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
KAT-Beschluss DS-Nr. KAT/001/14 vom 26.03.2014 (mit Anlagen)