Betreff
Bebauungsplanung KLM-BP-048-a bis 048-e, Trasse Potsdamer Bahn (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 062/14
Art
Beschlussvorlage

1.         Für die Grundstücke im Bereich der Trasse der zurzeit stillliegenden „Potsdamer Stammbahn“ (Berlin-Potsdamer Platz – Griebnitzsee) sollen Bebauungspläne mit den Bezeichnungen
‑ KLM-BP-048-a „Potsdamer Stammbahn, westlich Dreilinden“ (Geltungsbereich vgl. Anl. 1),
‑ KLM-BP-048-b „Potsdamer Stammbahn, nördlich Dreilinden“ (Geltungsbereich vgl. Anl. 2),
‑ KLM-BP-048-c „Potsdamer Stammbahn, nördlich Europarc“ (Geltungsbereich vgl. Anl. 3),
‑ KLM-BP-048-d „Potsdamer Stammbahn, nördlich Musikerviertel“
   (Geltungsbereich vgl. Anl. 4) und
‑ KLM-BP-048-e „Potsdamer Stammbahn, nördlich Sommerfeldsiedlung“
   (Geltungsbereich vgl. Anl. 5),
aufgestellt werden. Die Aufstellungsbeschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.

2.         Mit den Bebauungsplänen wird angestrebt, die Grundstücke im Trassenbereich auf Dauer für die Wiederinbetriebnahme einer Eisenbahnverbindung zwischen Potsdam Hbf. / Bf. Grieb­nitz­see und Bf. Zehlendorf / Bf. Berlin-Potsdamer Platz zu sichern. Den Zielstellungen des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow entsprechend, soll die Fläche von Nutzungen und baulichen Anlagen freigehalten werden, die künftigen Bahnbetriebszwecken grundsätzlich entgegenstehen.


 

Bei der Potsdamer Stammbahn handelt es sich um die erste Eisenbahnstrecke in Brandenburg. Sie wurde 1838 als Verbindung zwischen Berlin und Potsdam eröffnet. Nachdem die Strecke im April 1945 durch Sprengung der Eisenbahnbrücke über den Teltowkanal und Abbau der Gleise zwischen Griebnitzsee und Düppel (Karl-Marx-Straße/Adam-Kuckhoff-Platz) als Reparationsleistungen unterbrochen war, fuhren ab 1. Dezember 1945 nur noch Pendelzüge zwischen Düppel und Bahnhof Zehlendorf. Der verbliebene Abschnitt stellte weiterhin eine wichtige Verbindung von Kleinmachnow in Richtung Berlin dar und wurde bis 1948 auch elektrifiziert.

 

Nach dem Bau der Berliner Mauer 1961 wurde der S-Bahn-Pendelbetrieb zwischen Zehlendorf und Düppel zwar weitergeführt. Da die Strecke aber auf West-Berliner Gebiet lag, war sie für die Kleinmachnower Bevölkerung nicht mehr zugänglich. Pendler in den Ostteil Berlins mussten nun den Umweg über den südlichen Berliner Eisenbahn-Außenring oder über Buslinien bis zum S‑Bahn­hof Schönefeld nehmen.

 

Am 18. September 1980 wurden der S-Bahn-Betrieb auf dem Abschnitt Zehlendorf–Düppel eingestellt und die Bahnsteigausstattungen schrittweise abgebaut. Seither verfallen die baulichen Anlagen. Nach der Wende 1989/90 entstanden erste Pläne zur Wiedereröffnung der Stammbahn.

[Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Potsdamer_Stammbahn]

 

Konkrete Schritte zur Wiederinbetriebnahme wenigstens auf Teilabschnitten (z.B. S‑Bf. Zehlendorf – Europarc Dreilinden) blieben bisher aber aus. Inzwischen hat die Deutsche Bahn AG die Flächen der „Friedhofsbahn“ zum Verkauf ausgeschrieben, auch für die Flächen der „Potsdamer Stammbahn“ zeichnet sich eine ähnliche Entwicklung ab. Im Falle der Veräußerung könnte ein künftiger privater Eigentümer die Freistellung von den Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) beantragen. Nach Freistellung wäre die Fläche im Rahmen der planungsrechtlichen Möglichkeiten auch baulich nutzbar.

 

Bauliche Anlagen im Trassenbereich würden jedoch die Möglichkeit eines Wiederauf- und Ausbaus der Bahnverbindung unnötig erschweren oder sogar für sehr lange Zeit aussichtslos machen. Die Wiederinbetriebnahme der Potsdamer Stammbahn ist jedoch im Sinne einer weitsichtigen Planung für die prosperierende Region Teltow-Kleinmachnow-Stahnsdorf innerhalb des Metropolraumes Berlin-Brandenburg von besonderer Bedeutung.

 

Mit der Aufstellung von Bebauungsplänen soll die Gemeinde deshalb in die Lage versetzt werden, baulichen Fehlentwicklungen im Trassenbereich rechtzeitig entgegentreten zu können. Angestrebt wird, die Flächen durch entsprechende Textliche Festsetzungen dauerhaft von baulichen Anlagen freizuhalten. Es soll möglich bleiben, dass ein künftiger Betreiber der Eisenbahn die Trasse mit vertretbarem Aufwand wieder zweckentsprechend zur Erschließung der Region TKS nutzt.

 

Die Bebauungspläne KLM-BP-048-a und -048-e sollen als Textbebauungspläne aufgestellt werden. Für den angestrebten Regelungsumfang ist eine aufwändige Vermessung der Plangebiete nicht erforderlich. Für extern zu erbringende stadtplanerische Leistungen sind im Haushalt 2014 nur Mittel für die Einleitung der Planverfahren verfügbar. Die für den erfolgreichen Abschluss der Bauleitplanung nötigen, weiteren Gelder sind deshalb im Haushalt 2015 einzuplanen.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

4.000,00

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1.         Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-048-a „Potsdamer Stammbahn, westl. Dreilinden“

2.         Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-048-b „…, nördlich Dreilinden“

3.         Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-048-c „…, nördlich Europarc

4.         Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-048-d „…, nördlich Musikerviertel“

5.         Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-048-e „…, nördlich Sommerfeldsiedlung“

6.         Flächennutzungsplan Kleinmachnow, Neubekanntmachung i. d. F. vom 27.09.2013, Auszug

nur zur Information:

7.         Übersichtskarte Eisenbahntrassen in der Region Teltow – Kleinmachnow – Stahnsdorf