Betreff
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 "südwestlich Buschgrabensee" für das Grundstück Föhrenwald 51 (Auslegungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 161/14
Art
Beschlussvorlage

1.         Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ (Textbebauungsplan) für das Grundstück Föhrenwald 51 sowie die Begründung werden gebilligt.

2.         Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.         Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgaben­bereich durch die Planung berührt werden kann, ist ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

4.         Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.


Der Bebauungsplan KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ (Textbebauungsplan) trat am 31.03.2008 in Kraft.

 

Am 02.10.2014 hat die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 095/14 beschlossen, den rechtswirksamen Bebauungsplan für das Grundstück Föhrenwald 51 zu ändern (Geltungsbereich vgl. Anlage 1).

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes soll sich beschränken auf die Verschiebung der 15,0 m tiefen überbaubaren Grundstücksfläche („Baufenster“) auf dem Grundstück Föhrenwald 51 von bisher 5,0 m Abstand auf künftig 11,5 m Abstand zur Straßenbegrenzungslinie (entspricht der straßenseitigen Grundstücksgrenze). Das Änderungsverfahren geht zurück auf einen entsprechenden Antrag der Grundstückseigentümer. Der Entwurf des Änderungsbebauungsplanes ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans KLM-BP-035 sind nicht von der Änderung betroffen.

 

Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie ohne frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden/ sonstigen Trägern öffentlicher Belange, durchgeführt.

 

Die erforderlichen stadtplanerischen Leistungen werden vom Fachdienst Stadt­planung/ Bauordnung ohne Inanspruchnahme externer Leistungen erbracht. Es entstehen daher durch das Verfahren keine externen Kosten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        Geltungsbereich 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“

2)        Entwurf der 1. Änderung