1. Paragraf 2
(2) der GeschO wird wie folgt geändert:
„Der Ladung sind neben der
Tagesordnung etwaige Drucksachen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten
beizufügen; Drucksachen können in Ausnahmefällen auch nachgereicht werden.
Durch Mitteilung an den Vorsitzenden
der Gemeindevertretung können die Mitglieder der Gemeindevertretung und die
sachkundigen Einwohner bestimmen, dass sie die Ladung einschließlich der
Drucksachen in digitaler Form per E-Mail erhalten wollen.“
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die gewünschte Art der Übermittlung bei allen Gemeindevertretern und sachkundigen Einwohnern zu erfragen.
„Deutschland
ist Spitze im Papierverbrauch“(1) titelte der Focus. Dieser Umstand hat jedoch
keine positiven Aspekte. So spricht das Umweltbundesamt von einer
„Altpapierrücklaufquote von rund 76 Prozent“(2).
Die
vermeidbare Belastung für Umwelt und Haushalt ruft auch in unserer Gemeinde
Handlungsbedarf hervor.
In
der letzten Sitzung des UVO-Ausschusses beschwerten sich deshalb
Gemeindevertreter fraktionsübergreifend, aber auch Sachkundige Einwohner, zu
recht über die Massen an Papier, die Sie immer erhalten. Eine Änderung wurde
befürwortet. Es wurde sich für eine papierschonende Druckweise (bspw.
beidseitiger Druck) ausgesprochen.
Zusammenfassend
kann die nun vorgeschlagene Änderung das vorhandene Einsparpotential in diesem
Bereich nutzbar machen.
1:
bit.ly/spitze-papier
2:
bit.ly/uba-papier