Ziel des Änderungsverfahrens war es, das Höhenbezugssystem, das der Planzeichnung zugrundeliegt, klarzustellen. Zugleich wurde eine textliche Festsetzung ergänzt, mit der die Zulassung von Mobilfunkanlagen in reinen Wohngebieten (WR) dauerhaft ausgeschlossen wird. Alle weiteren Inhalte des Bebauungsplanes wurden unverändert beibehalten.
Nach Abschluss der erforderlichen Verfahrensschritte beschloss die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes am 22.03.2012 mit DS-Nr. 028/12 als Satzung (vgl. Anl. 2).
Die Ausfertigung dieser von der Gemeindevertretung beschlossenen Satzung verzögerte sich jedoch: Erst nach dem Satzungsbeschluss und rechtlicher Prüfung stellte sich nämlich heraus, dass vor der Ausfertigung zunächst noch die Aktualisierung des Vermessungsplanes (der „Planunterlage“) erforderlich ist. Nur bei aktualisierter Planunterlage kann ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖBVI) den erforderlichen Katastervermerk erteilen und die Satzung danach in Kraft gesetzt werden. Der Änderungsbebauungsplan ist damit bis heute nicht in Kraft getreten.
Die Neuvermessung des gesamten Geltungsbereiches ist für die mit dem Änderungsverfahren verfolgten städtebaulichen Ziele und für deren Umsetzung nicht erforderlich. Vor dem Hintergrund des hier nur geringfügigen, oben beschriebenen Änderungsumfanges hätte eine Aktualisierung des Vermessungsplanes aber einen erheblichen, auch finanziellen Aufwand bedeutet.
Um auf die Neuvermessung verzichten zu können, soll das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-d „Eigenherdsiedlung Nord“ nun – ohne inhaltliche Veränderungen – statt als „Bebauungsplan mit Planzeichnung“ als reiner „Textbebauungsplan“ beendet werden.
Hierzu ist im ersten Schritt zunächst der Satzungsbeschluss aufzuheben.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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veranschlagt: |
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Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1) Geltungsbereich 1. Änderung KLM-BP-001-d „Eigenherdsiedlung Nord“
2) Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-d „Eigenherdsiedlung Nord“ vom 22.03.2012 (DS-Nr. 028/12, ohne Anlagen)