Betreff
Vermeidung von Papierausdrucken und Änderung im § 2 (2) der Geschäftsordnung
Vorlage
DS-Nr. 157/14
Art
Antrag

1.    Paragraf 2 (2) der GeschO wird wie folgt geändert:

„Der Ladung sind neben der Tagesordnung etwaige Drucksachen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten beizufügen; Drucksachen können in Ausnahmefällen auch nachgereicht werden.

Durch Mitteilung an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung können die Mitglieder der Gemeindevertretung und die sachkundigen Einwohner bestimmen, dass sie die Ladung einschließlich der Drucksachen in digitaler Form per E-Mail erhalten wollen.“

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die gewünschte Art der Übermittlung bei allen Gemeindevertretern und sachkundigen Einwohnern zu erfragen.


„Deutschland ist Spitze im Papierverbrauch“(1) titelte der Focus. Dieser Umstand hat jedoch keine positiven Aspekte. So spricht das Umweltbundesamt von einer „Altpapierrücklaufquote von rund 76 Prozent“(2).

Die vermeidbare Belastung für Umwelt und Haushalt ruft auch in unserer Gemeinde Handlungsbedarf hervor.

In der letzten Sitzung des UVO-Ausschusses beschwerten sich deshalb Gemeindevertreter fraktionsübergreifend, aber auch Sachkundige Einwohner, zu recht über die Massen an Papier, die Sie immer erhalten. Eine Änderung wurde befürwortet. Es wurde sich für eine papierschonende Druckweise (bspw. beidseitiger Druck) ausgesprochen.

Zusammenfassend kann die nun vorgeschlagene Änderung das vorhandene Einsparpotential in diesem Bereich nutzbar machen.

 

 

1: bit.ly/spitze-papier

2: bit.ly/uba-papier