Der Grundstückskaufvertrag zur UR-Nr. 118/2014
vom 03.04.2014, geschlossen vor dem Notar Kay Jacobsen, Helmholtzstraße 2-9 in 10587
Berlin, zum noch zu vermessenden Grundstück Fahrenheitstraße mit einer Größe
von insgesamt ca. 976 m,² gelegen in der Gemarkung Kleinmachnow, Flur 1,
Flurstück 4446 (Teilfläche) zwischen der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet
Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P&E)
und der MWA Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbH, wird genehmigt.
Die P&E als Geschäftsbesorger für die Gemeinde Kleinmachnow ist
gemäß Geschäftsbesorgervertrag vom 22. April 1993 über die Durchführung der
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Wohnen und Arbeiten nördlich und südlich
der BAB A 115“ verpflichtet, die Grundstücke des Treuhandvermögens nach Maßgabe
des § 169 BauGB und unter Beachtung der Weisungen der Gemeinde zu veräußern.
Diese Bedingungen sind im Vertrag erfüllt.
Entsprechend den §§ 144 und 169 BauGB sind Grundstückskaufverträge in
Sanierungs- und Entwicklungsgebieten durch die Gemeinde Kleinmachnow zu genehmigen.
Die P&E ist Eigentümerin des Flurstücks 4446, Flur 1, Gemarkung
Kleinmachnow.
Die Einnahmen aus dem Verkauf des P&E-Grundstücks fließen in das
treuhänderisch verwaltete Vermögen bei der P&E. Der
Käufer beabsichtigt, auf dem unbebauten Grundstück eine Erweiterung des
Betriebsgeländes für Park- und Ersatzmöglichkeiten vorzunehmen. Die Nutzung des
Grundstücks erfolgt entsprechend den textlichen Festsetzungen des
rechtswirksamen Bebauungsplanes. Es sind keine direkten Einwirkungen auf den
Gemeindehaushalt zu verzeichnen.
Der Grundstückskaufvertrag liegt vom 11. April bis 15. Mai 2014 zur Einsichtnahme aus.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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