Die Eilentscheidung vom 28. Oktober 2014 (Anlage) zur
sofortigen Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 55.000 Euro
aus Gründen der Gefahrenabwehr wird genehmigt.
Anlage
Eilentscheidung
Gemäß § 58 BbgKVerf entscheidet der
Hauptverwaltungsbeamte im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der
Gemeindevertretung in dringenden Angelegenheiten, die nicht bis zu einer
vereinfacht einzuberufenden Sitzung der Gemeindevertretung oder des
Hauptausschusses aufgeschoben werden kann, zur Abwehr einer Gefahr oder eines
erheblichen Nachteils für die Gemeinde.
Die Eilentscheidung ist dem zuständigen Organ in der
nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Zur inhaltlichen Begründung wird auf die beigefügte
Anlage verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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