Feststellung des geprüften Jahresabschlusses
Die Gemeindevertretung stellt den geprüften Jahresabschluss des Eigenbetriebes KITA-Verbund Kleinmachnow zum 31.12.2013 in der Fassung vom 18.06.2014 fest.
Der Jahresabschluss mit Lagebericht wir auf der Grundlage des § 21EigV nach § 11 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres durch die Werkleitung aufgestellt.
Für die Jahresabschlussprüfung kommen die Vorschriften des § 106 BbgKVerf sowie die Regelungen des Abschnittes 3 der EigV zur Anwendung.
Mit dem Beschluss des Wirtschaftsplanes 2013 (DS-Nr. 140/12/1) vom 13.12.2012 wurde dem KITA-Verbund nach § 23 Abs. 4 (1) EigV ein Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten in Höhe von T€ 1.132,0 bewilligt. Nach den im Rahmen des Jahresabschlusses durchgeführten Buchungen wurde festgestellt, dass der für 2013 geplante und durch die Gemeinde gezahlte Betriebskostenzuschuss nicht ausreichend war.
Im Gegensatz zu den Jahren 2009 bis 2012, für die sich Überzahlungen ergaben, die an die Gemeinde zurückbezahlt wurden, ergibt sich für das Jahr 2013 eine Nachforderung für den Betriebskostenzuschuss in Höhe von T€ 56,7.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen
Prüfbericht
(Testatsexemplar) mit
- Bilanz zum 31.12.2013
- Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2013 – 31.12.2013
- Finanzrechnung für das Wirtschaftsjahr 2013
- Anhang für das Wirtschaftsjahr 2013
Lagebericht für das
Wirtschaftsjahr 2013
Bestätigungsvermerk
des Abschlussprüfers