Betreff
Beschluss über den Kassenkredit des Wirtschaftsjahres 2015 für den Eigenbetrieb Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 152/14
Art
Beschlussvorlage

Der Höchstbetrag des Kassenkredites für den Eigenbetrieb Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow für das Jahr 2015 wird auf 102.300 EUR festgesetzt.  


Gemäß § 14 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinde (Eigenbetriebsverordnung – EigV) vom 26. März 2009 ist der Höchstbetrag der Kassenkredite nicht mehr Bestandteil der Festsetzung des Wirtschaftsplanes.

 

Der Höchstbetrag des Kassenkredites ist in Anwendung des § 86 Abs. 2 i.V. m. § 76 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) – möglichst zeitgleich, aber außerhalb des eigentlichen Wirtschaftsplanes – mit einem gesonderten Beschluss der Gemeindevertretung herbeizuführen. Dieser Beschluss ist der Kommunalaufsicht unverzüglich anzuzeigen.

 

Zum eventuellen Ausgleich von Zahlungsengpässen, verursacht durch Verzögerung der Rechnungsempfänger, ist die Aufnahme eines Kassenkredites erforderlich. Die Höhe des Kassenkredites soll unverändert gegenüber den Vorjahren bleiben und 102.300 EUR betragen.

 

Eine Änderung des Beschlusses und somit des Höchstbetrages des Kassenkredites zieht nicht die Notwendigkeit eines Nachtragswirtschaftsplanes nach sich.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein