Betreff
Abwägung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-009-2 "Märkische Heide/Heidefeld" für das Grundstück Sperberfeld 7 (Abwägungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 130/14
Art
Beschlussvorlage

1)        Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/Heidefeld“ für das Grundstück Sperberfeld 7 eingegangen sind, wurden geprüft.

Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.

 

2)        Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.


Mit Beschluss vom 14.11.2013 (DS-Nr. 045/13) wurde ein Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/Heidefeld“ für das Grundstück Sperberfeld 7 eingeleitet. Das Verfahren geht zurück auf einen entsprechenden Antrag der Grundstückseigentümer.

 

Mit der 1. Änderung soll auf dem Grundstück Sperberfeld 7 die überbaubare Grundstücksfläche („Baufenster“) vom rückwärtigen in den straßenseitigen Bereich verschoben werden. Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben unverändert.

 

Der B-Plan-Entwurf wurde am 15.05.2014 mit dem Auslegungsbeschluss gebilligt und im Zeitraum 30.06.2014 bis einschließlich 01.08.2014 öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit gingen nicht ein. Die erforderliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) erfolgte mit Anschreiben vom 24.06.2014. Im Rahmen der förmlichen Beteiligung äußerten sich zwölf Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange.

 

Alle eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden.

 

Die Grundstückseigentümer haben sich in einem Städtebaulichem Vertrag mit der Gemeinde vom 15.07./25.07.2014 u.a. dazu verpflichtet, die mit den Verfahren verbundenen externen Kosten zu tragen. Der Vertrag sichert außerdem den Abriss des rückwärtigen Bestandsgebäudes nach Errichtung des straßenseitigen Wohngebäudes.

Der zur Deckung der Kosten maximal erforderliche Betrag wurde bei der Gemeinde hinterlegt.

 

Hinweis:

Alle eingegangenen Stellungnahmen den Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden können von den Mitgliedern der Gemeinde­vertretung und der Fachausschüsse im Rathaus Kleinmachnow, Fachdienst Stpl./BauO, Zimmer 2.03 eingesehen werden.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

1.649,34

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        Abgrenzung Geltungsbereich 1. Änderung KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/Heidefeld“

Abwägungsmaterialien:

2)        Beteiligung der Öffentlichkeit

3)        Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange