Die Beschlussvorlage DS-Nr. 036/14 wir um
die nachfolgenden Punkte (neu Ziffern 4-6) erweitert.
- Die
Dimensionierung und technische Ausführung der geplanten PVA soll nach dem
zu erwartenden Lastgang der Schule geplant und ausgeführt werden.
- Für die
geplante PVA soll ein Nutzungskonzept für die zu erwartenden Strommengen
erstellt werden, die nicht in der Schule/Hort genutzt werden können, so
dass es zu keiner Konkurrenzsituation mit einer PVA auf dem Dach des
Rathauses oder anderer kommunaler Gebäude kommt.
- Ggf. nicht benötigte Dachflächen sollen gemäß DS-Nr. 030/10 zur Errichtung und zum Betrieb an Dritte zur Verfügung gestellt werden.
Anlage
Die
vorliegende Planung einer PVA auf dem Dach der Grundschule auf dem Seeberg
betrachtet nicht den tatsächlich zu erwartenden Verbrauch an elektrischer
Energie des Gebäudes und dessen Lastgang. Es wurde keine systemische Planung
vorgenommen.
Im
Hinblick auf die Errichtung einer großen PVA auf dem Rathaus nach Sanierung des
Daches ist mit einer Konkurrenzsituation beider Anlagen zu rechnen. Hier ist
von einem erhöhten Anteil gekappter Erzeugungsmengen durch den Netzbetreiber
und einem verringerten Anteil selbstverbrauchten Strom auszugehen, die die
Wirtschaftlichkeit der PVA negativ beeinflusst.
Ein
Nutzungskonzept für die zu erwartenden Strommengen, die weder in der Schule
noch im Rathaus selbst verbraucht werden können (Wochenenden, Ferienzeiten),
liegt nicht vor.
Da beide
Anlagen eine maximale elektrische Leistung größer 10 kW aufweisen, werden auf
die erzeugten und selbst verbrauchten Strommengen EEG-Umlagen fällig. Eine
andere Planung kann dies vermeiden.
Aus den
genannten Gründen beantragen wir eine Neubetrachtung der Umplanung der PVA im
Sinne einer systemischen Planung, die zukünftige Entwicklungen (u. a. PVA auf
dem Dach des Rathauses) mitbetrachtet sowie den Energieverbrauch in der Schule
und die Erzeugung der PVA optimal aufeinander abstimmt.