Die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung
für die ehrenamtlichen Mitglieder der Gemeindevertretung und die von ihr
berufenen sachkundigen Einwohner wird beschlossen.
Anlage
Sachkundige Einwohner erhalten nur ihr Sitzungsgeld, aber keine
monatlichen Aufwandsentschädigungen, die gewählten Gemeindevertretern zustehen.
Sie haben aber für die qualifizierte Vorbereitung einer Ausschusssitzung einen
hohen Aufwand, der mit dem von Gemeindevertretern vergleichbar ist. Um diese
Ungleichbehandlung auszugleichen, sollte zumindest das Sitzungsgeld für
Ausschusssitzungen, an denen der sachkundige Einwohner teilgenommen hat, auf
das Doppelte des Sitzungsgeldes von Gemeindevertretern angehoben werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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