Betreff
Information zum Stand der Planungen Rad- und Wanderweg entlang des Teltowkanals, hier: Gesamtüberblick
Vorlage
INFO 006/14
Art
Informationsnummer

Erläuterungen

 

Mit Grundsatzbeschluss vom 19.03.2009 (DS-Nr.: 047-1/09) beauftragte die Gemeindevertretung die Verwaltung, auf der Grundlage des „Planungskonzeptes Kanalaue“ vom Juni 2007 die Planungen für einen gemeinsamen Rad- und Wanderweg (mit Stahnsdorf und Teltow) beidseitig entlang des Teltowkanals voranzutreiben. Erste Streckenabschnitte wurden planungsrechtlich gesichert bzw. schon baulich ausgeführt (siehe Anlage 1, regionaler Übersichtsplan).

 

Auf Kleinmachnower Gemarkung wird gegenwärtig die bauliche Umsetzung der Abschnitte 7 u. 8 (südlich Stolper Weg, zwischen Friedhofsbahnbrücke und Schleusenbrücke, siehe Anlage 2, Luftbild) planerisch vorbereitet, die schon heute durch Wanderer stark frequentiert werden.

 

Für die mit der Wegeführung verbundene teilweise Inanspruchnahme von Flächen des Bundes sowie des Landes Berlin, hier vertreten durch Berliner Forsten/Forstamt Grunewald, soll jeweils ein Nutzungsvertrag zwischen Gemeinde und Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin bzw. zwischen Gemeinde und Land Berlin abgeschlossen werden.

Als schwierig erweisen sich dabei die Verhandlungen mit dem Land Berlin, das größter (Wald-)Ei­gentümer im Bereich der geplanten Trasse ist. Eine auf Anregung der Berliner Forsten erarbeitete Vorplanung stieß bei einem Abstimmungsgespräch Anfang November 2013 auf massive Vorbehalte: Zwischen der Brücke der BAB A 115 und der westlichen Siedlungskante des Wohngebietes Stolper Weg wurde ein Wegeverlauf in Ufernähe auf Eigentumsflächen prinzipiell abgelehnt. Angeboten wurde, einen vorhandenen, etwa 150 m weiter nördlich und parallel zum Kanal verlaufenden forstwirtschaftlichen Weg in Kooperation auszubauen.

 

Am 20. März 2014 fasste die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 018/14 einen entsprechenden Errichtungsbeschluss. Er enthält die für die Bauausführung wichtigsten Parametern, insbesondere die Ergebnisse der im Vorfeld umfänglich geführten Abstimmungen mit den Berliner Forsten für den Bauabschnitt II (Flächen im Eigentum Land Berlin, siehe Anlage 3, Übersichtsplan Bauabschnitte). Im Unterschied zu den Bauabschnitten I und III (überwiegend gemeindeeigene Flächen) wurde für Abschnitt II die Befahrbarkeit mit Forstfahrzeugen berücksichtigt und dazu eine Wegbreite von 3,5 m (statt 2,0 m zzgl. beidseitig 0,5 m breite Banketten) sowie eine 30 – 40 cm umfassende Grundtragschicht aufgenommen, die nach Aussage der Berliner Forsten schon zu etwa zwei Dritteln vorhanden sein sollte. Die Finanzierung der noch zu ergänzenden Tragschicht sollte von der Eigentümerin übernommen werden. Die Gemeinde erklärte sich bereit, die fahrradtaugliche Verschleißschicht herzustellen sowie die Forstwegunterhaltung zu übernehmen.

 

Kurz vor Unterzeichnung des Nutzungsvertrages Anfang August 2014 modifizierten die Berliner Forsten ihre Zusagen bzw. ergänzten ihre Nutzungsbedingungen:

Eine finanzielle Beteiligung der Berliner Forsten am Wegebau soll es nicht mehr geben, da ein Befahren mit Schwerlastfahrzeugen nicht mehr geplant ist. Die Breite des Weges kann damit auf 2,0 m reduziert werden. Allerdings wird die Unterzeichnung des Vertrages nun davon abhängig gemacht, dass die Gemeinde für die Mitnutzung des „Forstwirtschaftsweges“ eines Nutzungsentgelt in Höhe von 1 Euro pro m² und Jahr aufbringt. Nach Vorstellung der Berliner Forsten könnte auf die Zahlung jährlichen Nutzungsentgeltes aber auch verzichtet werden, wenn die Gemeinde kostenfrei eine ca. 7.500 m² große gemeindeeigene Waldfläche am Königsweg an das Land Berlin überträgt. Diese Waldfläche war im Zuge einer Neuvermessung der Gemarkungsgrenzen im Jahre 2004 vom Land Berlin an die Gemeinde Kleinmachnow übergegangen.

 

Die Verhandlungen mit Berliner Forsten werden kurzfristig fortgesetzt. Entscheidungen über das weitere Vorgehen sollen zeitnah getroffen werden, damit die Bauabschnitte im Jahr 2015 begonnen und weitere Teile des regionalen Uferweges zügig realisiert werden können.


1)        Regionaler Übersichtsplan „Gemeinsamer Rad- und Wanderweg entlang des Teltowkanals“, Stand 14.11.2013

2)        Luftbild zur räumlichen Einordnung der Uferweg-Abschnitte 7 und 8

3)        Übersichtsplan Bauabschnitte (Planverfasser: Büro Seebauer, Wefers und Partner GbR, Berlin)