Betreff
Bildung eines Regionalausschusses auf Empfehlung des KAT-Beschlusses DS-Nr. KAT/001/14 vom 26.03.2014 (Anlage)
Vorlage
DS-Nr. 055/14
Art
Beschlussvorlage

Die Kommunale Arbeitsgemeinschaft „Der Teltow“  wird aufgelöst.

Stattdessen wird nach den Kommunalwahlen ein  Regionalausschuss  auf der Grundlage  des von der Kommunalaufsicht bestätigten Konzeptes (Anlage) gebildet.

Zur Koordinierung der Sitzungsfolgen ist ab dem Jahr 2015 der Sitzungsplan mit den  Mitgliedskommunen abzustimmen.

 

Die Anzahl der Mitglieder für den Regionalausschuss wird auf 7 festgelegt.


Die Arbeitsgruppe „Zukunft der KAT“, bestehend aus den Bürgermeistern, Mitgliedern der KAT und Mitarbeitern der Verwaltung, hat sich damit auseinandergesetzt, wie die einzelnen Themen der regionalen Zusammenarbeit effektiver behandelt und zielstrebiger in die üblichen Entscheidungsabläufe der Kommunen integriert werden könnten.

Einheitlich war man der Auffassung, dass die 15 jährige Arbeit in der KAT zu umfangreichen Ergebnissen geführt hat und dass die Behandlung  der verschiedenen informativen Themen zu Planungen, Ereignissen bzw. Problemen in der Region notwendig ist, um das regionales Bewusstsein innerhalb der  Mitgliedskommunen zu festigen.

Wichtig für die Zukunft soll sein, dass die in dem Prozess der regionalen Zusammenarbeit erarbeiteten Ergebnisse schneller den kommunalen Entscheidungsträgern und letztendlich den Verwaltungen für die weitere Arbeit zur Verfügung gestellt werden.

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Zukunft der KAT“ sehen in der Arbeit eines gemeinsam agierenden Regionalausschusses die Möglichkeit zu einer verbesserten qualitativen und quantitativen Weiterführung der bisherigen regionalen Zusammenarbeit, insbesondere auch deshalb, weil die Ergebnisse direkt in den weiteren Entscheidungsablauf der Kommunen eingebunden sind.

Regionale Themen beziehen sich auf qualitative und/oder quantitative Verbesserungen für die Einwohner des gesamten Territoriums  von Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf. Deshalb ist es notwendig, auf Grund der unterschiedlichen Sichtweisen, diese Themen gemeinsam, sowohl fachlich als auch politisch zu beraten, vorzubereiten und abzustimmen.  Bei regionalen Themen, die nicht zwangsläufig in jeder Kommune die gleiche Wirkung entfalten,  muss aufgezeigt werden, dass solche Themen, Prozesse und umzusetzende Maßnahmen, aus regionaler Sicht aber zu tatsächlichen Verbesserungen führen werden, so dass die damit von jeder einzelne Kommune zu tragenden jeweiligen Aufwendungen gerechtfertigt sind.

Wegen der notwendigen Aufwendungen in den einzelnen Kommunen ist eine Einbindung in die jeweiligen Sitzungsfolge und eine Beschlussfassung im Hauptausschuss und/oder der Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung notwendig.

Die  in Anlage 1 des KAT-Beschlusses aufgeführten Aufgabengebiete  und Verfahrensweisen der Regionalausschüsse bedürfen noch einer Feinabstimmung und müssen gemäß §43 BbgKVerf der jeweiligen kommunalen Geschäftsordnungen angepasst werden. Die Änderung der Geschäftsordnung ist erst nach der Kommunalwahl am 25.05.2014 sinnvoll.

Des Weiteren ist es wichtig, spätestens 2015 diese Ausschüsse terminlich so in die Sitzungsfolgen zu integrieren, dass ein Durchlauf von der Ausschusssitzung bis zur Gemeinvertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung gewährleistet ist.

 

Mit der KAT-Auflösung ist zukünftig keine KAT-Umlage mehr erforderlich. Über die Verwendung der KAT-Mittel erfolgt ein gesonderter Beschluss.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

56.10

Teilhaushalt/Budget:

50.40

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

20.300,00

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

KAT-Beschluss DS-Nr. KAT/001/14 vom 26.03.2014 (mit Anlagen)