Betreff
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-002-a "Eigenherd Mitte" (Auslegungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 127/14
Art
Beschlussvorlage

1.         Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-002-a „Eigenherd Mitte“ in der vorliegenden Fassung vom 13.10.2014 und die Begründung werden gebilligt.

2.         Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.         Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

4.         Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.


Die Gemeindevertretung hat am 14.11.2013 mit DS-Nr. 075/13 beschlossen, den Bebauungsplan KLM-BP-002-a „Eigenherd Mitte“ i.d.F. der 1. Änderung (in Kraft getreten am 16.10.2009) für das Grundstück Meiereifeld 33 zu ändern. Mit Beschluss vom 15.05.2014 (DS-Nr. 022/14) wurden der Änderungsbereich erweitert und die benachbarten Grundstücke Meiereifeld 35 und Meiereifeld 35 a einbezogen.

 

Das (Änderungs-)Verfahren wird unter der Bezeichnung 2. Änderung des Bebauungs­planes KLM-BP-002-a „Eigenherd Mitte“ weitergeführt (vgl. Anlage 1, Kennzeichnung des Geltungs­be­reiches).

 

Ziel des Verfahrens ist es, auf dem Grundstück Meiereifeld 33 statt dem bisher festgesetzten allgemeinen Wohngebiet (WA 1 und WA 2) eine Fläche für Gemeinbedarf, Zweck­bestimmung kulturellen, sozialen und gesundheitlichen Zwecken dienende Gebäude und Ein­richtungen festzusetzen. Auf dem gemeindeeigenen Grundstück sollen zukünftig insbesondere kulturelle Nutzungen zulässig sein.

Auf dem benachbarten Grundstück Meiereifeld 35 beabsichtigt der private Eigentümer, ein soziales Gemeinschaftswohnprojekt zu realisieren. Dazu soll die straßen­seitige überbaubare Grundstücksfläche („Baufenster“) entfallen. Statt dessen sollen auf den Grundstücken Meiereifeld 35 und 35a das rückwärtige Baufenster angepaßt sowie das Nutzungsmaß Grundfläche (GR), der geplanten Neubebauung entprechend, erhöht werden.

 

Die weiteren, von dem Änderungsverfahren nicht berührten Festsetzungen sollen unverändert beibehalten werden.

 

Der nun erarbeitete Bebauungsplan-Entwurf ist als Anlage 2 (zeichnerische Festsetzungen) und Anlage 3 (textliche Festsetzungen) beigefügt.

Der Entwurf der 2. Änderung KLM-BP-002-a „Eigenherd Mitte“ ist mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt, auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird deshalb verzichtet. Ebenfalls abgesehen wird von frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

5110

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

ca. 5.000

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        Abgrenzung des Geltungsbereiches 2. Änderung KLM-BP-002-a „Eigenherd Mitte“

Bebauungsplan-Entwurf, Stand 13.10.2014, bestehend aus

2)        Teil A ‑ Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)

3)        Teil B ‑ Textliche Festsetzungen