1)
Die Stellungnahmen, die im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-009-2
„Märkische Heide/Heidefeld“ für das Grundstück Sperberfeld 7 eingegangen sind,
wurden geprüft.
Das
Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.
2)
Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen
vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die
Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.
Mit Beschluss vom 14.11.2013 (DS-Nr. 045/13) wurde ein Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/Heidefeld“ für das Grundstück Sperberfeld 7 eingeleitet. Das Verfahren geht zurück auf einen entsprechenden Antrag der Grundstückseigentümer.
Mit der 1. Änderung soll auf dem Grundstück Sperberfeld 7 die überbaubare Grundstücksfläche („Baufenster“) vom rückwärtigen in den straßenseitigen Bereich verschoben werden. Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben unverändert.
Der B-Plan-Entwurf wurde am 15.05.2014 mit dem Auslegungsbeschluss gebilligt und im Zeitraum 30.06.2014 bis einschließlich 01.08.2014 öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit gingen nicht ein. Die erforderliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) erfolgte mit Anschreiben vom 24.06.2014. Im Rahmen der förmlichen Beteiligung äußerten sich zwölf Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange.
Alle eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden.
Die Grundstückseigentümer haben sich in einem Städtebaulichem Vertrag mit der Gemeinde vom 15.07./25.07.2014 u.a. dazu verpflichtet, die mit den Verfahren verbundenen externen Kosten zu tragen. Der Vertrag sichert außerdem den Abriss des rückwärtigen Bestandsgebäudes nach Errichtung des straßenseitigen Wohngebäudes.
Der zur Deckung der Kosten maximal erforderliche Betrag wurde bei der Gemeinde hinterlegt.
Hinweis:
Alle eingegangenen Stellungnahmen den Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus Kleinmachnow, Fachdienst Stpl./BauO, Zimmer 2.03 eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Abgrenzung
Geltungsbereich 1. Änderung KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/Heidefeld“
Abwägungsmaterialien:
2)
Beteiligung
der Öffentlichkeit
3)
Beteiligung
der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange