Betreff
Neufassung der Schulbezirkssatzung
Vorlage
DS-Nr. 137/14
Art
Beschlussvorlage

Die Neufassung der „Satzung der Gemeinde Kleinmachnow zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Gemeinde Kleinmachnow (Schulbezirkssatzung)“ wird beschlossen.


 

Gemäß § 106 BbgSchuIG sind für Grundschulen Schulbezirke zu bilden. Ein Schulbezirk beschreibt den regionalen Umkreis einer Schule, für den diese örtlich zuständig ist. Eine solche Festlegung ist aus übergeordneten pädagogischen und organisatorischen Erwägungen insbesondere zur ausgewogenen Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf alle Schulstandorte unter Einhaltung der Klassenfrequenzrichtwerte erforderlich. Die Schulbezirke müssen so bemessen sein, dass an den einzelnen Schulen ein geordneter Schulbetrieb möglich ist.

In der aktuellen Schulbezirkssatzung vom 10.12.2009 sind insgesamt drei Schulbezirke und fünf Überschneidungsgebiete festgelegt.

Eine Analyse der zu erwartenden Schülerzahlen für das Schuljahr 2015/2016 auf der Basis der zurzeit gültigen Schulbezirkssatzung zeigt jedoch, dass die für die Grundschule Auf dem Seeberg vorgesehene Zügigkeit deutlich überschritten würde.

 

 

max. Zügigkeit

Pflichtkinder

Schuljahr 2015/16

gem. Satzung vom 10.12.2009

Pflichtkinder

Schuljahr 2015/16

gemäß neugefasster Satzung

Steinweg Schule

Steinweg 11

3-4 Züge

65

73

Eigenherd Schule

Im Kamp 2-12

3-4 Züge

68

74

Grundschule

Auf dem Seeberg

Am Hochwald 30 bzw.

Adolf-Grimme-Ring 7

2 Züge

66

52

 

8-10 Züge

199

199

 

Die Schülerzahlen für die Grundschule Auf dem Seeberg sind zu hoch. Eine Erweiterung der Kapazitäten ist nicht geboten, so dass eine Steuerung in Richtung der anderen beiden Grundschulen notwendig ist.

Somit ist es erforderlich, das Überschneidungsgebiet Ü4 nunmehr der Steinweg-Schule und das Überschneidungsgebiet Ü5 der Eigenherd-Schule zuzuordnen und die Schulbezirkssatzung neu zu fassen (siehe Anlage 1 und Anlage 2).

Die Beibehaltung der fünf Überschneidungsgebiete sichert auch in den Folgejahren ein geordnetes Einschulungsverfahren.

 

Bei der Festlegung der Schulbezirke und der Überschneidungsgebiete kann nur von der Anzahl der im Gemeindegebiet gemeldeten schulpflichtigen Kinder ausgegangen werden.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann das Anmeldeverhalten der Eltern nur grob abgeschätzt werden, so dass die zu erwartende tatsächliche Zahl der Schulanmeldungen derzeit nicht mit hinreichender Bestimmtheit prognostiziert werden kann.

In der Vergangenheit war das Schulwahlverhalten von einer 15-20%igen Anwahl Schulen Freier Träger geprägt. Mit der Realisierung des Neubaus der Grundschule Auf dem Seeberg und der nahezu vollständigen Bebauung der schulnahen Wohngebiete ist zu erwarten, dass die aktuell hohe Anzahl an Pflichtkindern im Schulbezirk der Grundschule Auf dem Seeberg auch künftig anhält. Es wird zudem davon ausgegangen, dass mit der Sicherung des Schulstandortes die Anwahl Freier Träger im Schulbezirk sich in einem geringeren Bereich als bisher bewegen wird. Dies war bereits im Vorjahr wahrzunehmen.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Grundschule Auf dem Seeberg am Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“ teilnimmt, wonach der Klassenfrequenzrichtwert von 23 Kindern um maximal 2 Kinder überschritten werden kann.

Daher ist eine möglichst langfristige Lösung zu finden. Mit der Änderung der Schulbezirkssatzung besteht Rechtssicherheit für alle Beteiligten bezüglich der Zuständigkeit.

Die Schulkonferenzen der drei Grundschulen wurden gem. § 91 Abs.3 Ziffer 2 BbgSchuIG bereits angehört und haben entsprechende Beschlüsse gefasst (Anlage 3).

 

Die Schulanmeldung eines jeden schulpflichtigen Kindes erfolgt an der in der Satzung ausgewiesenen zuständigen Grundschule. Die Eltern, die in einem Überschneidungsgebiet wohnhaft sind, werden bei der Anmeldung in der Schule ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es in Abstimmung mit Schulleitung und Schulträger zu einer abweichenden Zuweisung durch das Schulamt kommen kann.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:  

1. Schulbezirkssatzung

2. Karte - Neufassung

3. Protokollauszüge: Beschlüsse der Schulkonferenzen

4. zur Information: Karte – Fassung vom 10.12.2009