Betreff
Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-009-2 "Märkische Heide/Heidefeld" für das Grundstück Sperberfeld 7
Vorlage
DS-Nr. 131/14
Art
Beschlussvorlage

1)             Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung v. 23. September 2004 (BGBl. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) – BauGB –
die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/Heidefeld“ für das Grundstück Sperberfeld 7 (vgl. Anlage 2)
als Satzung.

2)             Die Begründung i. d. F. vom 13.11.2014 wird gebilligt.

3)             Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.


Mit Beschluss vom 14.11.2013 (DS-Nr. 045/13) wurde ein Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/Heidefeld“ für das Grundstück Sperberfeld 7 eingeleitet. Das Verfahren geht zurück auf einen entsprechenden Antrag der Grundstückseigentümer.

 

Mit der 1. Änderung wird auf dem Grundstück Sperberfeld 7 die überbaubare Grundstücksfläche („Baufenster“) vom rückwärtigen in den straßenseitigen Bereich verschoben. Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden unverändert beibehalten.

 

Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 (insbesondere: Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung vom 30.06.2014 bis einschließlich zum 01.08.2014 sowie förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit dem Anschreiben vom 24.06.2014) und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan 1. Änderung KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/Heidefeld“ für das Grundstück Sperberfeld 7 als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.

 

Die Grundstückseigentümer haben sich in einem Städtebaulichem Vertrag mit der Gemeinde vom 15.07./25.07.2014 u.a. dazu verpflichtet, die mit den Verfahren verbundenen externen Kosten zu tragen. Der Vertrag sichert außerdem den Abriss des rückwärtigen Bestandsgebäudes nach Errichtung des straßenseitigen Wohngebäudes.

Der zur Deckung der Kosten maximal erforderliche Betrag wurde bei der Gemeinde hinterlegt.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

1.649,34

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)             Abgrenzung Geltungsbereich 1. Änderung KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/Heidefeld“

2)             1. Änderung KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/Heidefeld“ für das Grundstück Sperberfeld 7

3)             Begründung, Stand 13.11.2014